Maschinelle Übersetzung: eine Existenzfrage?

von Peter Winslow, veröffentlicht am 15.10.2018

»Es steht [] zu vermuten, dass die maschinelle Übersetzung sich der vollständigen Adäquatheit zwar asymptotisch nähern wird, diese aber erst erreicht werden kann, wenn wir menschliche Gehirne in jeder Hinsicht nachahmen werden können«, schreibt Herr Prof. Dr. Dirk Siepmann, Professor für Fachdidaktik des Englischen an der Universität Osnabrück sowie Lexikograph und Übersetzungswissenschaftler, und setzt fort:

Ob für fast fehlerfrei [maschinell] übersetzte Texte dann jedoch nicht eher ein fachlich versierter Korrekturleser, ein Romanautor oder Lektor in Frage kommt als ein Übersetzer, wird sich für diesen altehrwürdigen Berufsstand zur Existenzfrage entwickeln.

Heute gehen alle in der Übersetzungsbranche davon aus – oder vielmehr sollten alle in dieser Branche davon ausgehen – dass das Massengeschäft irgendwann mal in naher Zukunft wegfällt, und zwar aus den von Herrn Prof. Dr. Siepmann genannten Gründen. Ob dies zur Existenzfrage wird? Da bin ich mir nicht so sicher. … Ich bin Optimist und glaube, dass selbst der dümmste Mensch fähiger ist als jeder Rechner und dass auch dieser Mensch nicht aus Not, sondern allein aus Faulheit eine Art und Weise finden wird, sich von der Maschine bedienen zu lassen.

Aber Spaß bei Seite … Ohne das Massengeschäft werden sicherlich viele Übersetzungsdienstleister wenigere Aufträge bekommen. Und dies wird ohne Zweifel sowohl gute als auch schlechte Dienstleister betreffen. Ob das gut oder schlecht ist, bleibt dahin gestellt. Was bleiben wird, vermute ich jedenfalls, ist das Bedürfnis nach richtigen, vollständigen und sprachregisterkonformen Übersetzungen – im Bereich der juristischen Fachübersetzung allein deswegen, weil die Amts- und Gerichtssprache Deutsch ist und weil einige Rechtsgeschäfte (Streitverfahren, Zustellungen im Ausland etc.) beglaubigte Übersetzungen erfordern, die nur Menschen anfertigen dürfen.

Um diese Richtigkeit, Vollständigkeit und Sprachregisterkonformität – in whatever they might consist – zu gewährleisten, muss eine Übersetzung einen Prozess durchlaufen, der von Menschen mit einem Mindestmaß an beruflichen Kompetenzen durchgeführt werden muss; nach der DIN 17100 – der Norm, welche die Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen im Allgemeinen vorschreibt – lauten diese Kompetenzen wie folgt: (1) »übersetzerische Kompetenz«, (2) »sprachliche und textliche Kompetenz in der Ausgangs- und Zielsprache«, (3) »Kompetenz beim Recherchieren, bei der Informationsgewinnung und -verarbeitung«, (4) »kulturelle Kompetenz«, (5) »technische Kompetenz« und (6) »Sprachgebietskompetenz«. Bei ernsthaften Übersetzungsdienstleistern werden diese Kompetenzen großgeschrieben und der von dieser Norm vorgeschriebene Übersetzungsprozess (zumindest: Übersetzen, Kontrolle und Revision) umgesetzt, und zwar unabhängig davon, ob diese Dienstleister nach dieser Norm zertifiziert sind oder nicht. Auch bei kundigen Übersetzungskunden werden diese Kompetenzen und dieser Prozess – anyway something essentially like them – beim Übersetzungsdienstleister schlicht vorausgesetzt.

Anstelle eines Übersetzungsdienstleisters kann daher für fast fehlerfrei maschinell übersetzte Texte kein »fachlich versierter Korrekturleser«, kein »Romanautor« und kein »Lektor« in Frage kommen. Diese sind nicht in relevanter Hinsicht kompetent. Die fachliche Versiertheit wäre höchstens einer der oben genannten Kompetenzen gleichzusetzen: nämlich der Kompetenz beim Recherchieren, bei der Informationsgewinnung und -verarbeitung. Diese hat jedoch nur in Verbindung mit den weiteren fünf Kompetenzen etwas mit der Übersetzung zu tun.

Bei Computern allein ist die Situation noch verheerender. Wie Herr Prof. Dr. Siepmann schreibt: »Für den Computer bleibt allerdings bislang das Handicap, dass er letztlich nicht weiß, was er tut, und weder Übersetzungsprobleme kognitiv durchdringen noch inhaltliche Fehler erkennen kann«. … Oder mit anderen Worten: Der Computer ist ein nichts wissender Alleskönner. Und wie bei allen nichts wissenden Alleskönnern ist auch der Computer nicht kompetent. Man könnte ihn höchstens zu eigenen Zwecken ausnutzen; aber auch da gilt es, Vorsicht walten zu lassen. … Hinzu kommt: Anders als bei Menschen, die auch bekanntlich ab und an meinen, alles zu können, kann der Computer nicht einmal in relevanter Hinsicht kompetent werden; er ist nicht nur nicht kompetent, er ist auch in relevanter Weise unfähig.

This is all to say: Ob für fast fehlerfrei maschinell übersetzte Texte nicht eher »ein fachlich versierter Korrekturleser, ein Romanautor oder Lektor in Frage kommt als ein Übersetzer«, wird sich also für diesen altehrwürdigen Berufsstand nicht zur Existenzfrage entwickeln. Der Mangel an Fehlern bei maschinell übersetzten Texten ist dem Vorliegen der Richtigkeit einer Übersetzung nicht gleichzusetzen. … Wie schon einmal ausgeführt: Der Richtigkeit einer Übersetzung liegt ein kompliziertes Wechselspiel menschlicher Kompetenzen zugrunde, bei dessen Vorliegen eine Wahrscheinlichkeitsfeststellung im Hinblick auf die Richtigkeit der Übersetzung getätigt werden kann. Der Fehlermangel oder die Fehlerfreiheit maschinell übersetzter Texte kann an und für sich nicht zu einer Richtigkeit in diesem Sinne führen. … Es fehlen die Menschen. Und bei einem »fachlich versierte[n] Korrekturleser«, einem »Romanautor« oder einem »Lektor« fehlen kompetente Menschen.

Dieser altehrwürdige Berufsstand wird also weiterhin bestehen bleiben. Nur weil maschinelle Übersetzungsprogramme erstaunenswert besser geworden sind, bedeutet nicht, dass diese eine Richtigkeit erzielen können oder aber dass der Output dieser nicht wissenden Computer Menschen zur Folge hat, die auch nicht mehr wissen, was sie angesichts der fachlichen Anforderungen ihrer jeweiligen Bedürfnisse benötigen. Zweifelsohne: Eine änderungsreiche und turbulente Zeit steht diesem altehrwürdigen Berufsstand vor. Aber es droht ihn keine Existenzfrage.

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