Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera gegen das "Zentrum für politische Schönheit" (ZPS) - sind Staatsanwälte unabhängig?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 06.04.2019

Durch eine Anfrage im Thüringer Landtag wurde bekannt, dass gegen das „Zentrum für politische Schönheit“, ein Verein von Aktionskünstlern, seit 16 Monaten ein Ermittlungsverfahren wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung" (§ 129 StGB) geführt wird (Bericht der FAZ vom 3. April 2019).

Der die Ermittlungen führende Staatsanwalt Z. ist zugleich Pressesprecher seiner Behörde. Auslöser für die Ermittlungen sei die Selbstbezichtigung der ZPS gewesen, bei ihrer Aktion in der Nachbarschaft des Hauses des AfD-Politikers Höcke (Stichwort: Holocaust-Mahnmal) zugleich diesen observiert bzw. überwacht zu haben bzw. damit beginnen zu wollen. Diese Selbstbezichtigung hatte das ZPS zwar alsbald wieder als ebenfalls satirisch gemeint bezeichnet, soll aber als tatsächlicher Anhaltspunkt für die Einleitung und 16 Monate lang aufrecht erhaltene Ermittlungen wegen § 129 StGB dennoch tauglich gewesen sein. Höcke selbst hatte wenige Tage vor Beginn der Ermittlungen das ZPS als "kriminelle Vereinigung" bezeichnet.

Nun erscheint mir (und vielen meiner Gesprächspartner) schon der Vorwurf § 129 StGB gegenüber dem Verein ZPS recht fernliegend (ebenso dem thüringischen Kulturminister lt. Bericht des MDR), aber zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens genügt immerhin ein Anfangsverdacht, also eine recht geringe Hürde. Dass die Ermittlungen seit 16 Monaten andauern, ist allerdings befremdlich, zumal § 129 StGB kein ganz unerheblicher Vorwurf ist und im Katalog diverser Normen erhebliche strafprozessuale Überwachungsmaßnahmen legitimiert.

Die vorgestern begonnene Diskussion um diesen Fall dreht sich auch zentral um die Unabhängigkeit bzw. Weisungs(un)gebundenheit der Staatsanwaltschaft. ZPS hat über seinen Twitter-Account gefordert, der thüringische Justizminister Lauinger solle eingreifen.

Diese Forderung verweist auf eine Problematik, mit der ich mich schon öfter auseinandergesetzt habe, auch etwa im Fall Mollath, in dem durch politische Intervention (Ministerpräsident Seehofer und Justizministerin Merk) die Staatsanwaltschaft Regensburg angewiesen wurde, einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen.

Inwieweit sind Staatsanwälte bzw. Staatsanwaltschaften unabhängig oder sollten dies sein? Geltendes Recht ist § 147 GVG, wonach Staatsanwälte in ihrer Behörde NICHT unabhängig agieren/entscheiden und die Behördenhierarchie über die Generalstaatsanwälte bis hinauf in die jeweilige Landesregierung (Justizministerium) reicht. Dieser gesetzliche Zustand wird einerseits beklagt, und dies über das ganze Parteienspektrum hinweg, und es wird gefordert, die Staatsanwälte müssten (ähnlich wie Richter) unabhängig ermitteln und entscheiden dürfen, die gesamte „Justiz“ müsse unabhängig sein.   

Andererseits (und zu dieser Ansicht bekenne ich mich) wird eher eine stärkere Trennung zwischen Staatsanwaltschaften und Gerichten angestrebt. Eine Zusammenführung in einer einzigen Behörde/Institution namens Justiz vermischt nämlich die ganz unterschiedlichen Prozessrollen im Strafrecht und damit auch den Unterschied zwischen Judikative und Exekutive (zu letzterer gehören auch die Staatsanwaltschaften). Die Weisungsbefugnis bringt auch automatisch politische Verantwortung für das Agieren der Staatsanwaltschaften mit sich und diese Verantwortung führt auch zu einer demokratischen Anbindung – die Regierenden sind als Spitzen der Exekutive ja letztlich dem gewählten Parlament verantwortlich.

Die Politik versucht derzeit einen Mittelweg zu gehen und bekennt sich damit zu einer Art „relativen Unabhängigkeit“ der Staatsanwaltschaften: Man ist sich weitgehend einig, dass eine Intervention in einzelne Ermittlungsverfahren von politischer (ministerieller) Seite nicht opportun ist und will sich hier auf Extremfälle beschränken. Wie dies konkret in Thüringen verstanden wird, ergibt sich aus der Koalitionsvereinbarung der dortigen rot-rot-grünen Koalition:(S. 86)

Die Koalition ist sich einig, die Unabhängigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaft zu stärken. Hierzu sollen neue Regelungen der Selbstverwaltung der Judikative geprüft werden. Wir wollen die Eigenverantwortlichkeit der Justiz durch die Ausweitung eigenverantwortlicher personal- und budgetrechtlicher sowie haushaltswirtschaftlicher Handlungsspielräume der Gerichte und Staatsanwaltschaften stärken. Eine unabhängige Justiz umfasst auch eine objektiv und konsequent ermittelnde Staatsanwaltschaft.

Abgesehen davon, dass hier die Begriffe Justiz, Judikative und unabhängige Staatsanwaltschaft völlig ohne Problembewusstsein (und § 147 GVG ignorierend) durcheinander gewürfelt werden, verzichten die Parlamentarier mit solchen Absichtserklärungen aus meiner Sicht ohne Not auf eine demokratietheoretisch völlig legitime Kontrolle eines wichtigen Teils der Exekutive. Sie fördern damit zugleich ein aus meiner Sicht unangemessenes und auch rechtsstaatlich fragwürdiges Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Staatsanwälten und Richtern, die sich dann gemeinsam vom Volk abheben. Konsequent wird in der aktuellen Situation auch von linken Politikern argumentiert:

Herr Movassat‏ (MdB  Die Linke) schrieb auf Twitter:

„In der Staatspraxis ist es üblich, dass Justizminister von ihrem Weisungsrecht nicht Gebrauch machen. In unserem Wahlprogramm fordern wir sogar die Abschaffung des Weisungsrechts. Also: volle Kritik an den Ermittlungen notwendig. Aber die Landesregierung kann da nichts tun.“

Ich habe darauf geantwortet (Twitter)

„Entgegen weit verbreiteter Meinung ist die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaft keineswegs undemokratisch oder rechtsstaatswidrig. StA ist Exekutive und grds. der pol. Leitung verantwortlich! Auch Nichtstun der Regierung ist politisches Verhalten.“

In dieser Twitter-Diskussion haben auch der thüringische Minister für Kultur und europäische Angelegenheiten (Hoff)  und auch der Ministerpräsident Ramelow Stellung genommen:

Herr Ramelow schrieb:

 „Ein Rechtsstaat zeichnet sich aber gerade dadurch aus, genau keine politischen Weisungen zu erteilen. Auch wenn ich wenig Verständnis für dieses 129er Verfahren habe. Alle Zivilen Verfahren gegen das ZPS blieben erfolglos und nun Strafrecht als kriminelle Vereinigung? Seltsam!“

Ich stimmte Herrn Ramelow zu, dass eine (politische) Intervention sicherlich grundsätzlich nicht angezeigt wäre, aber dass es möglicherweise anders ist, wenn staatsanwaltliche Ermittlungen selbst den Eindruck erzeugen, politisch motiviert zu sein. Hier der Bericht im Tagesspiegel, der auf diesen Austausch Bezug nimmt.

Entscheidend in diesem Streit ist insoweit (vorerst) die Äußerung des thüringischen Justizministers Lauinger (Grüne) lt. Bericht der OTZ von heute früh:

Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Bündnis 90/Die Grünen) weist den Vorwurf, es gebe politisch motivierte Ermittlungen, zurück. „Die eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera beruhen einzig und allein auf der Tatsache, dass sich das Zentrum für politische Schönheit selbst der Begehung von Straftaten bezichtigt hat“, sagt der Minister. „Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens war unter diesen Umständen rechtsstaatlich konsequent und nicht politisch motiviert.“

Lauinger betont, die Landesregierung habe Einzelfallweisungen an die Staatsanwaltschaft grundsätzlich eine Absage erteilt, was auch in diesem Fall gelte. „Ich bin sicher, die Staats­anwaltschaft Gera wird das Verfahren mit einem rechtlich korrekten Ergebnis zum Abschluss bringen.“

Ein Landesjustizminister kann sich zwar bewusst zurückhalten bei der Intervention in staatsanwaltliche Tätigkeit. So lange § 147 GVG (Bundesgesetz) existiert, kann aber auch der bewusste Verzicht auf die Weisung selbst ein politisches Signal sein, man kann sich dann nicht "nicht verhalten", ohne sich politischer Kritik auszusetzen. Im vorliegenden Fall hängt es an der Bewertung, ob die Ermittlungen (auch) politisch motiviert sind.

Neben dem schon erwähnten Fall Mollath zeigt meines Erachtens auch der Fall Netzpolitik/Generalbundesanwalt Range das Dilemma auf, wenn man sich über den Begriff „Unabhängigkeit der Justiz“ (auf den sich Herr Range öffentlich, aber offenbar unter Verkennung der Rechtslage, stützte, vgl. damalige Presserklärung/YouTube) nicht im Klaren ist.

Die Diskussion bleibt sicherlich spannend, nicht nur im konkreten Fall ZPS.

[Fehlerkorrektur und kleinere Änderungen zuletzt am 9. April 2019]

 

Update 8.4.2019:

Soeben wird gemeldet (Tagesspiegel), das Verfahren sei eingestellt worden und Staatsanwalt Z. werde andere Aufgaben übernehmen. Die offizielle Erklärung dazu oben im Bild wurde eben vom Ministerpräsidenten getwittert.

 

PS: Ergänzend möchte ich auf einen Aufsatz von Sebastian Beining in der ZJS hinweisen (Beining, Die Weisung an den Staatsanwalt, ZJS 2015, S. 546 ff.) , der im Ergebnis weitgehend der hiesigen Ansicht entspricht, aber dies im Aufsatzformat noch viel eingehender begründet.

 

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108 Kommentare

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Das bedeutet, dass Justizminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nicht bereit ist, zuzugeben, dass er irgend etwas falsch gemacht hat. 

LTO schreibt:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ermittlungen-eingestellt-zentrum-...

Und das ist der Beitrag des MDR:

https://www.mdr.de/thueringen/was-hat-staatsanwaltschaft-gera-gegen-zent...

Und das schreibt die LTO-Presseschau heute morgen:

StA Gera "ZPS": lto.de und zeit.de beleuchten die Reaktionen auf das eingestellte Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen das "Zentrum für politische Schönheit". So habe Niema Movassat, Mitglied des Bundestags für die Partei Die Linke, eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung erstattet, da das Verfahren von dem zuständigen Staatsanwalt weiter geführt wurde, obwohl die Aktivisten Anfang Dezember 2017 klargestellt hatten, dass die angebliche Überwachung des Hauses Björn Höckes ein Fake war. Der justizpolitische Sprecher der thüringischen CDU-Landtagsfraktion, Manfred Scherer kritisiert dagegen die Einstellung.

Die Äußerung des justizpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Manfred Scherer, ist dabei mindestens so fragwürdig wie die Äußerungen der diversen AfD-Politiker.

Aus dem Beitrag des MDR ergibt sich, dass  in den 16 Monaten gegen das ZPS gar nicht wirklich "ermittelt" worden sei. Das macht aber die Sache nicht besser: Der erhobene Vorwurf war von Anfang an derart absurd, dass ein Ermittlungsverfahren nach § 129 StGB nie im Leben hätte eröffnet werden dürfen.    

Interview mit ZPS:

https://www.heise.de/tp/features/Die-Faschisierung-schreitet-voran-43746...

Der Fall zieht immer weitere Kreise. Insbesondere scheint mir folgende Passage aus dem Interview beachtenswert:

"Handelte es sich nur um eine ostdeutsche Justizposse? Es scheint eher, als ob das Zentrum für Politische Schönheit sich im Visier des Innenministeriums (BMI) befindet. Es ist schon gegen einen Aktivisten ihrer Gruppe anlässlich eines Kongresses der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) vorgegangen. Was war da vorgefallen?

ZPS: Das scheint zusammen zu hängen. Das BMI hat dafür gesorgt, dass der künstlerische Leiter des ZPS nicht wie vertraglich geregelt seinen Aufritt beim Bundeskongress der Bundeszentrale für Politische Bildung ausführen konnte. Das BMI gab ein "laufendes Verfahren" als Grund an, von dem wussten wir zu dem Zeitpunkt aber noch nichts. Nach außen hin erzählen uns Justizministerin und BMI von Gewaltenteilung und Kompetenzverteilung zwischen Ländern und Bund, aber sie waren diejenigen, die diesen Auftritt verhindert haben. Trotz Einstellung des Verfahrens kam es bereits zur Kriminalisierung des ZPS. Hier besteht nach wie vor Klärungsbedarf."

Die Dame R. war mir bisher nicht bekannt. Nach Durchsicht von wikipedia und ihrer eigenen Heimseite wohl nicht zufällig. Ist etwas über einen ABSCHLUSS ihrer langjährigen Studien bekannt? Irgendeine fachliche oder volkswirtschaftlich wertschöpende Tätitgkeit außer Hauses hat sie nach eigenem Vorbringen nicht geleistet, insoweit wie Herr Assessor Maas. Positiv hervorzuheben: verheiratet, Mutter von zwei Kindern. Führung eines Hauses und indereriehung - das sind schon zwei Berue .Mehr kann man nicht verlangen. Insoweit hebt sie sich positiv von "bevölkerungspolitischen Blindgängern" wie Merkel, Hitler, Beck, Weidel ab. 

Tatsächlich liegt der Gesichtspunkt, einen - juristisch umschriebenen - übermäßigen Eingriff in die Kunstfreiheit zu rügen, mehr als nahe. 

Und das ist der offene Brief:

https://www.spiegel.de/media/media-44320.pdf

Der Schlusssatz lautet:

"Wir rufen die Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft dazu auf, lautstark zu protestieren, wenn unsere Grundrechte angegriffen oder sogar ausgehebelt werden. Wir sind zwar fassungslos, aber nicht verfassungslos! Wir wenden und wehren uns in aller Form gegen eine das Gemeinwesen und die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährdende Tendenz zur politisch-ideologischen Kriminalisierung von Kunst und gegen eine gesinnungsgeleitete Instrumentalisierung des Strafrechts."

Der MDR berichtet: 

"Am Montag hatte es ein Treffen zwischen Justizminister Dieter Lauinger (Grüne), Thüringens Generalstaatsanwalt Andreas Becker und dem amtierenden Leiter der Staatsanwaltschaft Gera, Steffen Flieger, gegeben. Im Ergebnis des Gesprächs wurde beschlossen, das Verfahren gegen ZPS einzustellen. Zschächner wurde auf eigenen Wunsch von seinen bisherigen Aufgaben entbunden und das bis zu Klärung des ganzen Falls. Das Justizministerium erklärte auf MDR THÜRINGEN-Anfrage, dass diese Klärung erstmal in der Staatsanwaltschaft Gera intern laufe. Von dort war bis zum Redaktionsschluss keine Antwort auf die Fragen nach dem Umfang des Verfahrens gegen ZPS oder die interne Klärung der Vorwürfe gegen Zschächner zu bekommen. Auch diesen hatte MDR THÜRINGEN um eine Stellungnahme gebeten. Zschächner schrieb: "Ich darf Sie bitten, sich wegen Ihrer Anfrage an die Behördenleitung, Herrn Flieger zu wenden." Der äußerte sich auf eine entsprechende Anfrage bis zum Redaktionsschluss nicht." 

Der Tagesspiegel legt nach:

https://www.tagesspiegel.de/politik/angriff-auf-die-kunstfreiheit-kuenst...

Jetzt, nach dem offenen Brief mit den zahlreichen prominenten Unterzeichnern, sollte es für die Abendnachrichten reichen. Die hohe (sprachliche) Qualität des offenen Briefes hat es dabei verdient, dass dem Offenen Brief Langzeitwirkung zukommt.  

Die nächste Publikation zu dem Offenen Brief:

https://www.n-tv.de/panorama/Prominente-unterstuetzen-Kuenstlergruppe-ZP...

Inzwischen hat auch der Bayerische Rundfunk das Thema entdeckt:

https://www.br.de/nachrichten/kultur/zentrum-fuer-politische-schoenheit-...

Der aktuelle Beitrag des MDR:

https://www.mdr.de/thueringen/kuenstlerbrief-zentrum-politische-schoenhe...

Dort heißt es:

"Nach Informationen des MDR THÜRINGEN umfasst die Ermittlungsakte aber nur wenige Seiten. Es soll auch keine Polizeidienststelle direkt an den Ermittlungen beteiligt gewesen sein. Warum das Verfahren dennoch 16 Monate gedauert hat, wird jetzt geprüft. Aus Justizkreisen heißt es: Der Fall ist möglicherweise wegen chronischer Arbeitsüberlastung vergessen worden. Nach Angaben des Justizministeriums hat es in dem Verfahren gegen das ZPS keinerlei Ermittlungen, Durchsuchungen oder Überwachungen gegeben. Es blieb demnach bei der Feststellung eines Anfangsverdachtes, der nicht bestätigt wurde. Weder eine Staatsanwaltschaft aus Mühlhausen noch aus Gera ist laut Ministerium zu der Auffassung gekommen, dass es im Zusammenhang mit der Kunstaktion des ZPS in Bornhagen zu Straftaten gekommen ist. Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Die Linke) hatte sich Anfang April hinter die Arbeit politischer Aktionskünstler gestellt."

Die Justiz scheint sich jetzt also auf eine "War ja alles nicht so gemeint"-Position zurückziehen zu wollen.  

Sehr geehrte Kommentator-inn-en und Leser-innen,

ich habe ein bisschen aufgeräumt und die kurzen mit jeweils einem Presselink versehenen Kommentare Herrn Würdingers teilweise zusammengefasst (das ist eigentlich unnötige zusätzliche Arbeit). Eine Diskussion über die Meriten von dritten Personen findet hier nicht statt, auch Beleidigungen Dritter werden selbstverständlich unterbunden. Ein Mindestmaß an Anstand kann man wohl erwarten von Menschen, die hier mitdiskutieren. 

Zur Sache: Das Engagement der Linkspartei ist insofern bemerkenswert, weil die Situation/Gemengelage, in die der Justizminister Lauinger gebracht wurde (nämlich, dass er zunächst die Unabhängigkeit bzw. Weisungsfreiheit des Staatsanwalts betonen musste, um dann doch innerhalb kürzester Zeit "informell" einzugreifen) auf den (im Beitrag oben zitierten) Koalitionsvertrag zurückzuführen ist und u.a. zurückgeht auf das Wahlprogramm der Partei "Die Linke", die darin in diesem Punkt ohne politischen Verstand eine Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften fordert. Dass dies unklug ist und im Ernstfall gar nicht durchgehalten werden kann, zeigt ja dieser Fall exemplarisch.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

Es scheint nicht so sehr ein "Engagement der Linkspartei" zu sein, als dass vielmehr jeder einzelne Politiker der Linkspartei in diesem Punkt eine andere Rechtsmeinung zu vertreten scheint. 

Grüß Gott Herr Prof. Müller,

das "Splitten" meiner Kommentare mache ich nicht, um Sie zu ärgern oder um Ihnen unnötige Arbeit einzubrocken, sondern weil ich - insbesondere, wenn ich eigentlich zwei oder mehr Sachen in einen Text hineinkopieren will - "technisch" zu nichts anderem imstande bin, ich halte mich nämlich im Grunde meiner Seele für einen ausgesprochenen "technischen Dummbatz".

Vielen Dank und viele Grüße aus München

Die LTO-Presseschau schreibt heute morgen:

Staatsanwaltschaft Gera: Die SZ (Antonie Rietzschel) befasst sich mit der Diskussion um Staatsanwalt Martin Zschächner aus Gera, dem im Zuge der Ermittlungen gegen das "Zentrum für politische Schönheit" vorgeworfen wird, verstärkt gegen linke Gruppierungen vorzugehen. Ein Bundestagsabgeordneter der Linken, Niema Movassat, hat wegen der genannten Ermittlungen Strafanzeige gegen Zschächner wegen Rechtsbeugung gestellt.

Es erhellt nicht, waum der Spruch mit der U-Bahn nicht ebenso sehr "satirische" , "künstlerische" Überspitzung sein soll wie die Ankündigung einer Video-stasiähnlichen Überwachung,  die sogar demonstriert  mit apparativer Ingangsetzung öffentlich vorgetragen wurde. Und - glaubte irgendjemand , dass ernsthaft eine U-Bahn gebaut werden würde mit dem angegebenen Ziel?  

Die LTO-Presseschau heute morgen:

StA Gera – "Zentrum für politische Schönheit": Nachdem in der vergangenen Woche der zuständige Staatsanwalt Martin Zschächner von den Ermittlungen gegen das Künstlerkollektiv "Zentrum für Politische Schönheit" abgezogen und das Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Verbindung eingestellt wurde, hat lto.de (Pia Lorenz/Markus Sehl) die Frage aufgeworfen, wie Zschächner, bei dem eine Nähe zur AfD vermutet wird, überhaupt in den Justizdienst aufgenommen werden konnte und wie die Justiz sicherstellt, dass nur verfassungstreue Beamte in den Staatsdienst gelangen. Die FAS (Marlene Grunert) fasst die bisherigen Kenntnisse über Zschächner und sein Vorgehen in früheren Fällen zusammen. Auch der spiegel.de (Arno Frank/Matthias Gebauer u a.) und netzpolitik.org (Markus Reuter) widmen sich ausführlich dem jetzt beendeten Ermittlungsverfahren gegen das "Zentrum für politische Schönheit".

Was mir bei all den von Herrn Würdinger verlinkten Presseberichten und Fachberichten zu diesem Fall auffällt ist, dass kaum einmal die  Frage der Weisungsgebundenheit bzw. Unabhängigkeit der Staatsanwälte im Grundsatz thematisiert wird. Meine Vermutung: Sowohl die professionell damit befassten Juristen (v.a. viele Richter und Staatsanwälte, aber auch viele Rechtsanwälte) als auch viele Politiker und  Journalisten sind so überzeugt von ihrer These, Staatsanwälte (gern "die Justiz" genannt) seien unabhängig oder sollten es sein, dass sie gar nicht erkennen (wollen), dass dieser Fall ein klares Gegenargument darstellt. Auch hier im Blog: Neben dem mittlerweile üblichen persönlichen Techtelmechtel und der mittlerweile üblich gewordenen Nazizeit-Vergleiche wird der Einzelfall (Staatsanwalt Z. vs. ZPS) überbetont, weil man hier in die übliche links-rechts-Debatte überleiten kann. Die Grundfrage, die eben keine rechts/links-Debatte mehr wäre, wird kaum berührt. Schade.

 

§ 147 GVG ist nur ein Aspekt, den dieser Fall aufwirft, daneben wirft dieser Fall in der Tat noch eine ganze Reihe weiterer Aspekte politischen wie juristischen Inhalts auf. Deswegen wäre es auch nicht richtig, die Diskussion auf den Aspekt des § 147 GVG begrenzen zu wollen.  

Es geht mir ja gar nicht ums "Begrenzen" auf diesen Punkt, sondern darum, dass dieser Aspekt praktisch ausgeschlossen wird aus der Debatte. Meine Vermutung, warum dies der Fall ist, lässt sich so zusammenfassen: Es ist viel bequemer, eine rechts-/links-Debatte zu führen als sich mit einer grundlegenden strukturellen Frage zu befassen, die quer zur rechts-/links-Ausrichtung der Politik geführt werden müsste. Aus der insofern neutralen Perspektive ist es nämlich interessant, dass Linke und CDU - gleichermaßen verfehlt - darin übereinstimmen, Staatsanwälte sollten unabhängig sein, aber im konkreten Fall dann  - je nachdem, ob der Staatsanwalt das Boot zum Steuerbord oder zum Backbord hin zum Kentern bringt - plötzlich unterschiedlicher Ansicht sind.

 

Sehr geehrter Herr Professor Müller, Sie attackieren ja stets jene, die Frau Dr. Barley treu folgen und in die Vogelschiss-Zeit sehen. Mit Herrn Höcke MdL bin ich der Auffassung, dass man sich in der Tat nicht manisch-intrinsisch-zirkulär-irre nur hierum kümmern sollte - freilich sie nicht wegen unangenehm wirkender aufgedeckter Parallelen zu heutigen Missbräuchen ausklammern sollte, was typische Antihöckianer wünschen -, sondern - wenn und weil iustitia die Binde vor Augen tragen soll - jedwede politische Steuerung von "Justiz" abzulehnen ist. Mir ist das völlig gleich, ob das Thierack, Maas, Freisler, Hilde Benjamin oder sonstige politideologische Verfälscher der Justiz sind. Gegenüber Richtern funktioniert augenblicklich die Wahrung der Unabhängigkeit einigermaßen, wenngleich unangenehme Parallelen zu unangenehmen Zeiten wahrnehmbar sind. Was die Staatsanwaltschaft angeht, so bleibe ich mir unsicher. Im Idealen - weisungsabhängig, weil demokratietheoretisch jede Aufsicht/Ministerium nur so kontrollfähig sein kann. Ich müsste dann das Vertrauen haben, dass auch unter politischen Wandlungen das Prinzip des vollständigen Ausschlusses politischer Richtungsweisung heil bleibt. -  Aber themenverwandt: Ich sehe mit Unwohlwollen, dass seit einiger Zeit Ministerien erklärtermaßen und benamtermaßen Justiz nicht unabhängig und neutral besorgen wollen und sollen, sondern verquickt mit gerade im Rechtsverkehr einseitigen Positionen. Testweise möchte ich Einschlägige_#*/Innen einmal fragen, was sie von einem Bundesministerium für Justiz UND Kernkraftbetrieb/Aufrechterhaltung des Kohleabbaus/ oder Automobilwirtschaftsschutz/Versicherungswirtschaftsschutz hielten. 

a) Nach dem, wasder Presse bisher zu entnehmen war, muss der Staatsanwalt aus dem Dienst entfernt werden, da er die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft.

b) Ich fand die Forderung nach Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft und überhazupt einer Sonderrolle schon immer merkwürdig. Staatsanwälte suind Beamte und weisungsgebunden. Wo liegt das Problem? Sie sind wie andere Beamte dem Gesetz verpflichtet. Rechtswidrigen Weisungen müssen sie sich -wie andere Beamte auch- widersetzen.

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Ich bin ja nun weiß Gott kein Freund der AfD, insofern ist auch meine nachfolgende Einschätzung "politisch unverdächtig", aber ich denke, dass die Voraussetzungen für eine Entfernung aus dem Dienst in vorliegendem Fall aller Wahrscheinlichkeit nach nicht vorliegen werden. 

Ich denke, man kommt dem betreffenden Staatsanwalt auch "politisch" dadurch am besten bei, dass man ihn Verkehrsunfälle abarbeiten lässt. Zu alldem braucht es jedenfalls keine Entfernung aus dem Dienst.

Lesenswert, was ZPS in dieser Sache weiter twittert:

https://twitter.com/politicalbeauty?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Ese...

Ein Nebenkriegsschauplatz:

https://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article191982193/Kuenstler...

Noch ein Beitrag der Lokalpresse:

http://www.dnn.de/Nachrichten/Politik/Zentrum-fuer-politische-Schoenheit...

Und bei diesem Artikel geht es um den in meinen Augen wichtigsten Aspekt an der ganzen Angelegenheit:

https://medium.com/@georgdiez1/demokratien-sterben-leise-12272402e888

So ganz habe ich das noch nie verstanden, wofür es denn gut sein sollte, wenn Staatsanwälte wie Richter unabhängig wären. Richterliche Unabhängigkeit ist nur eines der Mittel, um die Unparteilichkeit des Richters sicherzustellen (als Spruchkörper, denn sobald er Justizverwaltungsaufgaben übernimmt - und das tun viele Richter zu einem ordentlichen Teil ihres Pensums, ist der Richter Weisungen unterworfen). Ohne z.B. den gesetzlichen Richter hätte die richterliche Unabhängigkeit deutlich weniger an Wirkung. Es ist das Zusammenwirken mehrerer Komponenten. Der Staatsanwalt aber ist bloß Vertreter seiner Behörde, der Staatsanwaltschaft, und des öffentlichen Interesses. Er hat keine eigenen Rechte im Strafverfahren. Man wird nicht ernsthaft leugnen können, dass er im Strafverfahren Partei ist, bzw. Vertreter einer Partei. Die Staatsanwaltschaft und ihre Vertreter sind daher nicht unparteilich und werden es auch nicht, sollten Staatsanwälten auch keine Weisungen erteilt werden dürfen. Und wenn immer wieder behauptet wird, die Staatsanwaltschaft sei die objektivste Behörde der Welt, dann ließe sich mit dem gleichen Zynismus entgegnen: Wozu dann noch die Unabhängigkeit für ihre Vertreter?

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Die LTO-Presseschau:

Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten: In einem Kommentar bemängelt Ronen Steinke (SZ), dass "Politiker seit ein paar Jahren den Forderungen der Staatsanwälte" nachgäben, "sie mehr und mehr in eine Unabhängigkeit zu entlassen, die jener der Richter ähnelt". Diese Haltung der Justizminister sei angesichts warnender Beispiele aus dem Ausland zwar löblich, verkenne aber den gesetzlichen Auftrag des jeweiligen Dienstherren. Die Zurückhaltung des Thüringer Ministers gegenüber dem Geraer Staatsanwalt Zschächner beweise, "dass dadurch die Justiz nicht unbedingt besser wird".

Wo Ronen Steinke Recht hat, hat er Recht.

Sehr geehrte Herren Kontrahenten, ich danke Herrn Kollegen Würinger ausdrücklich für seine Verweise. Ich habe weder Zeit nch Lust und Gelegenheit, von mir aus selbst alles zu lesen oder zu finden , etwa an Presseschauen oder LTO, SZ oder sonst was. Und auch, ob alle Hinweise in einem Beitrag zusammengefasst werden oder in getrennten, mülleroidal-aversen getrennten Beiträgen ist mir so was vonschnurzpiepegal..... Ich sehe mich auch als hnreichend habil, bei schneller Durchsicht zu befinden, ob ich einem klick folge oder nicht. Das einzige, was mit - sehr - zuwider ist, das ist oberlehrerhaftes Nörgeln an Formalem von Beiträgen, erst recht natürlich jedwedes Löschen von Sachvorbringen. Und was Sachvorbringen ist, das bestimme ich, auch, was gedanklich  einer Problematik zugeordnet wird. Grenzen des Hinnehmbaren sind eigentlich nur - auch zu beobachtende - eingesetzte Werbeanzeigen für Produkte wie etwa Medizinprodukte. - Wem ein Faktenvorbingen nicht passt, mag nach faktencheck korrigieren. Wer meint, es sollten in einem Zusammenhang, und mag auch nur er ihn so sehen, weitere fakten eingebracht werden, mag dies tun. Wem eine Wertung nicht passt, mag - am besten mit Gründen - widersprechen. Herumpöbeln und erst recht Löschen sind Abgründe von intellektuell-abartig-unwertigem Gesinnungsterrorismus. Es erweist und offenbart geradezu die innere Armut und Feigheit, dass das Vorbringen in der Sache gut ist, andere Leser überzeugen kann oder könnte, man aber als Gesinnungsterrorist das nicht will, aber nichts Überzeugendes dagegen vortragen kann.

Grüß Gott Herr Dr. Peus,

auch wenn es eigentlich nicht mein Job ist, versuche ich, die Moderation des beck-blog - auf die Sie offenbar zielen - ein klein wenig in Schutz zu nehmen: Die Moderation versucht offenbar, einen Mittelweg zu finden zwischen einem Beim-Thema-Bleiben und einem Den-Assoziationen-freien-Lauf-Lassen (Um dem Spott zuvorzukommen: Ist wahrscheinlich irgendwo falsch geschrieben). Das ist naturgemäß sehr anspruchsvoll und sehr schwierig. Das bedeutet für Sie: Da Sie bekanntlich sehr oft und sehr gern frei assoziieren, laufen Sie mit einer gewissen Gesetzmäßigkeit immer in denselben Konflikt mit der hiesigen Moderation.   

Viel Grüße aus MÜnchen

Ja, die Gedanken sind frei. Aber es ist auch die Freiheit des Verlags und meine Freiheit als Autor eines Beitrags, bei der Moderation auf eine fachöffentliche, sachliche Diskussion zu achten und dabei u.a. auch thematische Bezüge zum Thema als Mindestvoraussetzung zu berücksichtigen. Das Internet ist groß. Jede/r kann gern eine eigene Website (mit eigenen Beiträgen und mit Diskussionsforum) öffnen und dort auf Moderation verzichten.

Danke für den Hinweis. Daraus zitiert: "Im April wurde der in der Kritik stehende Geraer Staatsanwaltschaft vorläufig von seinen bisherigen Aufgaben entbunden - kurz nachdem das Ermittlungsverfahren gegen das Zentrum für Politische Schönheit bekannt geworden war. Die Entscheidung darüber, ob der Jurist erneut Staatsschutzdelikte bei der Strafverfolgungsbehörde in Ostthüringen bearbeiten kann, obliegt laut Lauinger dem Leiter der Staatsanwaltschaft Gera. Wie das Thüringer Justizministerium auf Anfrage von LTO mitteilte, bearbeitet er bei der Staatsanwaltschaft Gera nun unter anderem Branddelikte und allgemeine Strafsachen." Vgl. Gruchmann , Justiz im Dritten Reich, Teil I, . 127 f.

Mir scheint, Sie haben die zitierte Stelle gar nicht gelesen. Die Masche, Gerichtsbedienstete dann, wenn der Pöbel brüllt wie Stürmer, SA, heute Antifa und Linke, durch  versetzungsähnliche Umsetzung und Zuständigkeitsfummelei "aus der Schusslinie" zu nehmen, ähnelt dem sehr misslich.

Den betreffenden StA "aus der Schusslinie" zu nehmen war aber hier nur ganz einfach vernünftig und hat nichts, aber auch gar nichts, mit dem Dritten Reich zu tun. 

Ja ja, wenn die SA brüllte, den wollen wir nicht mehr ( tätig ) sehen, war es auch sogar durchaus "vernünftig", dem Richter oder StA Urlaub nahezulegen oder ein Dezernat ohne Öffentlichkeitsbezug oder  dem Rechtsanwalt Urlaub nahezulegen oder Hausverbot oder auch,  man könne ihm leider keinen Schutz gewähren. Bei manchen hat Frau Dr. Barley mit dem Bildungsappell wohl keinen Erfolg, was?

Irgendwie hat bei meinem letzten Kommentar technisch was nicht geklappt (darf gerne gelöscht werden). Ich versuche es hier nochmal: 

1. Eine mE lesenswerte Stellungnahme (Politische Strafjustiz? Zur demokratischen Kontrolle der administrativen Strafverfolgungsbürokratie“) zur Thematik ist am 18.04.19 Prof. Ferdinand Gärditz im „Verfassungsblog“ publiziert worden.

 

Er plädiert dafür, dass der Minister sein Weisungsrecht mit Zurückhaltung ausübt, hält aber eine politische Verantwortung des Ministers gleichwohl für angebracht, wenn „die Dinge in einer Weise schiefgelaufen sind, die in einer gut organisierten Justiz hätten früher bemerkt werden müssen“.

 

Spontan würde ich das ähnlich sehen. Die Verantwortung des Ministers besteht dabei mE vor allem darin dann, wenn ein Fall (z. B. wie im Fall ZPS durch Medienberichte), in dem die Staatsanwaltschaft gröbere Fehler gemacht hat, bekannt wird, ab diesem Zeitpunkt – vorrangig durch Gespräche als ultima ratio aber auch durch Ausübung des Weisungsrechts (ähnlich wie im Beitrag befürwortet) –ein rechtskonformes Handeln der StA sicherzustellen bzw. wiederherzustellen.

 

2. Zur Frage von Prof. Müller warum die Mediendiskussion sich auf das rechts-links-Thema konzentriert und nicht auf die juristisch-politischen Grundsatzfragen:

 

Ich vermute dies liegt an der misslichen Situation, dass bei manchen (nicht bei allen) Medienvertretern die juristischen Kenntnisse und die Bereitschaft, sich in diese einzuarbeiten nicht stark genug ausgeprägt sind. Ein publikumswirksamer oberflächlicher Polit-Skandal-Artikel ist da wesentlich schneller geschrieben, als ein tiefschürfender Einstieg in GVG und GG-Detailfragen und erreicht im Zweifel leider auch mehr Leser…

 

Diesem Umstand müsste man wohl schon bei der Ausbildung der Journalisten durch die Vermittlung vertiefterer Rechtskenntnisse entgegenwirken. Die Zeitungen/Chefredaktion selbst sollten entsprechende  Artikel nur Reportern mit tiefergehenden Rechtskenntnissen übertragen, was ja von den großen Tageszeitungen teilweise auch so gehandhabt wird.

Jedoch ist ein Abschluss in einem Studienfach vor Jahrzehnten auch noch kein Ausweis für überragende heutige Kenntnisse.

Herr Holzhaider kann sich auch in Rechtsfragen ja weitergebildet oder eingearbeitet haben, Herr Würdinger.

Hatten Sie nicht selber einmal den Journalisten Paul Schlesinger (https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Schlesinger) hier (https://community.beck.de/2011/02/25/freispruch-nach-wiederaufnahme-fall-des-neuburger-bauers-rupp?page=2#comment-83929) lobend erwähnt?

Da zeigen Sie aber jetzt doch deutlich erkennbar zweierlei Mass und lediglich eine subjektive Präferenz für einen bestimmten Stil eines Journalisten.

"Nix für ungut", wie man in Bayern zu sagen pflegt. Vom zünftigen "Derblecken" deswegen will ich aber noch einmal absehen.

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