ArbG Berlin: Bundesstiftung Bauakademie darf Direktorenstelle vorerst nicht besetzen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 13.01.2020
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht4|8020 Aufrufe

In Berlin eskaliert der Streit um die Direktorenstelle der Bundesstiftung Bauakademie. Diese neu errichtete Bundestiftung soll auf Beschluss des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestages das Gebäude der Berliner Bauakademie wiedererrichten und später betreiben. Nach der Ausschreibung war die Ernennung des SPD-Politikers Florian Pronold beschlossen worden. Dagegen hatten dann jedoch mehrere hundert Architekten und Museumsfachleute mit einem Offenen Brief protestiert. Darin heißt es, der Bundestagsabgeordnete und Staatssekretär im Bundesumweltministerium sei für das Amt nicht qualifiziert, dem Auswahlverfahren habe es an Transparenz gefehlt. Damit werde eine Chance vergeben, die Bauakademie als Architekturzentrum mit internationaler Ausstrahlung zu etablieren. Ein unterlegener Mitbewerber ist der Architekturtheoretiker Philipp Oswalt, der an der Universität Kassel lehrt und früher Direktor der Stiftung Bauhaus Dessau war.

Der Streit wird nun im Wege einer Konkurrentenklage - zunächst im einstweiligen Rechtsschutz - ausgetragen. Der Verfügungskläger (Oswalt) hat u.a. geltend gemacht, das Auswahlverfahren sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden; auch fehle dem ausgewählten Bewerber die in der Stellenausschreibung angegebene Qualifikation. Die Stelle dürfe deshalb vorläufig nicht besetzt werden. Das ArbG Berlin (vom 7.1.2020 - 45 Ga 15221/19, PM 02/20) hat dem Antrag entsprochen. Das Gericht hielt hierbei die Grundsätze des Konkurrentenschutzes aus Art. 33 Abs. 2 GG für anwendbar, wonach jeder Bewerber auf Stellen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren hat. Dieser Grundsatz sei auch anwendbar, obwohl es sich bei der Bundesstiftung Bauakademie um eine privatrechtliche Stiftung handele. Der Verfügungskläger habe weiterhin hinreichende Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Stellenbesetzung vorgetragen, während die Bundesstiftung Bauakademie keine Einzelheiten zum Auswahlverfahren angegeben habe; dies gehe zu ihren Lasten.

Gegen das Urteil kann Berufung an das LAG Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

4 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Aus dem Profil der Stellenausschreibung: "Als Kandidatin (m/w/d) verfügen Sie über ein abgeschlossenes, für die Themen der Bauakademie relevantes universitäres Hochschulstudium; eine Promotion, ggf. auch eine Habilitation ist wünschenswert. Sie sind eine in der Welt des Bauens angesehene und themenübergreifend tätige Führungspersönlichkeit..."

Pronold ist ein nicht promovierter gelernter Banker und studierter Rechtsanwalt, daneben SPD-Parteibonze. Von Bauthemen keine Spur. Ich verstehe nicht wie die Findungskommission und Kienbaum Pronold objektiv überhaupt in Betracht ziehen konnten...

0

Die LTO-Presseschau:

ArbG Berlin zu Florian Pronold: Das Arbeitsgericht Berlin lehnte die Klage eines Mitbewerbers gegen die Berufung des SPD-Abgeordneten Florian Pronold zum Direktor der Berliner Bauakademie ab. Begründung laut SZ (Jörg Häntzschel): Da die Bundesstiftung Bauakademie eine Stiftung bürgerlichen Rechts sei, sei sie bei der Entscheidung für Pronold nicht rechenschaftspflichtig. Das Urteil hat keine direkten Auswirkungen, da die Besetzung des Postens aufgrund eines anderen Urteils bereits gestoppt ist. Dargestellt wird auch, wie Pronolds Anwälte gegen Kritiker vorgehen. 

Im Interview mit spiegel.de (Sven Becker/Christoph Schult) verteidigt sich Pronold gegen den Vorwurf der Ämterpatronage: "Der Job ist auf fünf Jahre beschränkt, und ich halbiere mein Gehalt."

Florian Pronold hat jetzt lt. seiner Homepage seine Bewerbung zurückgezogen und seinen Rückzug wie folgt begründet: "Das Karenzzeitgremium der Bundesregierung hat über meine Berufung zum Gründungsdirektor der Bundesstiftung Bauakademie eine Empfehlung ausgesprochen. Die Aufnahme meines Postens als Direktor der Bundesstiftung Bauakademie wäre frühestens zum 15. August 2020 möglich, also dreieinhalb Monate später als geplant und ohne die Möglichkeit, mich vorher ehrenamtlich um den Aufbau der Stiftung zu kümmern. Würde die Stiftung diese Zeitspanne abwarten, wozu in solchen Fällen zukünftige Arbeitgeber/innen oft bereit sind, würde das den Aufbau der Bundesstiftung Bauakademie erheblich verzögern".

0

Kommentar hinzufügen