Abschlussprüfungen während Covid-19 Pandemie – hier Lehrerausbildung

von Sibylle Schwarz, veröffentlicht am 03.04.2020
Rechtsgebiete: BildungsrechtCorona|3147 Aufrufe

Seit dem 16. März sind deutschlandweit die Schulen geschlossen. Schüler*innen lernen mehr oder weniger fleißig zuhause. Die noch geschlossenen Schulen und die Ungewissheit, ob und wann diese wieder öffnen werden, stellen eine ganz andere Gruppe „Schüler“ vor Probleme, nämlich angehende Lehrer, die sich in Staatsprüfung befinden – Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst*.

Die Lehrerausbildung ist in zwei Abschnitte aufgeteilt: das (theoretische) Lehramtsstudium an einer Universität oder Kunst- oder Musikhochschule und im Anschluss daran der (praktische) pädagogische Vorbereitungsdienst. Beide Abschnitte werden jeweils mit Staatsprüfungen abgeschlossen.

Die 21-monatige pädagogische Ausbildung im Vorbereitungsdienst etwa im Bundesland Hessen erfolgt an Studienseminaren für die unterschiedlichen Lehrämter und an Ausbildungsschulen. Die Leitung des Studienseminars weist im Benehmen mit der jeweiligen Schulleitung die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst einer Ausbildungsschule zu.

Wer sich gerade im Lehramtsstudium befindet wird wegen der auch geschlossenen Hochschulen auf distance learning verwiesen worden sein. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die einer Ausbildungsschule zugewiesen worden sind, werden dort bestimmt tatkräftig mithelfen, dass Schüler*innen zuhause mit Lernmaterialien versorgt werden. Ihr eigener Unterricht an Studienseminaren wird auch in Formen von distance learning stattfinden.

 

Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die sich unmittelbar vor oder zur Zeit in Staatsprüfungen befinden, stellt sich die aktuelle Situation der Schulschließung als weitaus dramatischer dar.

Hessen beispielsweise bestimmt, dass die Zweite Staatsprüfung in der Regel zwischen dem 15. April und dem 31. Juli eines Jahres oder zwischen dem 15. Oktober und dem 31. Januar des Folgejahres stattfindet. Die Zweite Staatsprüfung, auf einen Tag angesetzt, umfasst dabei die unterrichtspraktische Prüfung und die mündliche Prüfung.

Und hier wird eine Eigenheit der Lehrerausbildung - „Lehrprobe“ - zum Problem, was aus dem Ablauf der Zweiten Staatsprüfung deutlich wird:

Die unterrichtspraktische Prüfung (Lehrprobe) wird als Einzelprüfung in einer der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst bekannten schulischen  Lerngruppe durchgeführt. Zuvor hat die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst für jede der beiden Lehrproben einen Unterrichtsentwurf erstellt und den Prüfern vorgelegt.

Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst hält am Tag der Staatsprüfung die zuvor entworfene Unterrichtsstunde in der bekannten schulischen Lerngruppe.

Nach Abschluss der beiden (Prüfungs-) Lehrproben, also am Unterrichtsende, erörtert die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vor dem Prüfungsausschuss mündlich die Planung und Durchführung der Unterrichtsstunde. Danach bewertet der jede Prüfungslehrprobe aufgrund von Planung, Durchführung und Erörterung des Unterrichts durch die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.

 

  • In geschlossenen Schulen ohne Schüler*innen ist ein solcher Prüfungsablauf nicht möglich. Ob überhaupt oder wann die Schule wieder öffnen und den Regelbetrieb aufnehmen wird, ist unklar.

 

Die Kultusministerkonferenz hat sich daher für diese Lösung entschieden:

„Die Kultusministerkonferenz hat für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst, die im Jahr 2020 ihre Staatsprüfung ablegen, beschlossen, dass sie keine Nachteile aufgrund von Maßnahmen des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus haben sollen.

Sollten im weiteren Verlauf des Schuljahres 2019/2020 unterrichtspraktische Prüfungen im Rahmen von Staatsprüfungen in schulischen Lerngruppen nicht oder nicht im geforderten Mindestumfang möglich sein, stehen andere Prüfungsformate beziehungsweise Prüfungsersatzleistungen der gegenseitigen Anerkennung der Abschlüsse zwischen den Ländern nicht entgegen. Darüber hinaus haben die Länder die Möglichkeit, für das Ergebnis der Staatsprüfung Vorleistungen aus dem Vorbereitungsdienst stärker als bisher zu berücksichtigen. Die Länder stimmen sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz eng über das weitere Vorgehen ab.“

 

 

* auch Studienreferendar*innen / Lehramtsreferendar*innen genannt

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