Bekloppt - aber nur eine OWi: Preußenadler auf Nummernschild

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 18.05.2019
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht1|29860 Aufrufe

Es gibt immer wieder komische Leute. Etwa so jemanden, der das EU-Kennzeichen als eine Art politischem Akt mit einem Prußenadler überklebt. Was immerhin toll daran ist: Das alles ergibt einen tollen Fall für das Blog! Hier der Leitsatz:

 

Das Überkleben des Europakennzeichens eines amtlichen Kfz-Kennzeichens mit einem Preußenadler erfüllt weder den Tatbestand der Urkundenfälschung noch denjenigen des Kennzeichenmissbrauchs, sofern der Täter keine Täuschung bezweckt, sondern lediglich seine Missbilligung über die Europäische Union zum Ausdruck bringen will. Allerdings liegt eine Ordnungswidrigkeit gem. gemäß §§ 48 Nr. 1b, 10 Abs. 12 S.1 FZV i.V.m. Nr. 3 Anlage 4 FZV vor. 

 

OLG München Urt. v. 22.3.2019 – 4 OLG 14 Ss 322/18, BeckRS 2019, 4553

 

 

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