Deutscher Corporate Governance Kodex 2019/2020 – jetzt final

von Dr. Klaus von der Linden, veröffentlicht am 23.01.2020

Wie heute bekannt wurde, hat die Regierungskommission DCGK bereits am 16. Dezember 2019 die finale Fassung des neuen Kodex beschlossen. In dieser Fassung wurde der Kodex nunmehr heute, am 23. Januar 2020, beim BMJV eingereicht sowie auf der Internetseite der Kommission veröffentlicht. Gegenüber der zuletzt beschlossenen (vorläufigen) Fassung vom 9. Mai 2019 haben sich nur noch einige punktuelle Änderungen ergeben, die im Wesentlichen dem jüngst verabschiedeten und in Kraft getretenen ARUG II geschuldet sind. Sie betreffen also in erster Linie den Bereich der Vorstandsvergütung. Andere zentrale Regelungsbereiche – namentlich "Overboarding" und Unabhängigkeit – bleiben unverändert.

Text, Begründung und eine Pressemitteilung finden sich unter:

https://www.dcgk.de/de/kodex/dcgk-2020.html

Das BMJV muss die Neufassung des Kodex nunmehr prüfen und im Bundesanzeiger bekanntmachen. Bis dahin bleibt noch der "alte" Kodex in der Fassung vom 7. Febraur 2017 maßgeblich für die Entsprechenserklärung der börsennotierten Unternehmen.

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