Wahlschuldverhältnis und Vergütungsvereinbarung?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 16.08.2019
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|14567 Aufrufe

Mit der nicht ganz alltäglichen Fragestellung, ob man eine anwaltliche Honorarvereinbarung als Wahlschuldverhältnis im Sinne von § 262 BGB qualifizieren kann, wenn der Mandant entsprechend dem von ihm verfolgten Ziel wählen kann, ob die anwaltliche Tätigkeit durch eine Pauschalhonorarvereinbarung oder eine Abrechnung auf Stundenbasis vergütet werden soll, hat sich das Kammergericht im Urteil vom 07.05.2019  - 13 U 26/18 befasst. Auch wenn das Kammergericht im konkreten Fall zugunsten der beklagten Anwaltsgesellschaft entschieden hat, zeigt doch die Begründung der Entscheidung, dass es insbesondere bei Vergütungsvereinbarungen für den Anwalt angezeigt ist, großen Wert auf Eindeutigkeit und Klarheit der getroffenen Vereinbarung zu legen.

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