Wer in Meerbusch wohnt, braucht kein Auto!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 06.01.2020
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht2|2233 Aufrufe

...jedenfalls ist Meerbusch scheinbar der Nabel der Welt. Jedes Ziel in Deutschland ist da anlässlich berufsbedingter Termine unproblematisch erreichbar:

Existenzgefährdende Auswirkungen des Fahrverbotes für den Betroffenen sind nicht ersichtlich. Angesichts der verkehrstechnisch guten Lage seines Wohnortes bedarf es nicht einmal der Heranziehung eines Fahrers.

 Von seinem Wohnsitz in der Stadt Meerbusch (Ortsteil Strümp) ist die benachbarte Landeshauptstadt Düsseldorf mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder unter Inanspruchnahme von Taxis oder Mietwagen in angemessener Zeit erreichbar.

 Dort hat der Betroffene unmittelbaren Anschluss an ein Verkehrsnetz von nationaler und internationaler Bedeutung. Vom Flughafen Düsseldorf stehen ihm Direktverbindungen in mehrere große deutsche Städte und Wirtschaftsregionen zur Verfügung. Die Stadt Düsseldorf ist des Weiteren über ihren Hauptbahnhof und Zentralen Omnibusbahnhof an das Eisenbahn- und Fernbusliniennetz angeschlossen. Insbesondere die Anbindung an das ICE-Liniennetz der Deutschen Bahn ermöglichen es dem Betroffenen, alle Regionen Deutschlands in angemessener Zeit zu erreichen. Soweit der Betroffene abseits der so erreichbaren Wirtschaftsmetropolen und großen Städte Kunden zu betreuen hat, ist ihm zuzumuten, zur Weiterfahrt den dortigen öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch zu nehmen oder sich der Benutzung eines Taxis oder Mietwagens zu bedienen. Nach Ansicht des Senats kann so in angemessener Zeit - auch im Vergleich zum Automobilverkehr - jeder Ort in Deutschland erreicht werden. Im Übrigen dürfte eine vorausschauende Planung der Reisen zu einer Optimierung der Geschäftstermine führen. Die Kosten für den Gebrauch der öffentlichen Verkehrsmittel werden durch den Wegfall der Kosten für den Einsatz des PKW kompensiert. Angesichts dessen vermag der Senat auszuschließen, dass der Betroffene durch ein zweimonatiges Fahrverbot in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht wäre oder nicht mehr hinnehmbaren Beeinträchtigungen seiner Berufsausübung unterläge.

OLG Düsseldorf BeckRS 2019, 23487

 

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2 Kommentare

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Naja, zumindest in Kombination mit dem Taxi ist natürlich jeder Ort Deutschlands (und Europas) problemlos und schnell zu erreichen. Ich zweifele allerdings, ob sich das jeder leisten kann und insbesondere, ob die Kosten dafür durch den "Wegfall der Kosten für den Einsatz des PKW" kompensiert werden.

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