BioMarketing: “Mögen Sie mich?” -- Spioniert das Werbeplakat Sie aus?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 29.01.2020
Rechtsgebiete: WirtschaftsrechtDatenschutzrechtIT-Recht2|2581 Aufrufe

Der norwegische Verbraucherrat hat einen lesenswerten Bericht v. 14.01.20 auf rd. 180 Seiten in Englisch über das Ausmaß der Schäden und anderen Datenschutz-Konsequenzen veröffentlicht, die durch oft ungesetzliche Ad-tech-Systeme verursacht werden. Tatsächlich werden nach dem Bericht viele Rechtsverletzungen durch datengesteuerte Geschäftsmodelle begangen oder verschärft, die undurchsichtig sind und auf den Zugriff auf die Sammlung möglichst vieler persönlicher Daten ausgerichtet sind.

Neuerdings wird Werbetreibenden angeboten, sogenannte "BioMarketing"-Kameras auf Plakatwänden anbringen, die in Echtzeit das Gesicht eines Passanten analysieren, während Sie vorbeigehen, um Ihr Alter, Ihr Geschlecht - und sogar Ihre ethnische Zugehörigkeit oder Ihre Stimmung vorherzusagen. Sie verwenden diese Daten, um die Werbung, die Sie sehen, zu „personalisieren.“ Es besteht die Gefahr, dass diese Echtzeit-Analyse mit Ihren Online-Interaktionen zu einem digitalen Doppelgänger kombiniert werden könnte.

Neue IT-Unternehmen machen sich diesen biometrischen Erkennungs- und Datenhype zunutze. Es gibt bereits viele Unternehmen, welche die in der Praxis überflüssige „Sicherheits“-Ausrede benutzen, um das Scannen aller Personen in Geschäften, Bahnhöfen oder auch nur auf der Straße zu rechtfertigen. Sie verkaufen dann in Echtzeit-Systeme, Menschen mit besseren Angeboten „belohnen“, aber auch Menschen vom Zugang zu Einrichtungen etc. ausschließen könnten  Datenschutzexperten sind deshalb besorgt darüber, dass diese Bemühungen Entscheidungen beeinflussen könnten, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Grundrechte haben, und es privaten Unternehmen ermöglichen, als Richter zu agieren. Überdies bieten neue Unternehmen auch an, die Emotionen der Käufer zu analysieren. Diese sogenannte "Affekterkennung" wird auch nach dem Bericht immer üblicher.

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2 Kommentare

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Durchaus lesenswert, was die Norweger zur in Deutschland häufig zur Begründung herangezogenen Legitimation durch "berechtigte Interessen" (Art. 6 Abs. 1 f DS-GVO im Bericht (S. 174 f.) ausführen: 

"At any rate, the existence of a legitimate interest would need careful assessment including whether a data subject can reasonably expect at the time and in the context of the collection of the personal data that processing for that purpose may take place.

The interests and fundamental rights of the data subject could in particular override the interest of the controller where personal data are processed in circumstances where data subjects do not reasonably expect further processing. In other words, the data subject must have a “reasonable expectation” that their personal data is being used by the company for a specific purpose. This expectation must exist at the time and in the context of the collection of the personal data. This particularly applies in cases where “there is a relevant and appropriate relationship between the data subject and the controller”.

It is difficult to see how consumers have a “relevant and appropriate relationship” with most of the third parties described throughout this report. There is a serious information asymmetry between the companies and the data subjects, with the former operating largely opaquely while having a lot of information on data subjects. In other words, the companies are virtually unknown to most consumers, so one can hardly consider this a relationship at all. 

Although consumers may know that many “free” digital services are funded by advertising, this does not mean that most people will have a “reasonable expectation” of the amount of sharing and processing going on behind the scenes. For example, it seems very unlikely that users of a make-up or fertility app expect that their location data is continuously transmitted to location data brokers and to companies that engage in behavioural profiling. Accordingly, it seems unlikely that the legitimate interests of the controller override or are even equal to the fundamental rights and freedoms of the data subjects in most of the cases described in this report."

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"BioMarketing:"  Schon der Begriff könnte von Orwell stammen. Die Norweger legen die Fakten auf 180 Seiten dar und die deutschen Datenschutzbehörden schlafen.

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