Schadensersatzklage der Stadt Bonn gegen ehemaligen leitenden Mitarbeiter abgewiesen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 24.01.2020
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|3000 Aufrufe

Die Stadt Bonn wird im Zusammenhang mit dem Bauskandal um das World Conference Center Bonn (WCCB) keinen Schadenersatz von dem ehemaligen Leiter des Städtischen Gebäudemanagements, Friedhelm Naujoks, bekommen. Das LAG Köln (Urteil vom 9.1.2020 – 8 Sa 787/18, PM 1/2020) hat die Klage abgewiesen und eine Revision gegen die Entscheidung nicht zugelassen. Die Stadt Bonn hatte Naujoks auf die Zahlung von 500.000 Euro verklagt, weil er angeblich seinen Kontrollaufgaben nicht gerecht geworden sei. Er habe unter anderem dem einstigen Investor des Konferenzzentrums, dem im WCCB-Strafverfahren zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilten Koreaner Man-Ki Kim, im Jahr 2007 den Einsatz von mehr als zehn Millionen Euro Eigenkapital und Eigenleistungen attestiert, obwohl es laut Rechnungsprüfungsamt nur 2,5 Millionen Euro gewesen seien. Auf dieser Grundlage habe die Sparkasse Köln-Bonn die Baukredite ausgezahlt. Das ArbG Bonn hatte in erster Instanz eine grobe Pflichtverletzung des Mitarbeiters verneint und die Klage zudem wegen der Versäumung der einschlägigen Ausschlussfrist abgewiesen. Die Stadt Bonn hatte daraufhin nach politischem Mehrheitsbeschluss Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das LAG Köln hat die Entscheidung der ersten Instanz nun bestätigt. Die Gründe werden in der Pressemitteilung nicht genannt. Offenbar teilt das LAG Köln die rechtliche Einschätzung der Vorinstanz.

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