Kassiererin legt Geständnis ab

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 23.04.2020
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrechtStrafrecht2|3275 Aufrufe

Fünf Jahre lang hat die Kassiererin einer Herner Sparkasse hartnäckig geleugnet, 115.000 Euro unterschlagen zu haben. Jetzt hat sie im Strafprozess vor dem LG Bochum ein Geständnis abgelegt. Der Fall:

Am 27.5.2015 hatte sie bei der Deutschen Bundesbank Bargeld iHv. 115.000 Euro geordert, obwohl das elektronische Bargeld-Verwaltungssystem lediglich einen Bedarf von 48.000 Euro angemeldet hatte. Die vom Geldtransporter gelieferte Geldplombe öffnete sie entgegen einer Dienstanweisung der Sparkasse allein und nicht im Vier-Augen-Prinzip. Nach ihrer Darstellung befand sich in der Plombe kein Bargeld, sondern Waschpulver und Babynahrung. Erst jetzt rief sie einen Kollegen herbei. Im Rahmen weiterer Ermittlungen fand die Kriminalpolizei in ihren Bankschließfächern größere Mengen Bargeld - allerdings nicht dieselben Scheine, die in der Geldplombe hätten gewesen sein müssen.

Warum findet diese Meldung Eingang in den BeckBlog Arbeitsrecht? Nun, die Frau hatte sich auch gegen ihre fristlose Kündigung durch die Sparkasse gewehrt und war damit beim ArbG Herne (Urt. vom 4.10.2016 - 3 Ca 1053/16, BeckRS 2016, 128408) und beim LAG Hamm sogar zunächst erfolgreich (LAG Hamm, Urt. vom 14.8.2017 - 17 Sa 1540/16, BeckRS 2017, 120865, hier im BeckBlog). Auf die Revision der Arbeitgeberin hat das BAG das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das LAG zurückverwiesen (BAG, Urt. vom 25.4.2018 - 2 AZR 611/17, NZA 2018, 1405). Im zweiten Anlauf hat das LAG dann die Verdachtskündigung der Sparkasse bestätigt und die Kündigungsschutzklage abgewiesen (Urt. vom 24.10.2019 - 17 Sa 1038/18, BeckRS 2019, 38478, hier im BeckBlog).

Zutreffend, wie das nun abgelegte Geständnis zeigt.

Strafrechtlich ist die Frau übrigens mit einem blauen Auge davongekommen: Zwei Jahre auf Bewährung.

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2 Kommentare

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Das für unseren "Rechts"-Staat Erschütternde ist die erste LAG-Entscheidung. Und wie häufiger - ein Hoch auf Amtsgerichte! vgl etwa https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/bfh-urteil-vom... und https://openjur.de/u/149340.html

Der anwaltliche Praktiker kann auch aus der Erinnerung  noch abrufen , wie am Anfang die Mandantenbelehrung zu den Erfolgsaussichten klang - Kampf gegen öffentliche Urkunde einer öffentlichen Zustellung! Na denn man tau - Prost Mahlzeit!

 

Urteile der Arbeitsgerichte sind manchmal juristisch wirklich nicht vorher- und nachvollziehbar, was wohl am Übergewicht der Laienrichter in den unteren Instanzen liegen wird oder liegen könnte. Das ist oft wirklich keine Juristerei mehr...

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