Strenge Anforderungen an das Zustandekommen eines Anwaltsvertrags durch schlüssiges Verhalten
von , veröffentlicht am 05.07.2019Der BGH hat sich im Urteil vom 14.2.2019 - IX ZR 203/18 - mit dem Zustandekommen eines Anwaltsvertrages durch schlüssiges Verhalten auseinandergesetzt. Der BGH nahm in der Entscheidung eine restriktive Position ein, im Interesse der Rechtssicherheit seien strenge Anforderungen an einen Vertragsschluss durch schlüssiges Verhalten zu stellen, sei das Angebot auf Abschluss eines Anwaltsvertrages unklar, komme auch ein Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung nicht in Betracht. Im konkreten Fall bedeutete dies den Verlust des anwaltlichen Vergütungsanspruchs. Klarheit in der Kommunikation mit dem Mandanten – an sich eine Selbstverständlichkeit- wird durch die Entscheidung des BGH deutlich eingefordert.
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