ISS Proxy Voting Guidelines 2020

von Dr. Klaus von der Linden, veröffentlicht am 28.11.2019

Die nächste HV-Saison rückt bereits in greifbare Nähe. Dem entspricht es, dass die wichtigen Stimmrechtsberater allmählich die Updates ihrer Voting Guidelines veröffentlichen – so auch Institutional Shareholders Services (ISS). Die wichtigste Neuerung: ISS kündigt an, für Aufsichtsratsmitglieder demnächst nur noch Amtszeiten bis zu vier Jahren zu unterstützen, nicht mehr also das hierzulande zulässige (und oftmals auch übliche) Maximum von rd. fünf Jahren. Diese Maßgabe soll allerdings ausdrücklich noch nicht in der kommenden Saison gelten, sondern erst für solche Hauptversammlungen ab Februar 2021. Aber mehr noch: ISS erwägt, diese sensible Schraube zu einem späteren Zeitpunkt noch weiter anzuziehen, d.h. wohl nur noch Amtszeiten von drei oder gar noch weniger Jahren zu befürworten. Zur Begründung heißt es, man wolle Aufsichtsratsmitglieder in kürzeren Abständen „accountable“ halten.

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