Arbeitsminister stoppt die App „einfach erfasst“

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 08.01.2020
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|5493 Aufrufe

Seit dem Stechuhr-Urteil des EuGH (Urt. v. 14.5.2019 – C-55/18, NZA 2019, 683) ist die Arbeitszeiterfassung ein wichtiges Thema. Das neue Jahr wird zeigen, ob - und wenn ja, welche - Konsequenzen der Gesetzgeber aus dieser Entscheidung ziehen wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bewarb im Mai vergangenen Jahres, kurz nach der EuGH-Entscheidung eine in seinem Auftrag entwickelte App, die den Arbeitnehmer dabei helfe, Arbeitszeiten einfach zu erfassen, zu speichern und zu übermitteln. Diese App mit Namen „einfach erfasst“ wurde auf den Internet-Seiten des BMAS kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt. Diese seit 2015 existierende App erfreute sich zuletzt zunehmender Beliebtheit und hatte durchgängig positive Kritiken bekommen. Umso überraschender ist es, dass die App vor kurzem aus dem Download-Angebot des BMAS gestrichen worden ist. Zum Hintergrund der Einstellung liest man auf den Internetseiten des BMAS folgendes:

„Wir weisen Sie darauf hin, dass der Vertrieb der App `einfach erfasst´ zum 26.9.2019 eingestellt wurde. Seit diesem Zeitpunkt kann die App nicht mehr aus dem Apple App Store sowie aus dem Google Playstore heruntergeladen werden. (…) Mit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 und der damit zusammenhängenden Dokumentationspflicht von Arbeitszeiten, hat das BMAS mit der App ein praktikables und zeitgemäßes Instrument der Zeiterfassung angeboten. Die Einführungsphase ist vorüber und die für die App zur Verfügung gestellten Ressourcen sind nunmehr aufgebraucht. Weitere Ausgaben, z.B. für Updates aufgrund von Betriebssystem-Aktualisierungen oder neuer Hardware können nicht mehr getätigt werden.“

Finanzielle Gründe dürften indes kaum ausschlaggebend gewesen sein. Die Kosten der App waren überschaubar: Für die Entwicklung der App durch Pixepark im Jahr 2015 wurden 47.000 Euro ausgegeben; später kamen 27.000 Euro für Sicherheitsupdates und Verbesserungen hinzu. Eher schon die strenge Linie des Bundesrechnungshofs: Dieser hatte im Dezember 2019 erklärt, die Ministerien müssten „den Bedarf für die Apps und deren Wirtschaftlichkeit“ nachweisen. „Gelingt dies nicht, sind die App-Angebote einzustellen. Der Weiterbetrieb einer App ist allenfalls dann vertretbar, wenn er keine weiteren Ausgaben verursacht.“ Aber vielleicht müsste das nach dem Stechurteil nochmals überdacht werden. Im Falle einer wünschenswerten Wiederbelegung könnten dann auch ggf. erforderliche Anpassungen infolge neuer datenschutzrechtlicher Anforderungen vorgenommen werden.

Die FAZ (vom 27.12.2019) berichtet jedenfalls, der Ludwigshafener CDU-Abgeordnete und Arbeitsmarktfachmann Torbjörn Kartes und der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß, hätten Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) brieflich aufgefordert, die Entscheidung zurückzunehmen. Auf den Internetseiten des BMAS wird einstweilen auf alternative Angebote privater Entwickler verwiesen: „Als Alternative stehen Ihnen zahlreiche Zeiterfassungs-Apps im App Store, im Google Playstore sowie im Microsoft Store zur Verfügung.“ Dort findet man etwa Apps wie „at Work Zeiterfassung“ und „Automatische StempelUhr“.

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