Ausschlussfrist für die Rückforderung einer überhöht festgesetzten Verfahrenskostenhilfevergütung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 06.09.2019
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|5325 Aufrufe

In der umstrittenen Frage, ob vom Anwalt im Rahmen bewilligter Verfahrenskostenhilfe bereits ausgezahlte Beträge zeitlich unbeschränkt zurückgefordert werden können, hat sich das OLG Düsseldorf im Beschluss vom 12.8.2019 - 1 WF 128/19 - befasst und sich zu Recht auf den Standpunkt gestellt, dass die Rückforderung einer überhöht festgesetzten und ausgezahlten Verfahrenskostenhilfevergütung gemäß dem Vertrauensgrundsatz auf der Grundlage der Wertung des § 19 I FamGKG nach Ablauf des auf die Vergütungsfestsetzung folgenden Kalenderjahres ausgeschlossen ist, wenn der Vergütungsempfänger auf die Beständigkeit der infolge der Vergütungsfestsetzung eingetretenen Vermögenslage vertrauen durfte, was nach dem OLG Düsseldorf regelmäßig anzunehmen ist, es sei denn, dass der Vergütungsempfänger aufgrund besonderer Umstände mit einer Rückforderung habe rechnen müssen.

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