Lesetipp: PTB-Stellungnahme zu LED-Einflüssen auf eso ES 3.0 und ES 8.0

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 20.06.2019
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht5|3650 Aufrufe

In den letzten Monaten tauchte immer wieder einmal das Problem des Einflusses von LEDs auf Messungen mit  eso ES 3.0 und ES 8.0 auf. Das PTB hat hierzu eine Stellungnahme verfasst - sie ist ebenfalls schon einige Monate alt. Ich will sie aber einmal an dieser Stelle aus Vollständigkeitsgründen verlinken - HIER. Das PTB sieht keine Einflüsse zum Nachteil des Betroffenen durch LEDs.

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5 Kommentare

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Die PTB hat danach noch zweimal ergänzt, das neueste Dokument müsste das hier sein:

https://doi.org/10.7795/520.20190604

Allerdings finde ich das nicht wirklich überzeugend. In dem neuen Artikel wird ein Szenario behauptet, in dem tatsächlich ein abweichender Wert gemessen worden sein soll. Die PTB bestreitet das in den Nachtrag, ohne sich aber inhaltlich überhaupt damit auseinanderzusetzen. Da hätte ich mir schon ein wenig Begründung gewünscht, warum denn die Interpretation der Gutachter falsch sein soll. Das ergibt sich aus meiner Sicht nämlich nicht hinreichend aus der ursprünglichen Stellungnahme.

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Der von der 3%-Toleranz für die maßgebliche Geschwindigkeit geringfügig abweichende Wert von 144,24 km/h war aber kein Messwert, sondern ein einzelner Rechenwert gewesen, andere Rechenwerte waren innerhalb der Toleranz bis zu einem Wert von max. 147,66 km/h. Würden die kritisierenden Gutachter für alle diese Rechenwerte nun einen Algorithmus anwenden, der zu einem einzigen Auswertewert führt für ein Bußgeldverfahren, wäre dieser Wert aber noch innerhalb des 3%-Toleranzwerts bei den angezweifelten 150 km/h gewesen, was durch das Gerät der Firma eso GmbH angegeben wurde.

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In dem Betrag in der DAR wird suggeriert, dass der gemessene Abstandswert des Fahrzeugs erheblich vom tatsächlich Abstand abweicht, und zwar im Umgang einer halben Fahrspur. Ich kann nicht beurteilen, ob das stimmt, oder nicht, aber ich hätte dazu gerne zumindest eine kurze Ausführung der PTB gelesen.

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Da gebe ich Ihnen recht, das Beispiel eines Mercedes mit angegeben 158 km/h zeigt eine zu große Abweichung bei der Geschwindigkeit, die offenbar auch durch die interne Kontrolle des Geräts ja gegangen ist. Der Seitenabstand ist aber für Bußgelder trotzdem nicht maßgeblich.

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