ArbG Berlin bestätigt Kündigung des stellvertretenden Direktors der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 16.11.2019
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|2889 Aufrufe

Der Fall hatte für Schlagzeilen weit über Berlin hinaus gesorgt: Es geht um die Entlassung von Helmuth F., dem stellvertretenden Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen. Er sieht sich mit erheblichen Vorwürfen konfrontiert. So hatten sieben ehemalige Mitarbeiterinnen der Gedenkstätte dem Vizedirektor im vergangenen Jahr vorgeworfen, sie sexuell belästigt zu haben. Sie hatten sich an Berlins Kultursenator Klaus Lederer und Kulturstaatsministerin Monika Grütters gewandt und über „eine erschreckende Regelhaftigkeit übergriffiger Verhaltensmuster“ bis hin zu sexueller Belästigung berichtet. Die Frauen sollen von 2011 bis 2018 als wissenschaftliche Volontärinnen, Freiwillige im Sozialen Jahr und Praktikantinnen in der Gedenkstätte gearbeitet haben. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte die Gedenkstätten-Stiftung F. gekündigt. Der stellvertretende Direktor hatte zwar anschließend über seinen Anwalt Fehlverhalten eingeräumt zugleich aber verlautbaren lassen, dass er dieses nach einem Gespräch mit dem Direktor der Gedenkstätte abgestellt habe. Mit seiner Klage hat sich der Kläger gegen eine Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Stiftung gewandt. Das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 13.11.2019 - 60 Ca 13111/18, PM 27/19) hat jedoch die fristgemäße Kündigung in erster Instanz für wirksam gehalten. Der erforderliche Kündigungsgrund liege vor, weil der Kläger keine Gewähr für ein angemessenes Verhalten gegenüber untergebenen Beschäftigten der Stiftung biete. Dies beruhe auf erheblich unangemessenen Gesprächssituationen wie Vorstellungsgesprächen mit Bewerberinnen für Praktika oder Volontariate in einem privaten Rahmen. Dieses Verhalten sei auch nach der Aufforderung durch den Direktor der Stiftung, dies zu unterlassen, fortgesetzt worden. Da es auf den von der Stiftung zur Begründung der Kündigung weiter herangezogenen Vorwurf einer sexuellen Belästigung für die Entscheidung nicht ankomme, sei dieser vom Gericht auch nicht geprüft worden.

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1 Kommentar

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Das ist natürlich alles andere als gut. Ansonsten: Eine wirklich tolle Gedenkstätte. Zweimal schon habe ich Führungen dort mit Ex-Insassen mitgemacht. Sehr beeindruckend und allen Blogleserinnen und -lesern zu empfehlen.

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