Leivtec XV3: Messung von Brücke ist ok!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 30.07.2019
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|2441 Aufrufe

Eines der heute viel genutzen Geschwindigkeitsmessgeräte ist das Leivtec XV3. Ein Lasermessgerät, das mobil ist und auch fotografisch dokumentiert. Damit darf man sogar von einer Brücke aus den drunter herfahrenden Verkehr messen:

 

1. Mit dem Gerät LEIVTEC XV3 dürfen Frontmessungen auch von einem erhöhten Standort durchgeführt werden. Dies schließt die Messung von einer Brücke ein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 234/17 - und vom 5. Januar 2018 - 3 Ws (B) 303/17 -). Das Amtsgericht war daher weder unter dem Gesichtspunkt der Amtsaufklärung noch infolge des durch den Betroffenen gestellten Antrags zu weiteren Beweiserhebungen veranlasst. Namentlich war es nicht gehalten, dem Antrag auf Beiziehung der „gesamten Messreihe“ nachzugehen. Die diesbezüglichen Verfahrensrügen sind zumindest unbegründet.

KG Beschl. v. 31.5.2019 – 3 Ws (B) 161/19, BeckRS 2019, 12065

 

Anonsten zu Leivtec: Krumm, NZV 2012, 318 und NZV 2015, 174

 

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