Blockchain-Strategie der Bundesregierung: Gesellschaftsrechtliche Initiativen

von Dr. Cornelius Wilk, veröffentlicht am 27.09.2019

In einem am 18. September 2019 vorgelegten Strategiepapier befasst sich die Bundesregierung mit einem möglichen Einsatz der Blockchain-Technologie im Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht. Übergeordnetes Ziel der Bundesregierung ist es dabei, das Potenzial der Technologie rechtsgebietsübergreifend zu klären und zu erschließen, Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern und Deutschlands Rolle als attraktiver Digitalisierungs- und Fintech-Standort zu stärken. Hintergrund ist eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag sowie Erkenntnisse aus einem bereits in der ersten Jahreshälfte angestoßenen Konsultationsprozess.

Folgende gesellschaftsrechtliche Initiativen finden sich in der Strategie:

  • Öffnung des deutschen Rechts für elektronische Wertpapiere: Die derzeit zwingende Vorgabe einer urkundlichen Verkörperung von Wertpapieren soll „technologieneutral“ gelockert werden. Elektronische Wertpapiere sollen damit zukünftig auch (aber nicht ausschließlich) auf einer Blockchain begeben werden können. Noch 2019 soll hierzu ein Gesetzentwurf vorgelegt werden – zunächst allerdings beschränkt auf elektronische Schuldverschreibungen. Die Möglichkeit elektronischer Aktien (und Fondsanteile) soll im Anschluss geprüft werden.
  • Untersuchung möglicher Einsatzbereiche im Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht: Die Blockchain-Technologie könnte nach Ansicht der Bundesregierung möglicherweise bei der Anteilsverwaltung, der Anteilsabwicklung und der Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten zum Einsatz kommen. Offene Fragen sollen bis Ende 2020 – auch durch externe Begutachtung – geklärt werden.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen neuartiger Formen der Kooperation: Die Bundesregierung sieht neuartige Formen der Zusammenarbeit als ein mögliches Blockchain-Anwendungsfeld. Gekennzeichnet seien diese durch das Fehlen einer zentral verantwortlichen Stelle und durch Smart-Contract-basierte Entscheidungsverfahren (DAO – Dezentrale Autonome Organisation). Ihre Entwicklung möchte die Bundesregierung fördern und untersuchen.

Tätig werden sollen im Rahmen der genannten Initiativen neben dem Bundesjustizministerium auch das Bundesfinanzministerium (elektronische Wertpapiere) bzw. das Bundeswirtschaftsministerium (neue Kooperationsformen). Dass sich die Pläne noch auf das für 2019 erwartete Umsetzungsgesetz zur geänderten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) auswirken, erscheint trotz teilweise thematischer Berührungspunkte aus zeitlichen Gründen ausgeschlossen.

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