Bundesregierung plant Mindestlohn für Azubis

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 15.05.2019
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Die Bundesregierung unter Federführung der Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) will offenbar analog zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nun auch für Auszubildende eine gesetzliche Lohnuntergrenze einführen. Medienberichten zufolge soll das Kabinett in dieser Woche beschließen, dass Lehrlinge ab 2020 im ersten Ausbildungsjahr mindestens 515 Euro monatlich bekommen. In den Folgejahren soll sich die Ausbildungsvergütung weiter erhöhen - 2021 auf 550 Euro, ein Jahr später auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. Zudem ist eine zusätzliche Staffelung der Mindestbezüge für Azubis jeweils im zweiten und dritten Lehrjahr geplant. „Die festgesetzte Höhe der Mindestausbildungsvergütung ist Anerkennung der Leistung der Auszubildenden im Betrieb. Anderseits muss aber auch sichergestellt sein, dass die Motivation der Betriebe erhalten bleibt, Ausbildungsplätze anzubieten“, hieß es dazu aus dem Ministerium. Ein kritischer Punkt ist das Verhältnis der geplanten Mindestausbildungsvergütung zu bestehenden tarifvertraglichen Regelungen. Offenbar ist geplant, Tarifverträge unberührt zu lassen. Dort, wo es aktuell eine Tarifbindung gibt, kann es also passieren, dass Azubis auch weiterhin weniger als die Mindestvergütung bekommen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist laut Ministerium die rechtliche Verankerung von drei Fortbildungsstufen und die Einführung von einheitlichen Bezeichnungen nach einer erfolgreichen Weiterbildung: Neben den traditionellen Titeln wie „Meister“ soll es dann zum Beispiel auch einen „Bachelor Professional“ oder einen „Master Professional“ geben. „Damit sollen diese Qualifikationen auf dem internationalen Arbeitsmarkt vergleichbarer werden“, hieß es aus dem Ministerium. Die bewährten Titel blieben aber bestehen.

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