Schade eigentlich: Prüfungsfreie Umschreibung eines moldawischen Führerscheins in Rumänien ist hier nicht zu akzeptieren

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 22.09.2019
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht2|5464 Aufrufe

Tja...LKW-Fahrer werden hier gebraucht. Da wäre es schhön, wenn man Fahrer importieren könnte. Geht aber nicht so einfach. Hier der Leitsatz einer dazu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung aus München:

 

Erlangt ein Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B diesen durch ein prüfungsfreies Umschreiben eines Drittstaates, der nicht in der Anlage 11 zur FeV aufgeführt ist, berechtigt ihn dies nicht zum Führen dieser Kraftfahrzeuge in Deutschland. Dies gilt auch bei einer etwaigen wirksamen Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C, da diese den Vorbesitz der hier aber gerade nicht gegebenen Fahrerlaubnis der Klasse B unabdingbar voraussetzt. 

VG München Beschl. v. 23.7.2019 – M 6 K 19.1628, BeckRS 2019, 16516

 

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2 Kommentare

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Besser so, wie das VG München es macht. Was nützt ein Fahrer mit einem Führerschein, für den er das Anfahren am Berg auf einer Schotterpiste in Karparten geübt hat, auf deutschen Autobahne oder Innenstädten? Wenn er sein Fahrzeug beherrscht, kann er einen wirklich brauchbaren Führerschein sicher auch in der EU erlangen.

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