Neues zum ARUG II
von , veröffentlicht am 20.03.2019Heute, am 20.3.2019, hat das BMJV den Regierungsentwurf des ARUG II veröffentlicht. Es geht bekanntlich im Wesentlichen um die vier Themenkreise:
- Vergütungssystem, Vergütungsbericht, Say on Pay
- Know Your Shareholder
- Related Party Transactions
- Institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater
Gegenüber dem Referentenentwurf (s. dazu meinen Blog-Beitrag vom 12.10.2018) haben sich einige Änderungen ergeben, insbesondere mit Blick auf die Indentifikation der Aktionäre und die Related Party Transactions. Es lohnt also eine genaue Lektüre des neuen Entwurfs und seiner Begründung. Der Zeitplan für das weitere Gesetzgebungsverfahren ist überaus ambitioniert: Die Umsetzungsfrist endet bereits am 10.6.2019.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenDr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Es zeigt sich, dass gewisse politische Krise fakenews bzw alternative facts verbreiten,wenn sie darauf verweisen, Anglizismen überschwemmten auch unser deutsches Rechtswesen: .....Say on Pay Know Your Shareholder Related Party Transactions; Zu diesem Zweck enthält die Richtlinie eine Reihe von Regelungen zu Mitspracherechten der Aktionäre bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand („say-on-pay“) und zu Geschäften mit der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen („related-party-transactions“), zur besseren Identifikation und Information von Aktionären („know-your-shareholder“) . Jene Kreise brauchen wohl auch nur in Wahlkampfreden wörtlich zitieren, was so an Beglückendem aus Brüssel kommt. " Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 1; L 287 vom 21.10.2016, S. 320; L 348 vom 21.12.2016, S. 83), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2016/1033 (ABl. L 175 vom 30.6.2016, S. 1) geändert worden ist, ". Tja, nicht einfach "Strafgesetzbuch" oder "BGB". So müssen die Emolumente brüsseler Art heißen und zitiert werden.
Nach der Diktion vom 18.2.1943: Wollt ihr die totale EU? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?“