ISS veröffentlicht Proxy Voting Guidelines 2019
von , veröffentlicht am 30.11.2018Der Jahreswechsel rückt näher. Dementsprechend veröffentlichen die Stimmrechtsberater und Aktionärsschützer allmählich ihre Abstimmungsrichtlinien für die kommende HV-Saison 2019. So auch der einflussreichste unter den Stimmrechtsberatern: Institutional Shareholder Services – kurz: ISS. Das Update der Proxy Voting Guidelines für Europa, den Mittleren Osten und Afrika (EMEA) datiert vom 19./22. November 2018 und gilt für solche Hauptversammlungen, die ab dem 1. Februar 2019 stattfinden. Von zentraler Bedeutung für deutsche Aktiengesellschaften: Ab diesem Datum befürwortet ISS Ermächtigungen zur Ausgabe neuer Aktien nur noch, wenn sie etwaige Bezugsrechtsausschlüsse bei 10% des Grundkapitals deckeln – statt bislang bei 20%. Eine Überraschung ist dies freilich nicht. ISS hatte diese Umstellung bereits im Vorjahr angekündigt; s. dazu meinen Beitrag im Beck-Blog v. 7.12.2017.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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