"StVO-Novelle": Die weitgehend unbemerkte Fahrverbotsverschärfung

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 15.02.2020
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht4|3265 Aufrufe

Gestern und heute ging die neue StVO-Novelle durch die Tagespresse/Radio/Fernsehen. Manches ist sicher hilfreich. Populär und m.E. richtig sind etwa die Entscheidungen pro Fahrrad. Für mich etwas überflüssig ein eigener grüner Rechtsabbiegerpfeil als Schild für Radfahrer. Schadet aber auch nicht. Und ansonsten ging es - wie immer - vor allem um Verschärfungen. Das lässt sich komischerweise immer hervorragend verkaufen. Zumal dann, wenn es gar nicht so viele betrifft. Man denke etwa an die Rettungsgassenverstöße. Die sind wirklich nicht schön und auch ahndenswert - in der (veröffentlichten) Rechtsprechung spielen die aber überhaupt keine Rolle. Wahrscheinlich liegt das daran, dass sie kaum verfolgt werden. Umso schöner, wenn der Bundesrat hier klar Farbe bekennt!

Die eigentlich folgenreichste Verschärfung ist in der Berichterstattung bei all den Änderungen aber zu kurz gekommen. Der BKat soll nämlich dahin geändert werden, dass bereits bei innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen um 21 km/h oder mehr ein Regelfahrverbot fällig wird. Wer also eine breit ausgebaute Straße, auf der nachträglich eine 30er-Beschilderung vorgenommen wurde, nun etwa mit 52 km/h geblitzt wird, hat es schwer. Die Anwaltschaft wird das freuen, weil sicher zahlreiche neue Mandate hierdurch auf sie zukommen. Und wer sich mit der FV-Verteidigung bei innerörtlichen 30er-Beschilderungen befassen muss, findet in meinem "Fahrverbot in Bußgeldsachen" einen eigenen Abschnitt hierzu in § 5 des Buches. ;-)   

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4 Kommentare

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Die LTO-Presseschau:

StVO-Novelle: Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche einer Novelle der Straßenverkehrsordnung zugestimmt, dabei allerdings einige Änderungen gefordert. Damit können künftig höhere Bußgelder beispielsweise für Falschparker verhängt werden. Einem allgemeinen Tempolimit hat die Länderkammer eine Absage erteilt. Die Sa-SZ (Henrike Roßbach) stellt die Neuregelungen vor. Community.blog.de (Carsten Krumm) weist darauf hin, dass die neue StVO auch eine Änderung enthält, nach der bereits bei innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen um 21 km/h oder mehr ein Regelfahrverbot fällig wird.

Auf die Gefahr hin, dass es auch mich mal treffen könnte, feiere ich diese Verschärfung trotzdem ausdrücklich. Die Zeiten, in denen man für ein Taschengeld mit 75 km/h durch die Hauptstraßen und mit 55 km/h durch Tempo 30-Zonen rasen konnte, gehen dann endlich vorbei.

Und auch die Tempo 30-Anordnungen in Hauptstraßen müssen ja Gründe haben. Wichtig wäre also, mit dem Entschildern weiter zu machen, damit auch der Ortsfremde merkt, wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet wurde, weil dieses Schild das Einzige weit und breit ist und sofort ins Auge fällt.

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Und auch die Tempo 30-Anordnungen in Hauptstraßen müssen ja Gründe haben.

Tempo 30 wird oftmals zur "Luftreinhaltung" angeordnet, was wenig sinnvoll ist, vgl. bei Heise.

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Tempo 30 ist der größte Schwachsinn. Da, wo und wenn es gefährlich ist, sind 30 km/h zu viel, z.B. wenn Kinder zur Schule gehen, außerhalb z.B. der Schulzeiten an der Schule sind die Begrenzungen durch nichts gerechtfertig. M.E. sollten sämtliche Geschwindigkeitsschilder abgeschaftt werden, dafür an entsprechenden Stellen wie Schulen oder gefährlichen Kurven Hinweis- bzw.Warnschilder. 130 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Bundes-, Land- und Kraftfahrstraßen, 50 km/h innerorts, soweit es sich nicht um Autobahnen oder Kraftfahrstraßen handelt, sind als generelle Regeln sinnvoll.

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