Verkehrsanwaltsbeiordnung bei nicht einfach gelagertem Sachverhalt

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 30.11.2018
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|22415 Aufrufe

Das Führen eines Prozesses vor einem auswärtigen Gericht wirft insbesondere dann für eine Partei besondere Probleme auf, wenn sie gezwungen ist, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Das LAG Hamm hat im Beschluss vom 26.9.2018 - 5 Ta 147/18 - zu Recht die Schwelle, ab wann in solchen Fällen der Partei ein Verkehrsanwalts beizuordnen ist, eher niedrig angesetzt. So sei eine Verkehrsanwaltsbeiordnung geboten, wenn es sich nicht um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelt, der auch eine telefonische oder schriftliche Information des Prozessbevollmächtigten am Gerichtssitz als ausreichend erscheinen lässt.

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