GDolmG beschlossen: ein lehrreicher Vergleich

von Peter Winslow, veröffentlicht am 02.12.2019

Der BDÜ meldet

Deutscher Bundestag beschließt bundesweites Gesetz zum Dolmetschen in Gerichtsverfahren

(Berlin, 15. November 2019) Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) begrüßt das heute vom Deutschen Bundestag als Teil des Gesetzespaketes zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossene Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG). Damit ist eine langjährige Forderung des Verbandes erfüllt, hohe und bundesweit einheitliche Anforderungen hinsichtlich der Qualifikation bei Gericht tätiger Dolmetscher zu stellen. „Endlich wird der Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in den Bundesländern eingegrenzt“, so Dr. Thurid Chapman, BDÜ-Vizepräsidentin für das Ressort Gerichtsdolmetschen.

Der Bundesrat empfiehlt

Das Gerichtsdolmetschergesetz begegnet umfassenden verfassungsrechtlichen Bedenken, da der Bund nicht über die erforderliche Gesetzgebungskompetenz verfügt (Seite 9, oben).

[…]

Vor allem aber kann das Gerichtsdolmetschergesetz seinem eigenen Zweck – einheitliche Standards für Gerichtsdolmetscher festzulegen – nicht gerecht werden. Denn einheitliche Standards lassen sich nur über den Ausbildungsinhalt und den Schweregrad der abzulegenden Prüfung festsetzen. Gerade dies regelt das Gerichtsdolmetschergesetz jedoch nicht. Vielmehr bleibt es den Ländern (mit Ausnahme der alternativen Befähigungsnachweise) selbst überlassen, die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung festzulegen. Im Hinblick auf die Bildungshoheit der Länder ist diese Gestaltungsweise zwar notwendig, einheitliche Qualitätsstandards können so aber nicht erreicht werden (Seite 10, oben).

 

Siehe auch

Bundestag beschließt Modernisierung des Strafverfahrens BMJV
Uepo
ADÜ Nord

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Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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6 Kommentare

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ein lehrreicher Vergleich

Wo findet sich hier ein "Vergleich" oder gar ein "lehrreicher Vergleich"? Weder das ein noch das andere...

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Ich musste es auch zwei Mal lesen. Verglichen (oder vielleicht besser: gegenübergestellt) werden sollen wohl die Stellungnahme des BDÜ und des Bundesrats.

Der BDÜ begrüßt eine vermeintlich erfolgreiche Festlegung eines Standards. Der Bundesrat kritisiert, dass genau das nicht erreicht worden sei.

Eine Erläuterung oder Bewertung dieser beiden Positionen hätte diesen Blogpost von einem guten zu einem besseren Blogpost gemacht.

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Hallo,

gilt das Gesetz auch für die Übersetzer/innen, die bereits ermächtigt sind? 

Vielen Dank im Voraus.

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