ISS veröffentlicht Proxy Voting Guidelines 2019

von Dr. Klaus von der Linden, veröffentlicht am 30.11.2018

Der Jahreswechsel rückt näher. Dementsprechend veröffentlichen die Stimmrechtsberater und Aktionärsschützer allmählich ihre Abstimmungsrichtlinien für die kommende HV-Saison 2019. So auch der einflussreichste unter den Stimmrechtsberatern: Institutional Shareholder Services – kurz: ISS. Das Update der Proxy Voting Guidelines für Europa, den Mittleren Osten und Afrika (EMEA) datiert vom 19./22. November 2018 und gilt für solche Hauptversammlungen, die ab dem 1. Februar 2019 stattfinden. Von zentraler Bedeutung für deutsche Aktiengesellschaften: Ab diesem Datum befürwortet ISS Ermächtigungen zur Ausgabe neuer Aktien nur noch, wenn sie etwaige Bezugsrechtsausschlüsse bei 10% des Grundkapitals deckeln – statt bislang bei 20%. Eine Überraschung ist dies freilich nicht. ISS hatte diese Umstellung bereits im Vorjahr angekündigt; s. dazu meinen Beitrag im Beck-Blog v. 7.12.2017.

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