EU Cybersecurity Act final verabschiedet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht

von Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker, veröffentlicht am 08.06.2019

Am 07.06.2019 wurde der EU Cybersecurity Act im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt damit in 20 Tagen in Kraft. Die teilweise geäußerten Befürchtungen, dass die Wahlen zum Europäischen Parlament das Inkrafttreten verzögern könnten, haben sich damit nicht bestätigt. Der Text ist unter diesem Link im Amtsblatt der EU abrufbar.

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4 Kommentare

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Welch unermessliche EUliche Beglückung uns doch ereilt , nach 110 Vorab-Erwägungen, S. 15 - 32, ab S. 32 den Regelungsgehalt wahrnehmen zu dürfen! Das sind die Dinge, deretwegen man begeistert ruft: "Wollt ihr die totale EU? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?“

Lieber Leser,

ich danke für Ihren Kommentar, möchte aber darauf hinweisen, dass auch die deutsche Gesetzgebung durchaus lange Begründungen enthalten kann, die sich dann jedoch am Ende einer Drucksache befinden.

Schöne Grüße,

Dennis Kipker

Sehr geehrter Herr Dr. Kipker, Ihr Hinweis trifft als solcher zu. Allerdings scheint der  normative Anspruch , spätestens bei Auslegung berücksichtigt zu werden, höher bei Abdruck im Amtsblatt wie ein Teil der  Norm, anders als bei BT-DrS-Begründungen. Zudem pflegen die BT-DrS-Begründungen noch eine gewisse logische Struktur dahngehend zu haben, dass zunächst der Regelungsentwurf als solcher und global erörtert wird, sodann konkret einzeln die vorgeschlagenen Regelungen. 

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