Bevor ich platze - Corona und Grundrechtseingriffe (mit update)

von Dr. Michael Selk, veröffentlicht am 05.04.2020
Rechtsgebiete: Corona233|48573 Aufrufe

Ich entschuldige mich zunächst förmlich: es geht nicht um Miet-, WEG- oder privates Baurecht. 

Gut - es könnte auch um Wohnungseigentumsrecht gehen, nämlich dann, wenn ein Wohnungseigentümer, der in Hamburg wohnt, zu einer WEG-Versammlung nach Schleswig-Holstein eingeladen würde. Dort käme er nämlich vermutlich momentan gar nicht hin - aufgrund der Landesverordnung Schleswig-Holsteins, die Einreise "aus touristischem Anlass" verbietet. Nun könnte er zwar bei der Polizeikontrolle sagen, dass die Wahrnehmung seiner Rechte in einer Wohnungseigentümerversammlung nichts mit Tourismus zu tun haben - und hätte damit sicherlich Recht. Indes: nachdem ich heute auf dem Weg in das nördlichste Bundesland angehalten wurde, obwohl nur eine kurze Fahrt von wenigen hundert Metern über die Landesgrenze und gleich wieder zurück geplant war und mich ein sehr freundlicher Polizeibeamter darüber aufklärte, dass eigentlich alles was ich da tue aus touristischem Anlass geschieht, lebt der alte Spruch von Recht haben ist eins, Recht bekommen das andere, wieder auf (§ 2 der LVO und die dortige Begründung erlaubt sogar ausdrücklich Spazierfahrten über die Landesgrenze, das mal am Rande - und private Zwecke sind nun einmal nicht automatisch Tourismus, wie etwa Verwandtenbesuche).

So weit so banal und unwichtig.

Wichtiger aber ist es wenn Folgendes mittlerweile passiert: Polizeibeamte halten homosexuelle Paare an, wollen sie nicht zusammen weitergehen lassen. Wenn das Pärchen die Beamten dann über den tatsächlichen Sachverhalt aufklärt, werden sie von den Beamten aufgefordert, den Chatverlauf ihrer Handys zu zeigen, um das zu "beweisen". Auch das geschieht in diesen Tagen.

Ich habe Verständnis für eine Vielzahl der Maßnahmen, die geschehen; sie sind sinnvoll und schützen uns erfolgreich.

Ich habe kein Verständnis dafür, dass nach meiner festen Überzeugung bis heute kaum eine Rechtsgrundlage dafür existiert (die jeweiligen Verordnungen sind Produkte der Exekutive und wahren auch angesichts der Eingriffsintensität den Gesetzesvorbehalt nicht, da es kein Parlamentsgesetz gibt). Ich habe noch weniger Verständnis dann, wenn es wie im Beispiel des homosexuellen Paares um Eingriffe geht, die in den absoluten Kernbereich gehen, den Menschenwürdegehalt, den Wesensgehalt von Grundrechten. Und ich bin entsetzt über die offenbar breite Akzeptanz der Bevölkerung - sogar von gestandenen Strafverteidigern! - dieser Grundrechtseingriffe.

Es geht, wie am Beispiel des homosexuellen Paares zu zeigen ist, nicht nur um Dinge wie: ich darf in Hamburg - nicht einmal ganz allein! - momentan keinen Döner kaufen und diesen auf dem öffentlichen Weg verzehren, oder: ich darf nicht nach Mecklenburg-Vorpommern fahren, um dort eine Verwandte zu besuchen. Es geht um essentielle Fragen unseres Rechtsstaats und um eine allmächtige Polizei, die täglich neue Kompetenzen erhält und sie auch noch überschreitet.

Ja, man mag Fortsetzungsfeststellungsklagen erheben, bei denen man sich dann über die Zulässigkeit (Wiederholungsgefahr?; besondere Schwere des Grundrechtseingriffs?) streiten kann. Darum geht es mir aber nicht. Ich bin nachhaltig irritiert über eine Akzeptanz, die all dies offenbar bei breiten Teilen der Bevölkerung findet - eine Akzeptanz, die übrigens durch alle Parteien reicht. Dafür hat es gerade drei Wochen gebraucht - nur. 

Ich würde mich gerade in dieser Zeit über ein "Team Rechtsstaat" freuen.

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UPDATE 6.4. angesichts der zahlreichen Kommentare:

Einige Kommentare dürften übersehen, dass es mir um Folgendes geht (s. dazu auch den Beitrag selbst):

1. Ich befürworte die meisten Maßnahmen, die stattfinden.

2.Ich hätte für diese gerne eine parl. Gesetzesgrundlage (Wesentlichkeitstheorie; Art. 80 I 1 GG - das sieht mittlerweile selbst der wiss. Dienst des deutschen Bundestages so).

3. Einige der Verordnungen sind unverhältnismäßig.

4.Manche Polizeibeamte handeln im rechtsfreien Raum.

Zu meinem blogbeitrag habe ich zahlreiche mails (übrigens oft mit "behördlichen Belegen" dazu) erhalten. Sie machen deutlich, dass insbesondere in Großstädten und Ballungszentren das Vorgehen der Polizei sich eben nicht auf Ausnahmefälle beschränkt. So sind Demonstranten - die die Mindestabstände einhielten - vorläufig verhaftet worden, weil sie kritisch gegen die Einschränkungen der Grundrechte u.a. der Versammlungsfreiheit äußerten. Es gab polizeiliche Maßnahmen gegen die, die sich quasi im Rahmen einer Performance in einer Fußgängerzone mit einem rot gemalten Radius von 2 m umgaben (Begründung: dies könne Menschengruppen anziehen, die dann den Abstand nicht einhalten würden). In einem Park in Hamburg wurde ein Bußgeld gegen einen Mann verhängt, der dort allein Pommes Frites auf einer Bank saß, die er sich gerade gekauft hatte. All dies mögen teils Bagatellen sein. Andere Kollegen berichten von gravierenderen Maßnahmen. Nach wie vor finde ich, dass der Fall des homosexuellen Paares gravierend ist, auch wenn andere Kommentatoren dies hier anders bewerten. Ich bin auch besorgt, dass es aus der Richterschaft unterschiedliche Stimmen dazu gibt, ob man die rechtsstaatlichen Maxime in diesen Tagen immer wirklich beachten muss.

Es scheint für die Zeit jetzt um so mehr typisch zu sein, dass wir Menschen polarisieren - vieles wird nur schwarz oder weiß gesehen. Extrem formuliert: es gibt vermeintlich entweder nur noch Menschen, die den Tod anderer billigend in Kauf nehmen, indem sie Freiheitsrechte wahrnehmen oder Menschen, die alle staatlichen Maßnahmen aus Sorge vor Ansteckung richtig finden (vielen in dieser Gruppe sind Dinge wie gesetzliche Grundlage, Fehler der Beamten usw gleichgültig). Es wäre schön, wenn es einen differenzierteren Blick auf die Probleme gäbe. 

 

UPDATE 9.4.2020

Während immer mehr Staatsrechtsprofessoren auch die Auffassung vertreten, dass die jetzigen Ermächtigungsgrundlagen nicht genügen, agieren die Verwaltungsgerichte jedenfalls in Eilverfahren kurz und pragmatisch: es wird fast alles "durchgewunken". Sogar die "Immunen" dürfen z.B. nicht nach Mecklenburg-Vorpommern, mit im Rahmen der praktischen Konkordanz nicht mehr nachvollziehbaren Argumenten. Unstreitig geht von ihnen eine Gefährdung nicht aus; es geht letztlich um die Effizienz der Kontrollen. Unklar ist, was hier noch verhältnismäßig sein soll. Einen link zum heute vom VG Schwerin etwa entschiedenen Fall finden Sie hier.

 

UPDATE 16.4.2020

Immer mehr Verwaltungsgerichte sehen die Problematik langsam: so hat das VG Hamburg in einem 123er- Beschluss ebenfalls massive Zweifel daran geäußert, dass eine Verordnung ausreichend ist, um dem Parlamentsvorbehalt zu genügen. Der Beschluss ist hier, ab S. 5ff .

 

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233 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Dr. Selk,

Sie sprechen mir aus der Seele! Auch ich verstehe nicht, dass die Aushebelung unserer Grundrechte von den breiten Massen einfach hingenommen wird. Im Gegenteil, traut man sich, anderer Ansicht zu sein und das zu äußern, wird man angeguckt wie ein Terrorist, der Ebola verbreitet. Was uns selbstverständlich schien, wird innerhalb weniger Wochen beschnitten und ausgehebelt. Meiner Ansicht nach fehlt es an Verhältnismäßigkeit. Auch wenn Zurückhaltung geboten zu sein schein, aber die verordneten Maßnahmen erscheinen mir total überzogen. Als ich neulich im Autoradio hörte, dass noch geklärt werden muss, ob auch in Sachsen-Anhalt wie in Sachsen das Sitzen auf einer Parkbank mit einem Buch ohne Begleitung ein Bussgeld von 150 Euro kosten soll, ist mir fast der Kragen geplatzt.

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Und dazu kommt leider bei einigen Mitbürgern ein panikhaftes voreiliges Denunziantentum, das mir übel wird. Zwei Kinder spielen gemeinsam draußen? Erstmal die Polizei rufen, die stammen bestimmt aus verschiedenen Haushalten! Oder mal kurz abwarten und feststellen: eine Mutter sammelt beide Kinder ein, da diese Geschwister sind. Fremde Stimmen aus der Nachbarwohnung? Direkt Polizei rufen! Ups, waren die Handwerker wegen einer dringenden Reparatur? Egal. Wenn man gerade keine Falschparker aufschreiben kann, muss man sich ja irgendwie beschäftigen, und jetzt trägt man mit jedem Anruf bei der Polizei heldenhaft zum Stoppen der Pandemie bei. Man tut ja das Richtige!

Verstehen Sie mich nicht falsch, eine große Hausparty bei den Nachbarn mit vielen Gästen würde ich (ggf. nach erfolgloser Ansprache der Nachbarn) derzeit leider auch melden. Mir geht es darum, dass man 1) keine voreiligen Schlüsse ziehen und ggf. erstmal kurz die Lage beobachten sollte, und 2) dass es ein bisschen auch um die Angemessenheit geht.

RAIn Beate Bahner arbeitet an einer Normenkontrollklage. Sie kann jede Unterstützung aus der Anwaltschaft gebrauchen, und wenn sie nur moralischer Art wäre. Gerne anmailen. 

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Frau Kollegin Beate Bahner hat nicht nur das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht verloren, gegen sie wird jetzt offenbar auch wegen Anstiftung zu Straftaten ermittelt, auch von einer Einweisung in die Psychiatrie  und Rückgabe der Anwaltszulassung ist die Rede, vgl. LTO vom 14.4.2020, taz und t-online. Schade, wenn ein juristisches Anliegen in der Psychiatrie endet...

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Volkmann ( FAZ 1.4.2020 S. 12 ) warnt bundesweit. Nicht in Bayern konkret, jedoch in Rheinland-Pfalz, zeigt das System schon seine Fratze. Da wird eine Demonstration mit Teilnehmerzahl 2 angemeldet, und sie verboten. Mit der Verbotsbehörde begründet des Verwaltungsgericht laut LTU seine Entscheidung damit, es müsse mit GEGENveranstaltungen gerechnet werden, und  die könnten zu groß sein. Na, denn Tschüss, Grundrechte! Oder rettet das OVG Koblenz noch rechtzeitig unsere verfassungsmäßige Ordnung? 

"Und ich bin entsetzt über die offenbar breite Akzeptanz der Bevölkerung - sogar von gestandenen Strafverteidigern! - dieser Grundrechtseingriffe." Sehr wahr! Das wabert gerade bei einem Strarechtler bis in beck blog. Sein Thema: "Pflichtenkollision". Kommt man im strafrechtchen Baukastenspiel nicht so recht zu Potte, und verweist jemand auf Abwägung gerade unter verfassungsrechthlichen und grundrechtsbezogenen Aspekten, so wird das bei beck blog mit dem Weglöschen von 24 Beiträgen "behandelt".

 

Liest man bei Wikipedia die dortige Liste der in den letzten Jahrtausenden aufgeftretenen Epidemien und Pandemien, dann liegt der Schluss nahe, daß in der Menscheitsgeschichte die ggeenwärtige Corona-Pandemie wahrscheinlich nicht die letzte Pandemie sein wird, sondern, daß wahrscheinlich auch in Zukunft Pandemien auftreten werden, vielleicht auch Pandemien mit erheblich höherer Sterblichkeitsrate.

Staaten, in denen Grundrechte aufgrund von Notstandsrecht oder Ausnahmezustands-Regelungen zeitweise außer Kraft gesetzt werden (Scheiz, Ungarn), oder in denen Grundrechte in der dortigen Praxis sowieso einen weniger hohen Stellenwert haben (China, Korea, Taiwan, Japan, Singapur, Israel, Iran, Türkei, Russland, Polen) und in denen Gemeinwohl fast wie selbstverständlich vor Eigenwohl geht, scheinen Seuchen effektiver eindämmen zu können, als Staaten, in denen die Freiheit der individuellen Bürger einen sehr hohen Stellenwert haben (USA, Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland).

Falls die Menschen an einer Seuche sterben, können sie ihre Grundrechte auch nicht mehr ausüben (es bleibt dann nur das postmortale Persönlichkeitsrecht).

Daher erscheint es vertretbar, die Grundrechte vorübergehend einzuschränken, wenn es sich um eine gefährliche Seuche handelt.

Wie gefährlich Corona wirklich ist, kann ich nicht beurteilen, aber auch Staaten, die im Gegensatz zu China und Korea das Corona-Virus zunächst auf die leichte Schulter nahmen, wie zum Beispiel die USA und Großbritannien, nehmen es inzwischen wohl ernst, so daß wohl vieles dafür spricht, daß es wirklich ein gefährlicher Virus ist.

Was die deutsche Polizei angeht, so habe ich bisher kein unverhältnismäßiges oder überzogenes Einschreiten gegen potentielle Corona-Ordnungs-Verstöße feststellen können, sondern ich habe ganz im Gegenteil eher die Präsenz der Polizei schmerzlich vermisst, als ich wegen des Tragens einer Schutzmaske Anfang und Mitte März 2020 innerhalb weniger Tage fünfmal von in der Öffentlichkeit auf Straßen und Plätzen herumgammelden Jugendlichen und Heranwachsenden sowie jungen Erwachsenen beleidigt, bedroht, genötigt, ausgelacht, angehustet, angerempelt, in einer mir nicht verständlichen Sprache angeschrien, und mitten auf einem Parkplatz mit einem Leder-Fussball beschossen, und mit Smartphones fotografiert und gefilmt worden bin (feigerweise immer von Gruppen von zwei bis vier Personen gegen einen).

Ein Corona-Ignorant hat auch in aller Öffentlichkeit versucht, eine Schutzmasken tragende chinesisch-stämmige Mandantin anzugreifen.

Da die Bildungsbürger und Normalbürger jedenfalls in der von mir bewohnten Großstadt weitgehend zu Hause bleiben, dominieren mancherorts sich tendenziell eher schlecht benehmende Menschen, und dies beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl nicht unerheblich, und ehemals ganz normal bevölkerte ganz normale Plätze und Sraßen werden beinahe zu No-Go-Aereas.

Ein häufigeres und strengeres Auftreten der Polizei fände ich nicht schlecht, sondern begrüßenswert.

Die deutsche Polizei setzt ja schließlich nicht gleich Reiterstaffeln oder Diensthunde oder Schlagstöcke oder Pfefferspray ein, und ist auch mit Verhaftungen oder Festnahmen in Deutschland im internationalen Vergleich doch wohl eher zurückhaltend.

Im Stadtpark lagernde und grillende Grüppchen ignorerien die wegen der Corona-Krise ausgesprochenen Platzverweise des Ordnungsamtes, und weigern sich auch sich auszuweisen, und beleidigen und bedrohen die Beamten des Ordnungsamtes, erhalten dafür sogar Unterstützung von gesellschaftlich engagierten Vereinen und von Vertretern von politischen Parteien und Journalisten und "Bürgerrechtlern" sowie "Menschenrechtlern".

Insgesamt sind viele Mitarbeiter sehr Ordnungsämter oft ziemlich großzügig und geduldig, und nehmen viele Zumutungen die eigentlich nicht hinnehmbar sind dennoch aufopferungsvoll hin. Die Mehrheit der Polizisten verhält sich ähnlich.

Vereinzelt lassen junge Polizisten mal den großspurig auftretenden Chauvi-Macho raushängen, aber das ist nicht die Mehrheit.

Die Mehrheit der Polizisten ist eher verständnisvoll und freundlich, zumindest hier in der Stadt in der ich lebe und arbeite.

Wenn Bürger in Einzelfällen tatsächlich von chauvinistischen Macho-Polizisten mal diskriminiert oder schikaniert werden, dann können sie sich beschweren, und wenn die Bürger zu zweit sind, und wenn beide die Beschwerde bestätigen, dann wird solchen Beschwerden sicher auch nachgegangen, und der Disziplinarvorgesetzte des entsprechenden Beamten wird seine Untergebenen dann rügen und zurechtweisen.

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Köstlich. Da ist auch Lachnummernartiges dabei: für Deutschland: "Staaten, in denen die Freiheit der individuellen Bürger einen sehr hohen Stellenwert haben (..... , Deutschland)". Na dann gucken Sie mal in die Entscheidung des "rechtsstaatlichen" VG Neustadt/Weinstraße. Nix "Freiheit" von zwei ( 2 !) Bürgern zu einer Bollerwägelchen-Demo. Zustimmen möchte ich freilicb Ihrer Bemerkung: "Ein häufigeres und strengeres Auftreten der Polizei fände ich nicht schlecht, sondern begrüßenswert." Ja, bei den sog. stets "friedlichen" Anti- und Gegendemonstrationen . § 21 VersG wäre mit "brutalstmöglicher" ( R. Koch) Härte und "der vollen Schärfe des Gesetzes" ( Maas) anzuwenden und DURCHZUSETZEN. Gegen die, die gegenüber einer in legaler Demonstration vorgetragenen Begehren der freien Meingsäußerung NICHTS anderes , gar Positives als Hass und Hetze, Blockade und Störung vorzubringen wissen. 

Und weil es noch zu viele Unvernünftige gibt, die Grillpartys feiern, soll man auch auf die Vernünftigen mit dem Holzhammer draufhauen und das alleinige Buch-Lesen im Park verbieten? Das ist so als ob die Arbeitsagentur Ihnen (hypothetisch) Leistungen kürzt, weil Ihr Nachbar falsche Angaben in seinem Antrag gemacht hat...

"Wenn Bürger in Einzelfällen tatsächlich von chauvinistischen Macho-Polizisten mal diskriminiert oder schikaniert werden, dann können sie sich beschweren, und wenn die Bürger zu zweit sind, und wenn beide die Beschwerde bestätigen, dann wird solchen Beschwerden sicher auch nachgegangen, und der Disziplinarvorgesetzte des entsprechenden Beamten wird seine Untergebenen dann rügen und zurechtweisen." - haben Sie schon einmal erlebt, dass so etwas Erfolg hatte? Selbst bei unnötiger Polizeigewalt ist das beileibe keine Selbstverständlichkeit... aber gut, das ist ein weitreichenderes und nicht coronaspezifisches Problem. Schade allerdings, dass schwarze Schafe den Ruf der übrigen Polizei beschädigen.

Denen, bei denen nun der Kragen platzt, sei mal eine ganz einfache Frage gestellt:

Welche Excess-Mortalität durch Covid-19 in Deutschland sind Sie bis zum Jahresende 2020 bereit hinzunehmen, wohl wissend, dass Sie selber kaum davon betroffen sein werden?

Nennen Sie doch einmal eine konkrete Zahl als Grundlage aller Debatten über Grundrechte, wie das Recht auf Leben auch noch für die besonders Gefährdeten.

Wenn Sie das nicht tun, dann kann man Ihre Empörungen über eingeschränkte Grundrechte insgesamt und für alle in der Pfeife rauchen!

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Mag ja heutzutage selten sein - auf klare Frage gibt's eine klare Antwort: 21.500. Dies allemal. Das war die Zahl der Grippetoten in der Saison 2016/2017 laut RKI - und kein Hahn  hat gekräht deswegen. Das ist die niedrigere Zahl, woanders las ich dazu 25.000. Übrigens bin ich mir bis zur Totalität sehr sicher, dass eine 2-Mann-Demonstration mit Bollerwägelchen und untereinander Deichsel- zuzüglich Wagenlänge Abstand NULL Tote herbeigeführt hätte. Freilich gehöre ich zur sog. Risikogruppe (Alter 68). 

Da platzt mir der Kragen: Ihr Vergleich mit Grippetoten ist eines Vollidioten Trump absolut würdig!

Gegen Grippe kann man sich schützen - mit einer Impfung. Was da zu diskutieren wäre, ist eine Impfpflicht - ich bin absolöut dafür.

Gegen Covid-19 gibt es keine Impfung, keinen Schutz, und den weiteren Verlauf kann niemand seriös vorhersagen.

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Tja, das erlebt man bisweilen, Es wird eine präzise Frage gestellt, man gibt eine präzise Antwort  und dann lallt der Schwall. Wenn denn der Unterschied bei der Impfbarkeit liegen soll - dann erstaunt um so mehr, dass kein Hahn danach krähte, als hiernach Impfen möglich gewesen wäre. Also die Logik: wenn schützbar - dann mögen 21.500 ohne öffentliche Debatte krepieren. Wenn aber eh keine Impfung möglich ist, können wir munter den Rechtsstaat  und Grundrechte zertrampeln. Ich werbe dafür, dass auch Sie im Rahmen der Meinungsfreiheit diese Ihre These mit einer 2-Mann-Demo und Bollerwägelchen öffentlich verbreiten dürfen. 

Rechtsstaat  und Grundrechte sind nicht gefährdet. Glücklicherweise beweist unsere Demokratie nämlich Handlungsfähigkeit. Das ist der Unterschied zur Historie. In großen Krisen ist der Wechsel zur Diktatur die Regel gewesen. Manchmal ist danach sogar nach einiger Zeit ein Wechsel zu demokratieähnlichen Staatsformen wieder gelungen, manchmal nicht. Jetzt sieht es so aus, als hätten alle Institutionen unseres demokratischen Rechtsstaats Bestand. Das wäre kaum möglich, wenn die zwingend nötigen Maßnahmen nicht getroffen worden wären.

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Wenn denn der Unterschied bei der Impfbarkeit liegen soll - dann erstaunt um so mehr, dass kein Hahn danach krähte, als hiernach Impfen möglich gewesen wäre. Also die Logik: wenn schützbar - dann mögen 21.500 ohne öffentliche Debatte krepieren. Wenn aber eh keine Impfung möglich ist, können wir munter den Rechtsstaat  und Grundrechte zertrampeln.

Unfug, denn bisher wurden die Freiheitsrechte von Impfgegnern über gemeinschaftliche Interessen gestellt.

Wer schwallt, das sind Sie.

Sie sind also inzwischen für die Impfpflicht nach diesem Kommentar.

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Wieso "inzwischen"? Meine Mutter ,Ärztin, hatte uns Kinder impfen lassen, wir unsere Kinder, beim Militär wurde ich geimpft. Mit den Impfzeugnissen kann man ganze Klopapierrollen füllen - vielleicht daher jetzt die Knappheit daran. Immerhin hat die Schwallung, wenn sie so wäre, zu Ihrer Überlegung zur Impfpflicht geführt. Ich bin ja nicht gegen jedes staatliche Gebot oder Verbot, aber wohl dagegen,  munter den Rechtsstaat  und Grundrechte zu zertrampeln. 2 Mann mit Bollerwägelchen - VERBOTEN! 

Das ist genau das Schwarz-Weiß-Denken, in das man zugegebenermaßen sehr leicht verfällt, das man aber vermeiden sollte.

"In der Krise zeigt sich der Charakter", das gilt m.E. auch für unseren Rechtsstaat.

Inwieweit tragen homosexuelle Paare, die zu zweit spazieren gehen, mehr zu weiteren Corona-Toten bei als heterosexuelle Paare? Welche relevante Gefahr schafft jemand, der allein auf weiter Flur im Park steht oder auf einer Bank sitzt und ein Buch liest?

Ich befürworte Ausgangsbeschränkungen derzeit ausdrücklich, und solange man die  Ansteckungswege noch nicht sicher versteht, kann man auch im Zweifel lieber zu streng als zu laxe vorgehen. Es liegt aber IMMER eine Abwägung zugrunde und eine Prüfung der Allgemeinverfügungen auf Verhältnismäßigkeit. Maßnahmen, die keinen weiteren Nutzen bringen (wie das Verweilverbot in der Öffentlichkeit aka "ich darf mich nicht auf eine Parkbank setzen" in manchen Bundesländern), sind aber bereits nicht geeignet zur Zweckerreichung und damit schlicht rechtswidrig. Und unseren Polizisten gestehe ich weit überwiegend zu, dass sie das Richtige tun wollen, einige sind aber einfach übereifrig dabei und/oder verstehen sogar die Rechtsgrundlagen nicht. Und wo große Macht ist, gibt es auch immer einige, die diese Macht mit Genuss oder jedenfalls Selbstgerechtigkeit und Arroganz ausleben Höchstpersönliche Chatverläufe zwischen Liebespaaren einsehen weil man den Menschen sonst nicht glaubt, dass sie homosexuell sind - geht`s noch? Selbst bei einem Lauschangriff wegen Terrorverdachts sind Aufnahmen aus dem Intimbereich teils tabu! Muss ich als nächstes ein Foto von meinem leeren Kühlschrank vorzeigen, damit ich noch Lebensmittel einkaufen darf (wobei das ein deutlich geringerer Grundrechtseingriff wäre)? Befürchten Sie, dass massenhaft Menschen vorgeben, ein Paar zu sein, um noch gemeinsam spazieren zu gehen? Falls ja: meinen Sie nicht, dass diese Menschen sich dann stattdessen einfach in der Privatwohnung treffen, was vermutlich die Ansteckungsgefahr deutlich erhöht (Tröpfcheninfektion evtl. auch über Aerosole)? Wie wollen Sie das verhindern?

Ein bisschen Maßhalten und eben: nüchterne Analyse welche Maßnahmen sinnvoll sind oder eben auch nicht. Das wäre doch ein Anfang.

Übrigens vermute ich, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung für sinnvolle Beschränkungen langfristig sinkt, wenn zuviele (gefühlt oder objektiv) sinnlose Maßnahmen durchgesetzt werden.

Die LTO-Presseschau:

Corona – Zweitwohnungsnutzung: Mehrere Landkreise und Bundesländer gehen wegen der Corona-Krise gegen die Nutzung der in ihrem Gebiet befindlichen Ferienhäuser vor. Die FAS (Corinna Budras/Georg Meck u.a.) berichtet von mehreren über die Republik verteilten Fällen. So hat der Landrat des brandenburgischen Landkreises Ostprignitz-Ruppin per Allgemeinverfügung die touristische Einreise in das Gebiet untersagt. Das VG Potsdam hat allerdings in einem Eilverfahren diese Allgemeinverfügung vorerst gekippt.

Ihnen und dem VG Potsdam ist offenbar nicht bekannt, dass die Verbreitung in Italien u.a. deshalb so verlaufen ist, weil sich ein Ehepaar aus dem Sperrgebiet heimlich in sein Ferienhaus verkrümelt hat, wo sie dann -da selbst infiziert- Covid-19 munter weiter verbreitet haben.

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Und das sagt mit bei einem Quarantöne-Gebt nicht aus dem Has zu gehen - welchem auch mmer - was in Bezug auf die Fahrt in ein Ferienhaus - in das man auch quarantiniert sein kann? Liegt das Problem dann nicht darin, dass Leute verbotswidrig das Haus doch verlassen ,  welches es auch sei ? Verbot einer Ausreise aus einem Sperrgebiet besagt für pauschale Zureiseverbietung was? Ich könnte mir sehr gut vorstellen , dass für nicht infizierte Risikogruppenmitglieder der Aufenthalt in schöner Landluft einer gewissen Einsamkeit im Ferienhäuschen sowohl gesünder als auch erquickender sein kann. Die etwas eskenhafte Sehnsucht, Menschenmaterial sich lieber in 26-stöckigen Hochhäusern eingepfercht zu wünschen, ähnelt etwas unangenehm Vorstellungen , Personenkreise in Ghettos zu konzentrieren. 

Nö. inwieweit es gefährlicher sein soll - für wen auch immer - wenn jemand von zu Hause in seinem nicht-gretaisierten PKW auf sein Ferienhausgrundstück fährt, dort aussteigt und ins Haus geht, anstatt in Großstadtistan ebenso zum Einkaufen zu fahren, leuchtet mir nicht ein. Er hat's - oder nicht. Durch die Fahrt verschlechtert sich nichts. Eher ist die Landluft gesünder.

Ich könnte mir sehr gut vorstellen , dass für nicht infizierte Risikogruppenmitglieder der Aufenthalt in schöner Landluft einer gewissen Einsamkeit im Ferienhäuschen sowohl gesünder als auch erquickender sein kann.

Wenn Sie alle getestet sind und nach einer Quarantäne könnten sie theoretisch ja ins Ferienhäuschen fahren, nur weiß im Moment noch niemand, ob sie sich bei der Fahrt nicht doch infizieren und somit das Virus unkontrolliert verbreiten.

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Eigentlich wäre mit logischem Denken doch längst alles zu verstehen:

Unkontrollierten Virusverbreitungen ist vorzubeugen, solange es weder Impfungen, noch Medikamente oder eine Herdenimmunität, d.h. vielen Einzelimmunitäten gibt. Und dagen sind die Quarantäne, Kontaktsperren, Ausgangsbeschränkungen, Mundschutz, Desinfektionen und Hygiene die Mittel der Wahl.

Ganz einfach!

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Dass hier Sachwalter von Einzelinteressen, z.B. Anwälte aller Arten, diese Einzelinteressen auf Kosten Schwacher durchsetzen wollen, das wundert ja niemanden mehr, der noch lesen kann. Der Rechtsstaat aber muss Sachwalter des Gemeinwohls sein und bleiben und auch die Schwächsten noch schützen.

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Mit einem plakativen Schlagwort also: " "Recht ist, was dem Volke nützt" . Nun ja, jeder holt sich seine Vorbilder, wie es ihm recht dünkt.

Ob ich in einer großzügigen Villa durch die Etagen zum Klo gehe oder per PKW von Haus zu Ferienhaus fahre, scheint mir virologisch wurscht. Im Ferienhaus lässt sich die Lust aller Zwangslustmolche ebenso befriedigen, als da sind:  Quarantäne, Kontaktsperren, Ausgangsbeschränkungen, Mundschutz, Desinfektionen und Hygiene die Mittel der Wahl. 

In der großzügigen Villa haben Sie doch alles, was Sie brauchen, Hilfen aller Arten durch Subalterne mit Kontakten zu diesen brauchen Sie ja sowieso nicht, wenn ich Sie recht verstanden habe.

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Und das entscheidet in eine freiheitlichen Staat wer, wo ich was genießen will? Gegenüber meinen Hinweisen auf fehlende Zusatzgefahren bei Fahren zum Ferienhaus gibt es augenscheinlich nichts einzuwenden.

Zwischen dem Einsteigen in Ihre Karre, die ja nicht direkt in Ihrer Haupt-Wohnung steht, und dem Aussteigen im Ferienhäuschen aus der Karre, die dort auch nicht im Wohnzimmer parken kann, sind viele Kontakte nicht nur möglich, sondern manche auch unvermeidbar.

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sie wollen doch auch nicht einem Covid-19 Patienten den Intensivplatz wegnehmen, nachdem Sie mit ihrer Karre einen anderen Ferienhäusler gerammt hatten, der ebenfalls so wie Sie unterwegs war.

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Wieso verbreiten Sie in tatsächlicher Hinsicht Falschaussagen? Der eine Wgen steht IM KELLER IM HAUS. Der andere auf dem Grundstück, erreichbar ohne öffentlichen Weg zu betreten. Wenn ich damit zu meinem Ferienhaus fahre, habe ich NULL Kontakt mit irgendeinem Menschen, ausgenommen Beifahrer. Der Tank reicht für Hin- und Rückfahrt. Gehen Sie nicht auch mal in Ihren Keller?

Halten wir mal fest: Die Karre steht im eigenen Haupt-Haus im Keller und dann wieder auf dem Grundstück im Ferienhaus.

Wieviele Kilometer dazwischen liegen, das lassen Sie offen. Sie steigen auch niemals auf der Fahrt aus, aus welchen Gründen auch immer, menschliche Bedürfnisse verkneifen Sie sich ebenfalls, Pannen und Unfälle haben Sie auch nie. Aber wer tankt die Karre, oder wartet und wäscht sie ohne Ihr Zutun? Die Heinzelmännchen oder die Schlümpfe doch eher nicht.

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110 km. Wie stets - auf klare Frage klare Antwort. 220 km schaffe ich mit einer Tankfüllung locker. Ich fahre ja kein Greta- oder Öko-Mobil. Nein seit 1969 steige ich bei solchen Fahrten niemals aus, muss es vor allem nicht. ( Freigewollte Unterbrechung wegen Einkaufens kann ich mir ja verkneifen, obwohl ich ausgerechnet dies doch heutzutage auch tun dürfte, wie jedenfalls mitten im Gewühle der Millionenstadt.). Nein, Panne oder Unfall habe ich auf diesen Fahrten seit 1969 kein einziges Mal gehabt. Knallen Sie denn dauernd wo vor?  Wollen Sie jetzt auch Autos verbieten? Ich habe den Eindruck, dass man im eigenen Pkw wesentlich virenentfernter fährt als im ÖPNV-Orient-Express. Selbstschutz wie auch Fremdschutz, hätte ich Viren. So hat die Demie auch erkennbare Vorteile -  alle Schwätzer der ÖPNV-Drängelbegeisterung sind gaaaaaaaaaaaaaanz stille momentan. Auto waschen? Nun, irgendwo ist man post68er (nur ohne Linksabknickung). Tanken und Kfz-Wartung haben die Regelungsterroristen mW bisher  nicht verboten. Bei Selbsttanken dürfte wohl der Ratschlag, nachher die Hände zu waschen , nützlich sein. Ob die Infektionsgefahr in der zwangseingepferchten Millionenstadt oder im Feriengebiet beim Tanken höher ist, das mögen Virologen feststellen. Satz 1 stimmt - freilich auf dem Grundstück am, des Ferienhauses. Einmal aussteigen, um das Tor zu öffnen. Fernab jedes Menschen. Fremde sollten ihre Patschhändchen ohnehin nicht an mein Grundstückstor packen. 

Ich habe doch nichts gegen Ihr Ferienhaus und Ihr Vergnügen daran. Extrawürste aber sich braten zu lassen bei nun summarisch und auch virologisch notwendigen Einschränkungen für alle, das dürfen sie ja gerne bei Gericht für sich einklagen.

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Also der Ausgangspunkt war das Einreiseverbot in Feriengebiete auch zu einem Ferienhaus. In breiter debatte hat bisher noch niemand gesagt oder belegt, warum dem Eigentümer der Ortswechsel in sein Ferienhaus als "virologisch notwendige Einschränkung" verboten sein sollte. Ob man pauschal eine totale Ausreisesperre aus einem hochinfizierten und durchseuchten Gebiet vertreten kann, ist eine logisch davon unabhängige Sache. Darüber bin ich bereit nachzudenken. Man sieht, KZ wie DDR und China gewinnen doch immer wieder Anhänger. Da spielt das Problem der großen Zahl eine Rolle und dass ein Staatsorgan manchmal so schnell nicht genau ermitteln kann. Das könnte dafür sprechen, dass man in Hamburg 2017 rund um die Stadtteile mit linker Gewalt hätte absperren, die Tausende von dort Aufhältigen festgehalten und eingesperrt gehalten hätte, bis man konkrete Ermittlungen hätte abschleppen können. 

Sie verallgemeinern einen Einzelfall, den Ihren, und lenken dann gleich auf ein anderes Gleis um. Das zog doch schon in der Schule nicht wirklich.

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Doch.Pädagogisch nennt man das Transferleistung. Und an der Uni abstrahieren, so etwa zur Generalfrage: wie geht der Staat mit Kontrollen bei Massenvorfällen um? 

Herr Dr. Peus, Sie können die Viren nicht vorläufig festnehmen und deren Personalien auch nicht feststellen, das wäre die angemessene Transferleistung bei Ihrem "Vergleich" gewesen.

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Es werden ja auch nicht die Viren eingekerkert, sondern die Menschen. Und  in beiden Vergleichsfällen hat(te) die Polizei zu kontrollieren - auf Virenbefall bzw. auf Mordversuchsmittäterschaft u.a. 

Das Virus ist ermittlungstechnisch durch die Polizei jedenfalls nicht festzuhalten. Der Schlenker vom Virus zu Hamburger Krawallen ist wieder mal ein "echter Peus", erkennbar am feinen Pinselstrich und der zarten Kolorierung.

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Manche Städte und Gemeinden differenzieren bei der Ferienhausnutzung. Hat ein Bürger seinen ersten Wohnsitz in einem Ferienhaus, so darf er es normalerweise weiterhin benutzen. Hat ein Bürger seinen zweiten Wohnsitz in einem legal errichteten Ferienhaus, dessen Eigentümer er selbst ist, und hat er berufliche oder andere gewichtige Interessen das Ferienhaus zu nutzen, so wird ihm das normalerweise in Deutschland nicht verboten (wohl aber in anderen Ländern, unter anderem in den allgemein eher liberalen Niederlanden). Hat der Bürger keinen ersten Wohnsitz im Ferienhaus und ist er auch nicht Eigentümer des Grundstücks, sondern bloß Mieter, so ist ihm in einigen Bundesländern und Kommunen die Nutzung bis auf weiteres untersagt.

Im übrigen ist ein nicht unerheblicher Anteil der Ferienhäuser in Deutschland sowieso ohne Baugenehmigung errichtet worden, oder ohne Genehmigung in ein Ferienhaus oder in eine gewerbliche Ferienwohnung umgewidmet worden. Oft wurde Wohnraum für tourismus-gewerbliche Ziele zweckentfremdet, oder es wurden Wochenendhäuser, Garagen, Campingwagenstellplätze, Scheunen, Holz-Schuppen, Pferdeställe, Vieh-Ställe, Gartenlauben, Gartengeräte-Schuppen, Jagdhütten, Fischereihütten, Zeltplätze, oder Ähnliches, ohne Genehmigung und ohne Genehmigungsfähigkeit unter Verstoß gegen Baurecht und unter Verstoß gegen Umwelt- und Naturschutzrecht zu touristischen (manchmal auch gewerblichen) Ferienhäusern oder Ferienwohnungen umgewidmet oder umgebaut.

Vielerorts sind die Behörden entweder mangels Kenntnis oder mangels Personal oder mangels politischem Willen solchen Verstößen oft nicht nachgegangen. Bisher waren die Behörden was Ferienhäuser angeht meistens eher zu nachlässig als zu streng.

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