Wertaddition bei Umgangsregelung im Sorgerechtsverfahren

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 02.02.2020
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1663 Aufrufe

Das OLG Nürnberg hat sich im Beschluss vom 16.01.2020  - 11 WF 1243/19 - mit der Wertfestsetzung in einem Sorgerechtsverfahren befasst, in dem auch eine Umgangsregelung getroffen wurde. Zutreffend stellt es sich auf den Standpunkt, dass dann, wenn in einem Sorgerechtsverfahren auch das Umgangsrecht für längere Zeit geregelt wird, es sich um mehrere Kindschaftssachen handelt, deren Werte gesondert nach § 45 FamGKG zu ermitteln und dann nach § 33 Abs. 1 Satz 1 FamGKG zu addieren sind. Die Vereinbarung eines Wechselmodells mit konkreten Betreuungszeiten in einem Verfahren zur elterlichen Sorge ist nach dem OLG Nürnberg bei der Festsetzung des Verfahrenswertes einer in dem Verfahren erfolgten Umgangsregelung gleichzustellen

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