KG Berlin: Unzulässigkeit der Worte „Capital Partners“ in der Firma einer GmbH

von Dr. Cornelius Wilk, veröffentlicht am 17.10.2018

Das KG Berlin hat mit Beschluss vom 17. September 2018 (22 W 57/18) die Eintragungsfähigkeit einer Satzungsänderung verneint, mit der in die Firma einer GmbH u. a. die Formulierung „Capital Partners“ aufgenommen werden sollte.

Nur Partnerschaftsgesellschaften sind Partners

Zur Begründung verweist der Senat auf § 11 Abs. 1 S. 1 PartGG. Danach darf der Zusatz „Partnerschaft” oder „und Partner” nur von Partnerschaftsgesellschaften i.S. d. PartGG geführt werden. Neben der wörtlich-technischen Verwendung dieser Zusätze, so der Senat, schließe die Vorschrift auch jede untechnische Verwendung durch andere Gesellschaftsformen aus. Das gelte auch dann, wenn wegen eines weiteren Rechtsformzusatzes keine Verwechslungsgefahr bestehe. Denn die untechnische Verwendung stehe einer Einbürgerung der Zusätze als spezifische Bezeichnung der Partnerschaftsgesellschaft entgegen. Auch der Begriff „Partners“ dürfe danach nicht von anderen Gesellschaftsformen als Partnerschaftsgesellschaften verwendet werden. Denn er klinge im Wesentlichen wie der Begriff „Partner“ und habe im Übrigen die gleiche Bedeutung.

Abweichende Ansicht des OLG München?

Das KG Berlin bekräftigt und präzisiert damit einen Beschluss vom 27. April 2004 zur isolierten Verwendung des „Partners“-Begriffs in einer GmbH-Firma (1 W 180/02). Nichts Gegenteiliges ergebe sich aus einer zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des OLG München vom 14. Dezember 2006 (31 Wx 89/06). Darin hielt das OLG die Verwendung des Begriffs „Partner“ in einer GmbH-Firma als Bestandteil eines zusammengesetzten Wortes („Großverbraucher-Partner“) für unbedenklich, da eine Verwechslungsgefahr auf diese Weise ausgeschlossen sei. Zum einen, so der Senat in der vorliegenden Entscheidung, seien die Ausführungen des OLG München in Anbetracht des über den Schutz vor Verwechslung hinausreichenden Gesetzeszwecks zweifelhaft. Zum anderen sei die Wendung „Capital Partners“ nicht zwingend als zusammengesetztes Wort zu verstehen.

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