Enforcement Trailer: Standardisiertes Messverfahren

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 08.03.2020
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht1|2136 Aufrufe

Kurzmeldung: Auch der 1. Straf- und Bußgeldsenat des OLG Hamm hat gerade entscheiden, dass Poliscan im Enforcement Trailer ein standardisiertes Messverfahren ist.

 

Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und - soweit ersichtlich - auch der übrigen für Bußgeldsachen zuständigen Senate des hiesigen Oberlandesgerichts ist die angefochtene Entscheidung insbesondere insofern nicht zu beanstanden, als der Tatrichter bei dem Einsatz des Messgeräts Poliscan Speed M 1 in einem Enforcement-Trailer entgegen der diesbezüglich vorgebrachten Bedenken durchaus ausdrücklich die „Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens ... (erg.: als) gewährleistet“ angesehen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 20.12.2018 - III-1 RBs 172/18 -, Beschluss vom 18.01.2019 - III-1 RBs 184/18 -; Beschluss vom 29.04.2019 - III-1 RBs 33/19 -; Beschluss vom 26.08.2019 - III-1 RBs 160/19 -; OLG Hamm, Beschluss vom 26.02.2019 - III-2 RBs 33/19, Beschluss vom 22.07.2019 - III-2 RBs 153/19 -; OLG Bamberg, Beschluss vom 12.03.2019 - 2 Ss OWi 67/19 -, juris).

 

OLG Hamm, Beschluss vom 13.01.2020 - 1 RBs 255/19, BeckRS 2020, 550

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Gibt es eigentlich eine offizielle Bedienungsanleitung für das Aufstellen des Enforcement Trailer? Wenn ja, wo kann man die anfordern? Es handelt sich ja nur um eine Hülle für das eigentliche Messgerät.

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