Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera gegen das "Zentrum für politische Schönheit" (ZPS) - sind Staatsanwälte unabhängig?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 06.04.2019

Durch eine Anfrage im Thüringer Landtag wurde bekannt, dass gegen das „Zentrum für politische Schönheit“, ein Verein von Aktionskünstlern, seit 16 Monaten ein Ermittlungsverfahren wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung" (§ 129 StGB) geführt wird (Bericht der FAZ vom 3. April 2019).

Der die Ermittlungen führende Staatsanwalt Z. ist zugleich Pressesprecher seiner Behörde. Auslöser für die Ermittlungen sei die Selbstbezichtigung der ZPS gewesen, bei ihrer Aktion in der Nachbarschaft des Hauses des AfD-Politikers Höcke (Stichwort: Holocaust-Mahnmal) zugleich diesen observiert bzw. überwacht zu haben bzw. damit beginnen zu wollen. Diese Selbstbezichtigung hatte das ZPS zwar alsbald wieder als ebenfalls satirisch gemeint bezeichnet, soll aber als tatsächlicher Anhaltspunkt für die Einleitung und 16 Monate lang aufrecht erhaltene Ermittlungen wegen § 129 StGB dennoch tauglich gewesen sein. Höcke selbst hatte wenige Tage vor Beginn der Ermittlungen das ZPS als "kriminelle Vereinigung" bezeichnet.

Nun erscheint mir (und vielen meiner Gesprächspartner) schon der Vorwurf § 129 StGB gegenüber dem Verein ZPS recht fernliegend (ebenso dem thüringischen Kulturminister lt. Bericht des MDR), aber zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens genügt immerhin ein Anfangsverdacht, also eine recht geringe Hürde. Dass die Ermittlungen seit 16 Monaten andauern, ist allerdings befremdlich, zumal § 129 StGB kein ganz unerheblicher Vorwurf ist und im Katalog diverser Normen erhebliche strafprozessuale Überwachungsmaßnahmen legitimiert.

Die vorgestern begonnene Diskussion um diesen Fall dreht sich auch zentral um die Unabhängigkeit bzw. Weisungs(un)gebundenheit der Staatsanwaltschaft. ZPS hat über seinen Twitter-Account gefordert, der thüringische Justizminister Lauinger solle eingreifen.

Diese Forderung verweist auf eine Problematik, mit der ich mich schon öfter auseinandergesetzt habe, auch etwa im Fall Mollath, in dem durch politische Intervention (Ministerpräsident Seehofer und Justizministerin Merk) die Staatsanwaltschaft Regensburg angewiesen wurde, einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen.

Inwieweit sind Staatsanwälte bzw. Staatsanwaltschaften unabhängig oder sollten dies sein? Geltendes Recht ist § 147 GVG, wonach Staatsanwälte in ihrer Behörde NICHT unabhängig agieren/entscheiden und die Behördenhierarchie über die Generalstaatsanwälte bis hinauf in die jeweilige Landesregierung (Justizministerium) reicht. Dieser gesetzliche Zustand wird einerseits beklagt, und dies über das ganze Parteienspektrum hinweg, und es wird gefordert, die Staatsanwälte müssten (ähnlich wie Richter) unabhängig ermitteln und entscheiden dürfen, die gesamte „Justiz“ müsse unabhängig sein.   

Andererseits (und zu dieser Ansicht bekenne ich mich) wird eher eine stärkere Trennung zwischen Staatsanwaltschaften und Gerichten angestrebt. Eine Zusammenführung in einer einzigen Behörde/Institution namens Justiz vermischt nämlich die ganz unterschiedlichen Prozessrollen im Strafrecht und damit auch den Unterschied zwischen Judikative und Exekutive (zu letzterer gehören auch die Staatsanwaltschaften). Die Weisungsbefugnis bringt auch automatisch politische Verantwortung für das Agieren der Staatsanwaltschaften mit sich und diese Verantwortung führt auch zu einer demokratischen Anbindung – die Regierenden sind als Spitzen der Exekutive ja letztlich dem gewählten Parlament verantwortlich.

Die Politik versucht derzeit einen Mittelweg zu gehen und bekennt sich damit zu einer Art „relativen Unabhängigkeit“ der Staatsanwaltschaften: Man ist sich weitgehend einig, dass eine Intervention in einzelne Ermittlungsverfahren von politischer (ministerieller) Seite nicht opportun ist und will sich hier auf Extremfälle beschränken. Wie dies konkret in Thüringen verstanden wird, ergibt sich aus der Koalitionsvereinbarung der dortigen rot-rot-grünen Koalition:(S. 86)

Die Koalition ist sich einig, die Unabhängigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaft zu stärken. Hierzu sollen neue Regelungen der Selbstverwaltung der Judikative geprüft werden. Wir wollen die Eigenverantwortlichkeit der Justiz durch die Ausweitung eigenverantwortlicher personal- und budgetrechtlicher sowie haushaltswirtschaftlicher Handlungsspielräume der Gerichte und Staatsanwaltschaften stärken. Eine unabhängige Justiz umfasst auch eine objektiv und konsequent ermittelnde Staatsanwaltschaft.

Abgesehen davon, dass hier die Begriffe Justiz, Judikative und unabhängige Staatsanwaltschaft völlig ohne Problembewusstsein (und § 147 GVG ignorierend) durcheinander gewürfelt werden, verzichten die Parlamentarier mit solchen Absichtserklärungen aus meiner Sicht ohne Not auf eine demokratietheoretisch völlig legitime Kontrolle eines wichtigen Teils der Exekutive. Sie fördern damit zugleich ein aus meiner Sicht unangemessenes und auch rechtsstaatlich fragwürdiges Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Staatsanwälten und Richtern, die sich dann gemeinsam vom Volk abheben. Konsequent wird in der aktuellen Situation auch von linken Politikern argumentiert:

Herr Movassat‏ (MdB  Die Linke) schrieb auf Twitter:

„In der Staatspraxis ist es üblich, dass Justizminister von ihrem Weisungsrecht nicht Gebrauch machen. In unserem Wahlprogramm fordern wir sogar die Abschaffung des Weisungsrechts. Also: volle Kritik an den Ermittlungen notwendig. Aber die Landesregierung kann da nichts tun.“

Ich habe darauf geantwortet (Twitter)

„Entgegen weit verbreiteter Meinung ist die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaft keineswegs undemokratisch oder rechtsstaatswidrig. StA ist Exekutive und grds. der pol. Leitung verantwortlich! Auch Nichtstun der Regierung ist politisches Verhalten.“

In dieser Twitter-Diskussion haben auch der thüringische Minister für Kultur und europäische Angelegenheiten (Hoff)  und auch der Ministerpräsident Ramelow Stellung genommen:

Herr Ramelow schrieb:

 „Ein Rechtsstaat zeichnet sich aber gerade dadurch aus, genau keine politischen Weisungen zu erteilen. Auch wenn ich wenig Verständnis für dieses 129er Verfahren habe. Alle Zivilen Verfahren gegen das ZPS blieben erfolglos und nun Strafrecht als kriminelle Vereinigung? Seltsam!“

Ich stimmte Herrn Ramelow zu, dass eine (politische) Intervention sicherlich grundsätzlich nicht angezeigt wäre, aber dass es möglicherweise anders ist, wenn staatsanwaltliche Ermittlungen selbst den Eindruck erzeugen, politisch motiviert zu sein. Hier der Bericht im Tagesspiegel, der auf diesen Austausch Bezug nimmt.

Entscheidend in diesem Streit ist insoweit (vorerst) die Äußerung des thüringischen Justizministers Lauinger (Grüne) lt. Bericht der OTZ von heute früh:

Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Bündnis 90/Die Grünen) weist den Vorwurf, es gebe politisch motivierte Ermittlungen, zurück. „Die eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera beruhen einzig und allein auf der Tatsache, dass sich das Zentrum für politische Schönheit selbst der Begehung von Straftaten bezichtigt hat“, sagt der Minister. „Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens war unter diesen Umständen rechtsstaatlich konsequent und nicht politisch motiviert.“

Lauinger betont, die Landesregierung habe Einzelfallweisungen an die Staatsanwaltschaft grundsätzlich eine Absage erteilt, was auch in diesem Fall gelte. „Ich bin sicher, die Staats­anwaltschaft Gera wird das Verfahren mit einem rechtlich korrekten Ergebnis zum Abschluss bringen.“

Ein Landesjustizminister kann sich zwar bewusst zurückhalten bei der Intervention in staatsanwaltliche Tätigkeit. So lange § 147 GVG (Bundesgesetz) existiert, kann aber auch der bewusste Verzicht auf die Weisung selbst ein politisches Signal sein, man kann sich dann nicht "nicht verhalten", ohne sich politischer Kritik auszusetzen. Im vorliegenden Fall hängt es an der Bewertung, ob die Ermittlungen (auch) politisch motiviert sind.

Neben dem schon erwähnten Fall Mollath zeigt meines Erachtens auch der Fall Netzpolitik/Generalbundesanwalt Range das Dilemma auf, wenn man sich über den Begriff „Unabhängigkeit der Justiz“ (auf den sich Herr Range öffentlich, aber offenbar unter Verkennung der Rechtslage, stützte, vgl. damalige Presserklärung/YouTube) nicht im Klaren ist.

Die Diskussion bleibt sicherlich spannend, nicht nur im konkreten Fall ZPS.

[Fehlerkorrektur und kleinere Änderungen zuletzt am 9. April 2019]

 

Update 8.4.2019:

Soeben wird gemeldet (Tagesspiegel), das Verfahren sei eingestellt worden und Staatsanwalt Z. werde andere Aufgaben übernehmen. Die offizielle Erklärung dazu oben im Bild wurde eben vom Ministerpräsidenten getwittert.

 

PS: Ergänzend möchte ich auf einen Aufsatz von Sebastian Beining in der ZJS hinweisen (Beining, Die Weisung an den Staatsanwalt, ZJS 2015, S. 546 ff.) , der im Ergebnis weitgehend der hiesigen Ansicht entspricht, aber dies im Aufsatzformat noch viel eingehender begründet.

 

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108 Kommentare

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Als Anregung für Debattenkultur im Internet diese 9 Punkte (Zitat):

Frage: Hatten Sie wirklich den Eindruck, Kritik würde mir meine Gelassenheit nehmen? Richtig ist: Mein Text steht eigens im Netz um daran Kritik üben zu können.

Leider gibt es praktisch in allen im WWW geführten Diskussionen ein Problem: Die sogenannte Netiquette wird nicht beachtet, was für eine Sachdiskussion nicht zielführend ist. Hier einige typische Verstöße:
1. fehlende Sachargumente;
2. Herabsetzung des Autors oder von nichtbeteiligten Personen;
3. Verletzen der Logik;
4. erkennbar mangelnde Kenntnis des diskutierten Textes;
5. Vorwürfe und/oder Kritik über Sachverhalte, die der Autor
entweder gar nicht geäußert oder selbst nicht bestritten hat;
6. gedankliche Abschweifungen, die mit dem Thema und/oder den Äußerungen des Autors nichts zu tun haben („vom Hölzchen auf’s Stöckchen“);
7. Streiten über die „wahre“ Bedeutung von Begriffen;
8. Benutzung von Begriffen, deren Bedeutung nicht allgemein bekannt ist oder sich nicht zweifelsfrei selbst erklären;
9. Benutzung eines nicht zuordnungsfähigen Namens usw., usw.

© Bert Steffens 

23. Juli 2013 um 16:30

Allerdings ist Anwendung von zweierlei Mass, auch bei Moderationen gemäss der Netiquette , nie gut.

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M.E. ist dieser Fall eher ein Argument für unabhängige Staatsanwaltschaften als dagegen.

1. Ohne Unabhängigkeit muss der JuMin sich für oder gegen ein Einschreiten entscheiden. Egal, wofür er sich entscheidet - es kann immer jemand behaupten, dass genau diese Entscheidung politisch, also aus sachfremden Gründen, erfolgt ist.
2. Eine Unabhängige Staatsanwaltschaft bedeutet nicht, dass jeder StA unbehelligt Unsinn machen kann. Unabhängig kann die Behörde und muss nicht der einzelne StA sein. Wäre im Geraer Fall die Staatsanwaltschaft unabhängig gewesen, so wäre die Entscheidung von einer Person oder einem Gremium innerhalb der Behörde gefallen.

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Ich sehe es anders:

zu 1. Dass eine Entscheidung politische Hintergründe hat oder aus sachfremden Gründen erfolgt, kann man immer behaupten, auch wenn die Staatsanwaltschaft unabhängig ist. Der Unterschied zur derzeitigen Situation ist, dass ein Minister sich (über das Parlament) zugleich auch politisch verantworten muss und seine Entscheidung oder Nicht-Entscheidung natürlich auch nicht willkürlich sein darf. Eine unabhängige Staatsanwaltschaft wäre aber niemandem inhaltlich verantwortlich.

zu 2. In der derzeitigen Situation wird doch der einzelne Staatsanwalt vom Leiter der Behörde, letztlich vom Generalstaatsanwalt kontrolliert. Ihre Ansicht "Wäre im Geraer Fall die Staatsanwaltschaft unabhängig gewesen, so wäre die Entscheidung von einer Person oder einem Gremium innerhalb der Behörde gefallen" geht von falschen Voraussetzungen aus und zeigt gerade die Unvollkommenheit des Systems, in dem keine politische Verantwortlichkeit beim Minister liegt. Schließlich hat eben kein Gremium innerhalb der Behörde reagiert - und auch nicht der Generalstaatsanwalt - , bis eben eine politische Intervention erfolgte.

Politische und politikbezogene Fälle sind stets delikat. Eine Oatentlösung zur "Unabhängigkeit" oder "Weisungsfreiheit" der StA sehe ich nicht. Das bisherige Syste schent mir erträglch. Nicht ohne weiteres erträglich ist, was Journaille und "Medien" daraus machen. Bombastische Publikationen wirken  wie Verurteilungen. Mit solchen Missbräuchen befassen sich ja auch hiesige Debattenrunden, so zu Journaillokratischen Kampagnen zu VW, Ausländerbehörde Bremen. Zu erwägen wäre ein neuer Strafausschließungsgrund "Erleiden einer medialen Verwurstung" des Falles, etwa durch ambitioniert-aufgeregte Publikation geschehener Strafanzeigen und Verwurstung in medialem Dauerfeuer. Dem Drecksgeschmeiß von Typen, die sich an eigenen in die Öffentlichkeit getragenen "Strafanzeigen" aufgeilen, würde so am ehesten entgegengewirkt. Ebenso bei journailloservilen Verlautbarungen der StA. 

Die LTO-Presseschau:

GenStA Jena – Geraer Staatsanwalt: Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft konnte im Verfahren gegen den Staatsanwalt, der gegen die Künstlergruppe "Zentrum für politische Schönheit" wegen Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelte, keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen wie fehlende Neutralität feststellen. Das gab eine Sprecherin laut lto.de nun bekannt. Hintergrund der Ermittlungen des Staatsanwalts war eine Aktion der Künstlergruppe, bei der sie in Sichtweite zum Wohnhaus Björn Höckes (AfD) einen Nachbau des Berliner Holocaust-Denkmals errichtet hatte.

StA Berlin – MAD-Kunstaktion. Wegen des Verdachts der Amtsanmaßung und Fälschung beweiserheblicher Daten hat die Staatsanwaltschaft Berlin den Sprecher der Initiative "Zentrum für politische Schönheit" Philipp Ruch angeklagt, meldet nun auch die Sa-FAZ. Er soll eine Webseite über verschwundene Bundeswehr-Waffen erstellt haben, die vermeintlich vom Militärischen Abschirmdienst stammt.

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