1485 Jahre corpus iuris civilis

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 30.12.2018
Rechtsgebiete: Bürgerliches Recht|5159 Aufrufe

Am 30. Dezember 533 trat das corpus iuris civilis im oströmischen Reich in Kraft. Das Gesetzeswerk war in den Jahren 528 bis 534 n. Chr. auf Befehl des Kaisers Justinian zusammengestellt und erstmals 529 veröffentlicht worden. Die Neukodifikation des Römischen Rechts im corpus iuris civilis gilt als eine Meisterleistung. In Teilen, wie etwa der privatrechtlichen Stellung der Frau, war das corpus iuris civilis moderner als das spätere Recht des christlichen Mittelalters.

Das corpus iuris civilis bestand aus mehreren Teilen. Die Institutiones Iustiniani waren ein vom Gesetzgeber mit veröffentlichtes juristisches Lehrbuch zur Einführung in den Codex und die Pandekten/Digesten. Ein weiterer Teil waren die Digesten (lateinisch: geordnete Darstellung) bzw. Pandekten (griechisch: allumfassend), eine Zusammenfassung des damals geltenden Rechts. Im Codex Iustitianus wurden die noch geltenden kaiserlichen Gesetze seit dem zweiten Jahrhundert nach Christus zusammengefasst. In den Novellae wurden die ab 534 erlassenen kaiserlichen Gesetze gesammelt. Heinrich VII. war zu Beginn des 14. Jahrhunderts der letzte Kaiser, der Gesetze hinzufügte.

Die Wiederentdeckung des corpus iuris civilis im Mittelalter führte zunächst zur Bildung von Rechtsschulen wie Bologna. Die ausgebildeten Juristen nahmen zunehmend Einfluss auch auf die Rechtsprechung. Besonders deutlich wurde dies bei Schaffung des Reichskammergerichts als höchstem Gericht des Heiligen Römischen Reiches, an dem die Hälfte der Richter ausgebildete Juristen sein mussten.

In Kontinentaleuropa war das corpus iuris civilis über mehrere Jahrhunderte hinweg eine wichtige Rechtsquelle. In Deutschland galt das corpus iuris civilis in manchen Gebieten bis zum Inkrafttreten des BGB zumindest subsidiär und hatte wichtigen Einfluss auf einige Regelungen im BGB.

https://de.wikipedia.org/wiki/Corpus_iuris_civilis

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