Konkludente Entbindung des Rechtsanwalts von der anwaltlichen Schweigepflicht gegenüber dem Rechtsschutzversicherer

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 18.03.2020
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1711 Aufrufe

Der BGH hat sich im Urteil vom 13.02.2020  - IX ZR 90/19  - mit Fragen befasst, die die Auskunftspflicht des Rechtsanwalts gegenüber der Rechtsschutzversicherung seines Mandanten betreffen. Er hat sich auf den praktikablen Standpunkt gestellt, dass dem Rechtsschutzversicherer, der einen Prozess vorfinanziert hat, zur Ermittlung eines möglichen Herausgabeanspruchs ein Auskunftsanspruch gegen den durch seinen Versicherungsnehmer beauftragten Rechtsanwalt zusteht. Darüber hinaus ist nach dem BGH von einer konkludenten Entbindung des Rechtsanwalts von der Verschwiegenheitsverpflichtung durch den rechtsschutzversicherten Mandanten auszugehen, soweit es die Abrechnung des Mandats betrifft, wenn der Rechtsschutzversicherer mit Einverständnis seines Versicherungsnehmers einen Prozess finanziert und der Mandant dem beauftragten Rechtsanwalt den Verkehr mit dem Rechtsschutzversicherer überlässt.

 

 

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