1,6 Verfahrensgebühr für Beschwerde gegen grundbuchamtliche Zwischenverfügung?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 05.11.2019
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|16033 Aufrufe

Die Frage, ob bei einer Beschwerde gegen eine grundbuchamtliche Zwischenverfügung nach VV 3200 RVG oder nach VV 3500 RVG zu vergüten ist, hat das OLG München im Beschluss vom 28.10.2019 - 34 Wx 444/19 Kost - beschäftigt. Das OLG München führte - zutreffend - aus, dass die Zwischenverfügung die Summe des grundbuchamtlichen Prüfungsverfahrens darstelle, sodass viel dafür spreche, insoweit auch eine Endentscheidung im Sinne von VV 3.2.1 RVG zu sehen. Die Frage konnte letztlich dahingestellt bleiben,  da mit der Beschwerde nicht nur die Zwischenverfügung selbst angegriffen worden war, sondern ein weitergehender Antrag zur Entscheidung des Senats gestellt worden war.

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