"HH 1933" als Kennzeichen? "Nö!", meint das VG.......Schade...den Hintergrund kann man noch nicht nachlesen

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 06.05.2019
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht3|4794 Aufrufe

Vor zwei oder drei Tagen lief eine Meldung durch die Tagespresse, in der es um die "Einziehung" eines Fahrzeugkennzeichens mit dem Inhalt "... HH 1933" ging. Das VG Düsseldorf, Urteil v. 30.04.2019 - 6 L 175/19, hat entschieden, dass das Kennzeichen nicht weiter am Fahrzeug bleiben darf. Hier findet sich etwas von Rechtsanwalt Solmecke zu dem Thema. Leider findet man nirgens im Netz, was eigentlich der Auslöser des Problems war. Hatte der Betroffene mit Absicht ein "NS-Kennzeichen" oder hatte er das Kennzeichen aus anderen Gründen? Weiß eine Blogleserin/ein Blogleser etwas dazu?

 

 

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3 Kommentare

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Hatte der Betroffene mit Absicht ein "NS-Kennzeichen" oder hatte er das Kennzeichen aus anderen Gründen? Weiß eine Blogleserin/ein Blogleser etwas dazu?

Hierzu heißt es bei beck-aktuell: "Die Kammer hat jetzt im Eilrechtschutzverfahren festgestellt, dass das Straßenverkehrsamt bei der Einziehung des Kennzeichens rechtmäßig gehandelt hat. Der durchschnittliche Bürger assoziiere "HH 1933" mit dem Nationalsozialismus im Dritten Reich. 1933 sei das Jahr, das zeitgeschichtlich für die Machtergreifung der Nationalsozialisten stehe, und "HH" sei eine Abkürzung des im Dritten Reich üblichen Grußes "Heil Hitler", die in der rechtsextremistischen Szene verwendet werde."

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https://www.lawblog.de/index.php/archives/2019/05/02/vie-hh-1933/ => Ausgelöst wurde der Prozess übrigens durch die Beschwerde eines Bürgers. Dieser hatte das Kennzeichen gemeldet.

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