Strenge Anforderungen an das Zustandekommen eines Anwaltsvertrags durch schlüssiges Verhalten

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 05.07.2019
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1988 Aufrufe

Der BGH hat sich im Urteil vom 14.2.2019 - IX ZR 203/18  - mit dem Zustandekommen eines Anwaltsvertrages durch schlüssiges Verhalten auseinandergesetzt. Der BGH nahm in der Entscheidung eine restriktive Position ein, im Interesse der Rechtssicherheit seien strenge Anforderungen an einen Vertragsschluss durch schlüssiges Verhalten zu stellen, sei das Angebot auf Abschluss eines Anwaltsvertrages unklar, komme auch ein Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung nicht in Betracht. Im konkreten Fall bedeutete dies den Verlust des anwaltlichen Vergütungsanspruchs. Klarheit in der Kommunikation mit dem Mandanten – an sich eine Selbstverständlichkeit-  wird durch die Entscheidung des BGH deutlich eingefordert.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen