Kein Additionsverbot bei überholender außerordentlicher Kündigung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 08.01.2019
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2566 Aufrufe

Welche Gebührenwertfestsetzung zu treffen ist, wenn in einem Kündigungsrechtsstreit, in dem zunächst eine ordentliche Kündigung angefochten wird, die Klage um eine Klage gegen eine "überholende" außerordentliche Kündigung erweitert wird, hat das LAG Düsseldorf im Beschluss vom 18.12.2018 - 4 Ta 423/18 -  beschäftigt. Das LAG Düsseldorf billigte zunächst für die ordentliche Kündigung einen Wert von 3 Bruttomonatsgehältern zu, der Wert der Klageerweiterung betreffend die überholende außerordentliche Kündigung wurde ebenfalls mit drei Bruttomonatsgehältern angesetzt, ein Additionsverbot wegen wirtschaftlicher Identität sah das Gericht nicht, denn bei wirtschaftlicher Betrachtung werde der Streit der Parteien durch die Klageerweiterung um den Zeitraum erweitert, um den die überholende fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis früher als die ursprüngliche fristgerechte Kündigung beenden soll, das seien hier gedeckelt  nochmals 3 Bruttomonatsgehälter.

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