ArbG Nürnberg: Playmobil-Betriebsräte bleiben im Amt

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 30.12.2019
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1859 Aufrufe

Passt nicht ganz zur Jahreszeit: Im Sommer 2018 sollen mehrere Betriebsratsmitglieder beim fränkischen Playmobil-Hersteller Geobra Arbeitnehmer eigenmächtig aufgerufen haben, Hitzepausen einzulegen. Daraufhin hat die Arbeitgeberin beantragt, die betroffenen Personen, die auch Mitglieder der Gewerkschaft IG Metall sind, wegen "grober Pflichtverletzung" (§ 23 Abs. 1 BetrVG) aus dem Betriebsrat auszuschließen. Die Betriebsräte hätten die Arbeitnehmer zu eigenmächtigem Handeln aufgerufen. Diese widersprachen den Vorwürfen. Sie hätten die Kollegen lediglich darauf hingewiesen, dass die "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" Maßnahmen wie "Entwärmungsphasen" vorsehen, wenn es im Arbeitsraum heißer als 35 Grad ist.

Die Anträge der Arbeitgeberin blieben beim ArbG Nürnberg ohne Erfolg. Die Betriebsratsmitglieder hätten mit dem Verweis auf die Hitzepausen zwar die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) verletzt. Die hohen gesetzlichen Anforderungen an eine grobe Pflichtverletzung seien aber nicht gegeben.

ArbG Nürnberg, Beschluss vom 18.12.2019 - 10 BV 76/18, Presseberichte hier und hier

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