Sportlehrerin (w) gesucht - Männer diskriminiert?

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 31.12.2019
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht25|8718 Aufrufe

Der Fall erinnert an das "Mädcheninternat" (BAG, Urt. vom 28.5.2009 - 8 AZR 536/08, NZA 2009, 1016), wo die Arbeitgeberin eine Stelle nur für eine Sozialpädagogin (w) ausgeschrieben hatte, weil diese mehrfach im Monat Nachtdienst im Mädchentrakt eines Internats leisten musste:

Der Kläger hatte sich im Juni 2017 ohne Erfolg bei dem Beklagten, einer genehmigten Privatschule in Bayern, auf die für eine „Fachlehrerin Sport (w)“ ausgeschriebene Stelle beworben. Mit seiner Klage verlangt er von dem Beklagten eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG mit der Begründung, der Beklagte habe ihn entgegen den Vorgaben des AGG wegen seines Geschlechts benachteiligt. Der Beklagte meint, die Nichtberücksichtigung des Klägers im Stellenbesetzungsverfahren sei nach § 8 Abs. 1 AGG zulässig gewesen. Das Schamgefühl von Schülerinnen könnte beeinträchtigt werden, wenn es bei Hilfestellungen im nach Geschlechtern getrennt durchgeführten Sportunterricht zu Berührungen der Schülerinnen durch männliche Sportlehrkräfte komme bzw. diese die Umkleideräume betreten müssten, um dort für Ordnung zu sorgen.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen (zum Berufungsurteil hier im BeckBlog). Die Revision des Klägers hatte vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg.  Der Kläger hat dem Grunde nach einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG. Entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts hat der Beklagte nicht den Vorgaben des AGG und des Unionsrechts entsprechend dargetan, dass für die streitgegenständliche Stelle ein geschlechtsbezogenes Merkmal eine wesentliche und entscheidende sowie angemessene berufliche Anforderung iSv. § 8 Abs. 1 AGG ist.

Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts kann nach § 8 Abs. 1 AGG in unionsrechtskonformer Auslegung nur zulässig sein, wenn es um den Zugang zur Beschäftigung einschließlich der zu diesem Zweck erfolgenden Berufsbildung geht und ein geschlechtsbezogenes Merkmal aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt.

Über die Höhe der Entschädigung konnte der 8. Senat des BAG aufgrund der bislang vom Landesarbeitsgericht getroffenen Feststellungen nicht selbst entscheiden. Dies führte zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das LAG Nürnberg zur neuen Verhandlung und Entscheidung.

BAG, Urt. vom 19.12.2019 - 8 AZR 2/19, aus dem Material der Pressemitteilung

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25 Kommentare

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So ist das wohl, wenn sogenanntes "Recht" sich von Scham, Schamgefühl, Sitte und Anstand entfernt. 

Das nennt sich "Rechtsstaat", nämlich die Bindung an Recht und Gesetz, was leider im Bereich des Antidiskriminierungsrechts immer noch nicht selbstverständlich ist, sich aber langsam dann wohl doch durchzusetzen beginnt. Nur beim Verbot der Altersdiskriminierung hapert es nach wie vor, das leider nach wie vor ein Schattendasein fristet und offenkundig immer weiter in den Hintergrund rückt, was das moderne öffentliche Geschimpfe auf die "alten weißen Männer" und "meine Oma ist 'ne alte Umweltsau" deutlich macht.

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Wat ein Blödsinn. Warum bewerbe ich mich auf eine Stelle, deren Voraussetzungen ich nicht erfülle und wo ich ohnehin nicht erwünscht bin?!
Das ist doch albern!

Sind Sie so weltfremd oder ist es süffisante Kritik? Ist doch klar - um Beute zu machen. Und wie man sieht - klappt doch, jedenfalls in Erfurt.

Quatsch! Ein Lehrer sucht eine Stelle als Lehrer. Das ist in jeder Hinsicht legitim. Was hat das mit Beute machen zu tun? Das Zeitalter der Coedukation scheint bei Ihnen noch nicht angekommen zu sein.

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Es wurde aber keine Stelle für einen Lehrer ausgeschrieben, sondern für eine Lehrerin. Dahinter steckten insbesondere in Zeiten von metoo offensichtlich pragmatische Erwägungen.
Und nur, weil jetzt irgendwer vom mal nicht ausreichend dargelegt haben soll, worauf er diese bewerbungs stützt, muss er Geld zahlen wegen angeblicher Diskriminierung???!!!

Das ist absolut falsch verstandene Inklusion und macht alle, die berechtigt nach dem AGG klagen im Sinne das Inklusionsgedanken lächerlich.
Und wo bitte bleibt der Schutz der potentiell sexuell belästigten Schülerinnen? Oder der Schutz des potenziell Beschuldigten Lehrers?
Metoo, aber bitte ohne Diskriminierung.

Es ist einfach nur peinlich von diesem Lehrer, aber auch dem BAG.

Ich bewerbe mich doch auch nicht auf eine Stelle als Intensivpfleger, wenn ich weiß, ich soll im Alleingang 24 Stunden eine alte Dame in ihrem Wohnhaus betreuen.
Oder als Leiter einer Beratungsstelle für sexuelle Gewalt, wenn ich ein Mann bin und die überwiegende Zahl meiner Klienten weibliche Vergewaltigungsopfer sind. Oder als Frau auf einen Bauarbeiterjob.

Das ist doch ungefähr so, als wenn ein Psychologe gesucht wird, ich bewerbe mich aber aus meinem Mathematik-Studium heraus.

Als Frau habe ich es auch in Informatikbranche nicht leicht gehabt. Wer mich nicht genommen hat, hat mich nicht genommen, dabei war es mir egal, ob das jetzt war, weil ich eine Frau bin oder ob andere Erwägungen eine Rolle gespielt haben. Das Ergebnis bleibt dasselbe. Kein Job bei Arbeitgeber X.

Wie wäre es denn stattdessen mal mit Qualifikationsverbesserung, wir haben doch angeblich Fachkräftemangel.

Ich glaube auch nicht, dass irgendwelche Quoten für Frauen oder Behinderte irgendetwas an der Einstellungspraxis geändert haben. Und ganz ehrlich, selbst wenn, dann wird man wegen AGG eingestellt und dann sucht der Arbeitgeber ganz schnell einen Grund, einen wieder raus zu setzen und das hat einen dann weiter gebracht?!
Stress kann man sich auch künstlich selbst machen!
Danke, lieber Lehrer, für den Verbrauch von wichtigen Ressourcen für solche Albernheiten!
Ist ja nicht so, dass es nicht genug Lehrerstellen gäbe, nicht wahr?!

Gleichberechtigung und Gleichbehandlung, ja gerne, aber ein entsprechendes Bewusstsein schafft man nicht durch solche Zwangsmaßnahmen oder aberwitzige Entscheidungen.

Bitte argumentieren Sie am Gesetz! Das war doch hier ein Blog für juristische Fachgespräche? oder verwechsel’ ich da was?

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§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen (1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist. Zweck: rechtmäßig, Schutz der weiblichen Schülerinnen und Wahrung ihrer fraulichen Ehre, Sitte und Anstand. Anforderung:angemessen  

Zweck: rechtmäßig, Schutz der weiblichen Schülerinnen und Wahrung ihrer fraulichen Ehre, Sitte und Anstand.

Ein männlicher Lehrer schädigt weder die weiblichen Schülerinnen und/oder verletzt ihre frauliche Ehre, Sitte und Anstand. Nicht jeder Lehrer vergewaltigt typischerweise seine Schülerinnen, oder besagen da Ihre berühmten "Gefühlten" Statistiken etwas anderes?

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Müsste man nicht aus Ihrer Sicht auch noch ein paar Worte zur sexuellen Orientierung in der Stellenanzeige verlieren, sodass nicht eine lesbische Lehrerin zu einer "Gefähnrdung der weiblichen Schülerinnen" wird und die "fraulichen Ehre, Sitte und Anstand" verletzt?

Dass es so schwierig zu verstehen ist, dass es nicht darum geht, wen man am Ende eines Bewerbungsverfahrens einstellt, sondern darauf, dass man nicht von vorne herein bestimmten Menschen ausgrenzt, ist mir unbegreiflich. § 15 Abs. 2 S. 2 AGG: Die Entschädigung darf bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre.

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"Dass es so schwierig zu verstehen ist, dass es nicht darum geht, wen man am Ende eines Bewerbungsverfahrens einstellt, sondern darauf, dass man nicht von vorne herein bestimmten Menschen ausgrenzt..."

Es ist nicht schwierig zu verstehen, diese Meinung teilt nur einfach nicht jeder. Ich zB nicht.
Wo bleibt denn die Freiheit der Vertragsgestaltung, wenn jetzt ein Mädcheninternat nicht mal mehr vorschreiben darf, dass es ausschließlich weibliche Lehrkräfte haben möchte?!

1.

Sie haben es eben nicht verstanden, § 15 Abs. 6 AGG: Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 begründet keinen Anspruch auf Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, Berufsausbildungsverhältnisses oder einen beruflichen Aufstieg, es sei denn, ein solcher ergibt sich aus einem anderen Rechtsgrund.

Deutlicher kann man doch die "Freiheit der Vertragsgestaltung" - wie Sie es nennen - nicht im Gesetz anlegen.

2.

"Diese Meinung teilt nur einfach nicht jeder. Ich zB nicht." Dann argumentieren Sie am Gesetz und nicht im luftleeren Raum, weshalb "jetzt ein Mädcheninternat nicht mal mehr vorschreiben darf, dass es ausschließlich weibliche Lehrkräfte haben möchte...". Erklären Sie uns dann bei der Gelegenheit bitte auch, warum in Ihrem Mädcheninternat auch ausschließlich nicht-behinderte Menschen eingestellt werden.

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Apropos Meinung: Heute hat man von allem was man nicht verstanden hat wenigstens eine Meinung.

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So ist das mit dem Sachverhalt-Verfälschen: Es geht nicht allgemein um "Lehrer", sondern Sportlehrerin und Einsatz im Sportunterricht.  Und wer Schutz maximal vor Vergewaltigung gewähren will,  und nur dies thematisiert,  dessen Frau oder Tochter möchte ich nicht sein. 

Voraussetzung für einen Rechtfertigungsgrund gemäß § 8 Abs. 1 AGG ist, dass die konkrete Tätigkeit ohne das Vorliegen des Merkmals entweder gar nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann (BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09). Dafür spricht überhaupt nichts und wurde auch nicht dargelegt, wie das BAG in der Pressemitteilung (3. Absatz) schreibt. Irgendwelche tumben altväterlichen Vorstellungen von Sportunterricht aus der Kaiserzeit und von häkelnden Mädchen in Rauscheröckchen und Mieder alleine helfen im modernen Antidiskriminierungsrecht wirklich nicht weiter. Es hilft nur darlegen und beweisen.

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Lesen Sie doch einfach mal Grimm, Ich bin ein Freund der Verfassung, Tübingen, 2017, insbes. S. 218 ff. Da beschreibt Dieter Grimm ziemlich ausführlich, wie es bei den Senats- und Leseberatungen zugeht, und dann können Sie wieder mitreden. Das kleine Büchlein hilft auch sonst, das Bundesverfassungsgericht zu verstehen, wenn man nicht nur dumm daherschwätzen, sondern ernsthaft mitreden will...

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Die zwei allein schon in der Pressemitteilung mitgeteilten Erwägungen genügen vollauf zur Plausibilisierung. 

Das Urteil irritiert - weil das Ergebnis ungewöhnlich ist. Aber das heißt nicht, dass es falsch wäre oder dass die dahinterstehenden gesetzlichen Regelungen falsch wären. Wenn wir Gleichberechtigung wollen, dann gilt das eben für beide Seiten.

Die Praxis - wie bspw. dieses Urteil - zeigt dann, dass Gleichberechtigung aus Sicht vieler der vermeintlich durch die Gleichberechtigung begünstigten größeren Hälfte der Menschheit auch Nachteile für sie mit sich bringt. So wie Männerhochburgen aufgebrochen wurden, werden dann auch einige wenige Frauenhochburgen von Männern in Anspruch genommen.

Wenn man das nicht gut findet - was jedem und jeder erlaubt ist -, muss man allerding so ehrlich sein zuzugeben, dass man der Gleichberechtigung insgesamt skeptisch gegenüber steht. Auch das ist zulässig und sollte Eingang in den gesellschaftlichen und politischen Diskurs finden. Aber es wäre der Sache schädlich, Gleichberechtigung nur als Frauenförderung verstehen zu wollen.

"Als Frau habe ich es auch in Informatikbranche nicht leicht gehabt. Wer mich nicht genommen hat, hat mich nicht genommen, dabei war es mir egal, ob das jetzt war, weil ich eine Frau bin oder ob andere Erwägungen eine Rolle gespielt haben."

Wer ganz genau hinsieht, kann zwischen Satz 1 und Satz 2 einen gewissen Widerspruch sehen.

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"zuzugeben, dass man der Gleichberechtigung insgesamt skeptisch gegenüber steht."

Ich stehe ihr nicht skeptisch gegenüber, ich finde sie nur in bestimmten Konstellationen albern und eine solche bestimmte Konstellation ist die, die nun das BAG entschieden hat.

" Wer ganz genau hinsieht, kann zwischen Satz 1 und Satz 2 einen gewissen Widerspruch sehen."

Da ist kein Widerspruch. Es beschreibt schlicht und ergreifend nur, dass man in einer damals noch männerdominierten Branche mitunter mit Vorurteilen eben zu kämpfen hat. Da kann ich jetzt eine AGG Klage einreichen oder einfach damit leben.
Beispiel : ich war in meiner Abteilung unter 100 Beschäftigten die einzige Frau. Da hängt dann nun mal ein Kalender mit halbnackten Frauen. Da kann man jetzt schreien, Frauen werden zu Sexualobjekt en gemacht oder man kann sportlich damit umgehen und sagen: wenn es den Männern gefällt, wenn sie dann ihre Arbeit besser machen, weil sie sich wohler fühlen mit so einem Kalender... So what?!

Da werden nun manchmal sexistische Witze gemacht.
Manche gingen mir zu weit, dann habe ich auch gesagt, das geht zu weit. Mitunter kam dann noch mal ein dummer Spruch hinterher, den ich dann Schulter zucken zur Kenntnis genommen habe und mich nicht weiter geärgert habe.
Manche waren tatsächlich lustig und ich habe mit gelacht.

Anfangs waren die Kollegen skeptisch, was willst denn Du hier, so als Frau in der Informatikbranche, dazu noch als Programmierern. Ärgert man sich darüber, dass nur deswegen die Fachkompetenz angezweifelt wird, weil man eine Frau ist? Ja, durchaus. Aber damit muss man eben einfach rechnen. Wer Selbstvertrauen hat und weiß, was er kann, der sieht darüber hinweg und lässt sich davon nicht ins Bockshorn jagen oder geht heulend auf die Toilette.
Da die Sprüche nach etwa zwei Wochen immer noch nicht aufgehört hatten, habe ich irgendwann den Kollegen, der meinte, wieder einen solchen Spruch bringen zu müssen, völlig ruhig gesagt:

Weißt Du was, wenn Du der Meinung bist dass unsere Vorgesetzten nicht in der Lage sind, eine kompetente Person einzustellen, geh doch bitte zu denen und beschwer Dich da. Mit mir wirst Du weiterhin zusammen arbeiten müssen und dabei erkennen, dass ich für diese Position absolut qualifiziert bin.

Von diesem Tag an war Ruhe. Im Laufe der Wochen und Monate habe ich meine Fachkompetenz dann bewiesen und dann war das Thema nach einiger Zeit vollends erledigt.

So lief es in einigen Stellen, die ich im Laufe der Berufsjahre besetzt habe.

Nie allerdings wäre ich auf die Idee gekommen, mich auf eine Stelle zu bewerben, wo ausdrücklich ein Mann gesucht wird oder deswegen eine AGG Klage einzureichen.
Dafür bin ich mir einfach zu schade.
Art. 3 GG oder Art. AGG hin oder her.

Nie allerdings wäre ich auf die Idee gekommen, mich auf eine Stelle zu bewerben, wo ausdrücklich ein Mann gesucht wird oder deswegen eine AGG Klage einzureichen.

Seit 2006 ist das verboten und jeder, wirklich jeder, hält sich daran. Sie werden nirgendwo mehr eine Stellenanzeige lesen, in der nur männliche Bewerber gesucht werden, mit ganz wenigen gerechtfertigten Ausnahmen. Sie sollten die neue Rechtslage ganz einfach lernen, verstehen und verinnerlichen, die übrigens ganz ausdrücklich auch edukatorischen Charakter hat, also die Menschen erziehen soll, auch Sie, wo die Erziehung bisher mißlungen ist. Dann können Sie auch wieder mit Sinn und Verstand Beiträge schreiben.

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"Sie werden nirgendwo mehr eine Stellenanzeige lesen, in der nur männliche Bewerber gesucht werden, mit ganz wenigen gerechtfertigten Ausnahmen. Sie sollten die neue Rechtslage ganz einfach lernen, verstehen und verinnerlichen, die übrigens ganz ausdrücklich auch edukatorischen Charakter hat, also die Menschen erziehen soll, auch Sie, wo die Erziehung bisher mißlungen ist. Dann können Sie auch wieder mit Sinn und Verstand Beiträge schreiben."

Bevor man Leute zur Gleichbehandlung erzieht, sollte man sie erstmals zur Toleranz gegenüber anderen Meinungen erziehen.
Sieht man sehr gut an Ihrem undifferenzierten Denken, das auf anderweitige Meinungen nur mit Beleidigungen reagieren kann.
AGG hat viel mit Toleranz zu tun. Die kann man vorher schon üben, nicht erst bei Stellenanzeigen.

In der Tat ist es albern, wenn Arbeitgeber nur aus Gründen des AGG solche Stellenanzeigen schreiben, jede Menge Bewerber einladen, die sie sowieso nicht haben wollen, denen und sich selbst die Zeit stehlen...
Das hat nichts mit Erziehung zu tun, das ist unwirtschaftlich und ressourcenverschwendend und zwingt Menschen zu Unehrlichkeit.

"Egal" war Ihnen die Thematik meinem Eindruck nach nicht - was m. E. auch seltsam gewesen wäre. Sie haben durchaus Rechte geltend gemacht und durchgesetzt. Das ist eine gute Sache.

Sie sagen, dass Sie die Rechte des (damals wahrscheinlich noch nicht bestehenden) AGG nicht in Anspruch genommen haben oder hätten. Aber ist Grund dafür, dass Sie das AGG insgesamt ablehnen, oder vielleicht mehr die praktische Erwägung, sich nicht auf einen Arbeitsplatz klagen zu wollen? Prüfstein wäre die einfache Frage, ob Sie es in Ordnung fänden, wenn eine Stelle für Informatiker mit dem Hinweis "keine Mädchen" veröffentlicht wird. Wahrscheinlich nicht.

Vielmehr wird es so sein, dass Sie die Gleichberechtigung insgesamt wollen und die daraus resultierenden Rechte zumindest teilweise auch selbst in Anspruch nehmen. Das ist etwas gutes.

Nur gehört m. E. halt dazu zu akzeptieren, dass diese Veränderung auch Teile hat, die auf den ersten Blick überraschen mögen. So wie die Polizistin oder Soldatin früher undenkbar gewesen wäre, ist heute der männliche Geburtshelfer noch eine Ausnahmeerscheinung. Aber wenn wir die traditionellen Rollenbilder insgesamt auflösen wollen, gehört eben auch das dazu.

Man mag sich jetzt streiten, ob ein Lehrer an einer Mädchenschule "erlaubt" sein soll. Aber wieso denn nicht? Zu unterstellen, dass kein Mann keine gute Arbeitsbeziehung zu Mädchen aufbauen kann oder sich an ihnen vergreifen würde, ist letztlich ein Vorurteil von ähnlicher Qualität wie die Idee, dass (alle) Frauen nicht mit Technik umgehen könnten. Es kommt auf den Einzelfall an. Den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter, den zotigen Macho mag die Schule ja immer noch ablehnen. Aber was ist mit - um es einmal zu überzeichnen - mit dem homosexuellen, als Frau geborenen, aber inzwischen auf "männlich" gewechselten Mann? Mag man dem wirklich vorhalten, das Aufwachsen als Mädchen nicht nachvollziehen zu können oder sich an jungen Mädchen vergreifen zu wollen? Mit der Ausschlussformel "keine Jungs" hat man den aber mit getroffen.

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"Sie haben durchaus Rechte geltend gemacht und durchgesetzt."

Nein. Ich habe klargemacht, dass es auf meine Arbeitsleistung ankommt und nicht, dass ich als Frau auch ein Recht auf Arbeit in einem Männerberuf habe. Das ist ein bedeutender Unterschied!
Es ist mir in der Tat egal, was andere Leute über mich denken. Wichtig ist, was mein Vorgesetzter über mich denkt. Denn nur daran hängt mein Job.

Das AGG gab es zu diesem Zeitpunkt schon.

Und ich hätte auch kein Problem damit gehabt, wenn in einer Job Anzeige gestanden hätte : es werden ausschließlich männliche Bewerber gesucht.
Ist doch heute noch kein Problem für mich. Dann bewerbe ich mich da einfach nicht drauf.
Ich habe genug Alternativen. So what?!

Ich lehne das AGG nicht komplett ab. Ich finde nur das Urteil und seine bislang veröffentlichte Begründung nicht richtig.

Ob Frauen jetzt Polizistinnen oder Soldatinnen werden müssen,... Ich brauche es nicht. Frauen sind definitiv in vielen Dingen körperlich unterlegen. Warum kann man das nicht akzeptieren. Deswegen ist man doch nicht weniger wert als Mensch.
Männer als Geburtshelfer oder sogar Frauenärzte. Mir ist es egal.
Ich möchte die traditionellen Rollenbilder so gar nicht auflösen. Sie möchten das vielleicht. Ich nicht.

Es geht auch nicht darum, dass diese Schule dem abgelehnten Lehrer irgendetwas unterstellt hätte oder es allen Lehrern unterstellen würde. Es geht um die freie Auswahl bei der Stellenbesetzung. Wenn ich Arbeitgeber bin, darf doch wohl ich bestimmen, wem ich das Geld bezahlen möchte oder nicht. Jetzt kommt der Gesetzgeber und will mir das untersagen.
Und wenn tatsächlich was passiert, dann heißt es, die Schule hätte aufpassen müssen.

Und ich bleibe dabei: ich finde es schon nicht normal, dass man sich auf eine Stelle bewirbt, für die man ersichtlich unerwünscht ist.

Soweit Sie dann kommen mit äußerlichen Erscheinungen und Vor-Strafen, sind Sie dann auch nicht konsequent. Denn diese Personen haben genauso dann das Recht auf Gleichbehandlung und Freiheit von Vorurteilen!

"Mit der Ausschlussformel "keine Jungs" hat man den aber mit getroffen."

In der Tat. Wenn es um den Schutz vor sexuellen Übergriffen oder auch nur potenziellen Anschuldigungen geht, ist diese Person in der Stellenanzeige gleichenfalls von Vornherein als abgelehnt zu betrachten. Und? Dann suche ich mir eben eine andere Stelle.

Ich schließe mich an.

Übrigens : warum ist das Ergebnis solcher Klagen nicht, dass der Arbeitgeber den Bewerber einstellen muss?
Wo bleibt die Gleichbehandlung, wenn derjenige jetzt den Job gar nicht bekommt?!

Kann es vielleicht sein, dass der Gesetzgeber sich sehr wohl im Klaren darüber ist, dass es nichts bringt, jemanden zu verpflichten, einen anderen zu beschäftigen, den er gar nicht beschäftigen will?!

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