Keine Reduktion der Kfz-Steuer bei Diesel-Fahrverboten

von Prof. Dr. Claus Koss, veröffentlicht am 28.12.2018
Rechtsgebiete: WirtschaftsrechtWeitere ThemenVerkehrsrecht|2721 Aufrufe

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung - das gilt sogar im Steuerrecht.
Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG unterliegt das "Halten" von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen der Kraftfahrzeugsteuer. Dem gegenüber hatte der Halter eines Dieselfahrzeugs vor dem Finanzgericht Hamburg argumentiert, dass die Benutzung durch die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in der Hansestadt teilweise eingeschränkt sei. Die Kfz-Steuer müsse daher reduziert werden.
Zutreffenderweise hat das Finanzgericht Hamburg (
Urteil vom 14.11.2018 - 4 K 86/18) dieses Ansinnen zurückgewiesen. Denn es fehle an einer gesetzlichen Grundlage für eine solche Reduktion.

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