Arbeitsgericht Bonn: keine Entschädigung bei rechtsmissbräuchlicher Bewerbung

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 13.11.2019
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht5|2895 Aufrufe

Die Anforderungen an die Rechtsmissbräuchlichkeit eines Entschädigungsverlangens wegen Einstellungsdiskriminierung hat das BAG bekanntlich sehr hoch geschraubt. Umso bemerkenswert ist, dass das ArbG Bonn (Urteil vom 23.10.2019 - 5 Ca 1201/19, PM 3/2019) in einem jetzt entschiedenen Fall den Rechtmissbrauchseinwand hat durchgreifen lassen. Der Fall lag wie folgt: Die Beklagte war auf der Suche nach einem „Fachanleiter aus den Bereichen Küche / Hauswirtschaft / Nähen“. Der Kläger bewarb sich auf die Stellenanzeige mit dem Hinweis, dass er Rentner sei, und bat um ein Gehaltsangebot auf Vollzeitbasis. Der Ausbildungsbereich Nähen könne von ihm nicht erbracht werden. Außerdem benötige er ein vom Arbeitgeber gestelltes Appartement in nächster Betriebsnähe. Die Beklagte lud den Kläger nicht zu einem Vorstellungsgespräch ein, sondern teilte ihm mit, dass er nicht in die engere Auswahl einbezogen werde. Der Kläger erhob Klage auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von rund 11.000,00 EUR, da er sich wegen seines Alters diskriminiert sieht.

Beim ArbG hatte er damit keinen Erfolg. Das Gericht führt aus, der Kläger habe schon keine Indizien dargelegt, welche für eine Diskriminierung wegen Alters sprechen. Im Übrigen habe sich der Kläger rechtsmissbräuchlich verhalten. Der Kläger habe sich nicht bei der Beklagten beworben, um eine Stelle zu erhalten, sondern es sei ihm ausschließlich um eine Entschädigung gegangen. Das Bewerbungsanschreiben enthalte eine Vielzahl objektiver Indizien dafür, dass der Kläger sich ausschließlich bei der Beklagten beworben habe, um einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen. So enthalte das Bewerbungsanschreiben keinerlei Ausführungen zu der Qualifikation des Klägers oder seiner Motivation für seine Bewerbung. Ferner habe der Kläger mit der Forderung eines vom Arbeitgeber gestellten, in nächster Betriebsnähe gelegenen Appartements eine Absage heraufbeschwören wollen. Diesen Eindruck der Rechtsmissbräuchlichkeit seiner Bewerbung habe der Kläger durch seine Ausführungen zu den – aus seiner Sicht überhöhten – Anforderungen der Beklagten an einen Bewerber in dem Verfahren weiter verstärkt.

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5 Kommentare

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Der "Rechtsmissbrauch" ist der deus ex machina jeden diskriminierenden Arbeitgebers. Wenn man diskriminiert hat, muss man sich nur darauf berufen, dass es dem Bewerber, der Entschädigung beansprucht, nicht ernst gewesen sei und er nur abzocken wolle und schon ist man auf der sicheren Seite, bzw. zumindest in der Lage, den Bewerber zu diffamieren. Diskriminieren und diffamieren und dann ggf. noch wegen Betrugs drohen und/oder anzeigen, vernichtet jeden Anspruch eines Bewerbers. Wer läßt sich als Bewerber schon freiwillig auf eine solche Schlammschlacht ein? Schöne neue Antidiskriminierungswelt!

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Dieser Bewerber wäre auch nicht weiter beachtet worden, wenn er 25, 30 oder 50 Jahre alt gewesen wäre. Wer soviele NoGos in seine Bewerbung einbaut, will die Stelle nicht. Gut, dass ein Richter mit Augenmaß das einfach mal aufgeschrieben hat. Oder soll ein Rechtsmißbrauch erst erkennbar sein, wenn der Berwerber allen Ernstes verlangt, am Arbeitsplatz nur Klos mit gewärmten Klobrillen und persönlichem Hinternabwischer zu akzeptieren?

Die eigentlich spannende Frage lautet ja, ob Rentner sich überhaupt ernsthaft auf Vollzeitstellen bewerben können sollten. In der Regel gibt es die Rente aus objektiv guten Gründen ab ca. Mitte 60, auch wenn es wenige Menschen gibt, die dann noch gut drauf sind. Und ein Gesundheitsattest, in dem steht, dass dieser Bewerber in den nächsten - sagen wir mal drei Jahren - voraussichtlich nicht die Hälfte der Arbeitszeit gesundheitsbedingt abwesend ist, wird ein Arbeitgeber von einem Bewerber wohl kaum verlangen können.

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In der Regel gibt es die Rente aus objektiv guten Gründen ab ca. Mitte 60, auch wenn es wenige Menschen gibt, die dann noch gut drauf sind.

Kann es sein, dass Sie die Vielzahl von Berichten in den letzten Jahren über berufstätige und voll in den Betriebsablauf eingebundene Rentner, die von ihren Arbeitgebern und Kollegen geschätzt werden einfach verschlafen haben, vgl. z. B. hier oder hier.

Oder soll ein Rechtsmißbrauch erst erkennbar sein, wenn der Berwerber allen Ernstes verlangt, am Arbeitsplatz nur Klos mit gewärmten Klobrillen und persönlichem Hinternabwischer zu akzeptieren?

Sie sind bösartig. Davon war ersichtlich niemal die Rede.

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Zu den Berichten, die mir nicht entgangen sind:

Das habe ich nie bezweifelt. Ich gehe nur davon aus, dass es sich um eine weiterarbeitende Minderheit unter allen Rentnern handelt, die üblicherweise das Glück hat, in dem Bereich weiterzuarbeiten, in dem sie schon vor Renteneintritt arbeitete. Meist auch bei ihrer alten Firma, die dafür sehr dankbar ist, aber eben oft nicht an vorderster Front und selten in Vollzeit.

Aus Ihrem Link zur Welt: "1,4 Millionen Senioren sind in Deutschland berufstätig. Die meisten haben einen Teilzeitjob und Spaß an der Beschäftigung.".

Aus Ihrem Link zum NDR: "Weit mehr als ein Viertel aller Rentner und Rentnerinnen sind in den ersten drei Jahren nach dem Übergang in die Altersrente weiter erwerbstätig."

Da würde ich nie anzweifeln. So werde ich es wohl auch bald machen. Richtig, es gibt noch immer rüstige Rentner, auch wenn die Unterscheidung zwischen jungen Rentnern und alten Rentnern langsam entfällt, weil die Regelaltersrente bald nur alten Rentnern zugute kommen wird.

Zu "Davon war ersichtlich niemals die Rede."

Habe ich auch nicht behauptet. Ich hätte auch schreiben können: "... wenn der Bewerber allen Ernstes verlangt, seine Arbeit ausschließlich an einem Arbeitsplatz auf dem Mond oder dem Mars zu erledigen", um einen Fall zu bilden, wo auch der gutmütigste Richter: "Nö." sagt. So ein Unsinn fiel mir vorhin nur nicht ein. Ich freute mich, dass echte Richter nicht erst mit solchen Fällen konfrontiert werden müssen, um den Mißbrauch zu erkennen.

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Sie sind mir vielleicht so ein Gleichberechtigungsfanatiker! Nach Ihnen ist es wohl auch gerechtfertigt, Frauen nicht einzustellen, weil sie ständig Kopfschmerzen, Migräne und ihre Tage haben und im Übrigen ständig schwanger, depressiv oder mit Kindererziehung belastet sind. Oder soll ein Rechtsmißbrauch erst erkennbar sein, wenn die Berwerberin allen Ernstes verlangt, am Arbeitsplatz nur Klos mit Bindeneimern und Schminkspiegeln zu akzeptieren? Sie sollten nach Ihrem Renteneintrittsalter wirklich nicht mehr weiter arbeiten, weil Sie völlig aus der Zeit gefallen sind!

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