Kurzarbeitergeld wegen Corona-Virus

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 01.03.2020
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrechtCorona|2852 Aufrufe

Die Ausbreitung des Corona-Virus und die in Folge dagegen eingeleiteten Schutzmaßnahmen in China wirken sich auch auf die hiesige Wirtschaft aus: China ist für einheimische Firmen nicht nur ein großer  Absatzmarkt, sondern auch ein wichtiger Lieferant. Erleiden Firmen in Deutschland deshalb Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich – so die Bundesagentur für Arbeit. In der Pressemitteilung der Bundesagentur heißt es: „Ein auf Grund oder in Folge des Corona-Virus und/oder der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen eingetretener Arbeitsausfall beruht im Regelfall auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen im Sinne des Paragraphen 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Ein Ausgleich des Arbeitsausfalls mit Hilfe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes ist damit grundsätzlich möglich.“ Erste Anfragen seien bereits eingegangen, teilte die Bundesagentur mit.

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