Messungen durch Private? Eigentlich nicht...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 08.12.2019
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht1|1490 Aufrufe

Geschwindigkeitsmessungen sind ein lukratives Geschäft, obwohl es eigentlich nur um die Verkehrssicherheit gehen sollte. So wundert es nicht, dass auch private Dienstleister versuchen, ein Stück des OWi-Kuchens abzubekommen. Damit musste sich das OLG Frankfurt befassen:

1. Die Überwachung des fließenden Verkehrs ist Kernaufgabe des Staates. Sie dient dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der am Verkehr teilnehmenden Bürger. Sie ist eine hoheitliche Aufgabe, die unmittelbar aus dem Gewaltmonopol folgt und deswegen bei Verstößen berechtigt, mit Strafen und/oder Bußgeldern zu reagieren. Sie ist ausschließlich Hoheitsträgern, die in einem Treueverhältnis zum Staat stehen, übertragen. (Rn. 15)

 2. In der Folge kann der Staat nicht die Regelungs- und Sanktionsmacht an „private Dienstleister“ abgeben, damit diese für ihn als „Subunternehmer“ ohne Legitimation hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.  (Rn. 17)

 3. Zuständig für die kommunale Verkehrsüberwachung ist der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde. In dieser Funktion ist er kein kommunales Selbstverwaltungsorgan, sondern Teil der Polizei und unmittelbar der Dienst- und Fachaufsicht des Innenministeriums unterworfen.  (Rn. 20)

 4. Bei der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs beim Einsatz technischer Verkehrsüberwachungsanlagen ist die Hinzuziehung und Übertragung von Aufgaben an private Dienstleister bzw. Personen, die nicht in einem Dienst- und Treueverhältnis zum Staat stehen, ausgeschlossen.  (Rn. 22)

 5. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt ausdrücklich nicht die Übertragung hoheitlicher Aufgaben. 

OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 06.11.2019 - 2 Ss-OWi 942/19, BeckRS 2019, 27630

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Geschwindigkeitsmessungen werden an meinen jetzigen Wohnort nur von Polizeibeamten vorgenommen. Die wenigen Blitzanlagen werden jedoch fuer die Verkehrsteilnehmer angekuendigt. In manchen anderen Gegenden werden diese wieder abmontiert, denn sie dienen nicht der Verkehrssicherheit. Hier gibt es keine Abzocke. Die Verkehrsteilnehmer wissen worauf sie sich einlassen.  

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