OLG Brandenburg: Avanti-Fahrverbot bringt nix!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 04.07.2019
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|2268 Aufrufe

Keine Ahnung, was OLGe eigentlich genau gegen Nachschulungsmaßnahmen haben. In den letzten Jahren wird da der Wind rauer. Das OLG Brandenburg hat etwa die bereits zuvor von mehreren Gerichten positiv bewerteten Kurse Avanti-Fahrverbot als nicht ausreichend für ein Absehen vom Regelfahrverbot angesehen. Schade:

Auch die Teilnahme an einer Maßnahme zur Förderung der Fahreignung kann weder für sich genommen noch im Zusammenhang mit den wenigen zusätzlichen, vom Bußgeldrichter für den Betroffenen angeführten Umständen, die Abstandnahme vom Fahrverbot rechtfertigen (OLG Bamberg, . Beschluss vom 17.03.2008 - 2 Ss OWi 265/08 - BeckRS 2008, 08851; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.05.2017 - 1 OWi 2 Ss Bs 5/17 - BeckRS 2017, 120482). Entgegen den bußgeldrichterlichen Erwägungen kann dem Aspekt bisheriger straßenverkehrsrechtlicher Unauffälligkeit des Betroffenen in diesem Zusammenhang schon im Hinblick darauf kein Gewicht beigemessen werden, dass die Regelsätze des Bußgeldkatalogs nach § 3 Abs. 1 BKatV Voreintragungen nicht berücksichtigen. Dies gilt, wie sich im Umkehrschluss zu § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV entnehmen lässt, auch für das Regelfahrverbot. Im gegebenen Falle kommt hinzu, dass das Amtsgericht Bad Liebenwerda zu Unrecht von der verkehrsrechtlichen Unauffälligkeit des Betroffenen bis zu der den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildenden Ordnungswidrigkeit ausgegangen ist. Denn nach den Urteilsfeststellungen war die der Voreintragung zu Grunde liegende Geschwindigkeitsüberschreitung am 19. September 2017 verwirklicht worden, während die hier gegenständliche vom 19. Oktober 2017 datiert.“

 Auch diesen, ebenfalls zutreffenden, Erwägungen tritt der Senat bei. Sie entsprechen seiner ständigen Rechtsprechung.

OLG Brandenburg Beschl. v. 11.6.2019 – (2 B) 53 Ss-OWi 244/19 (89/19), BeckRS 2019, 11804

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen