Außenwirtschaftsverordnung: Verschärfung der Regelungen zur Investitionskontrolle

von Ulrike Wollenweber, veröffentlicht am 21.12.2018

Die Bundesregierung hat am 19. Dezember 2018 die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen und damit die Regeln für die Prüfung von Unternehmenserwerben durch außereuropäische Investoren verschärft.

Nach derzeitigem Recht können Erwerbsvorgänge im Hinblick auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit geprüft werden, wenn ein außereuropäischer Investor ein deutsches Unternehmen oder eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mindestens 25 % der Stimmrechte an dem Unternehmen erwirbt.

Zukünftig beträgt die relevante Beteiligungsschwelle, ab der eine Prüfung möglich ist, bei der sektorspezifischen Prüfung nach §§ 60 ff. AWV generell nur noch 10 % der Stimmrechte. Der gleiche Schwellenwert wird im Rahmen der sektorübergreifenden Prüfung nach §§ 55 ff. AWV für Anteilserwerbe an Unternehmen gelten, die im Bereich bestimmter ziviler sicherheitsrelevanter Infrastrukturen tätig sind. Begründet wird dies mit einem erhöhten Prüfbedarf bei verteidigungsrelevanten Unternehmen sowie bei Unternehmen, die im Bereich der sog. „Kritischen Infrastrukturen“ tätig sind. Zu diesen gehören Bereiche wie Energie- und Wasserversorgung, Telekommunikation, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Ernährung sowie Transport und Verkehr.

Mit der vorliegenden Änderung wird außerdem ein weiterer sicherheitsrelevanter Bereich neu aufgenommen: Zukünftig werden auch Unternehmen der Medienwirtschaft als sicherheitsrelevant eingestuft. Nach der Begründung soll dadurch die Nutzung von deutschen Medienorganen durch ausländische Investoren für Desinformationen verhindert werden.

Es wird erwartet, dass sich die Anzahl der prüfungsrelevanten Erwerbsfälle erhöhen wird. Zu beachten ist, dass mit dem Absenken der Prüfschwelle auch die entsprechenden Meldepflichten nach § 55 Abs. 4 und § 60 Abs. 3 AWV erweitert werden.

Die Neuregelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Weitere Informationen enthält auch die Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums.

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