Corona in Niedersachsen: Friseure müssen ab 04.05. Kundendaten sammeln und aufheben

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 24.04.2020

Das Beispiel wird Schule machen: Friseursalons, die in Niedersachsen vom 4. Mai an wieder öffnen wollen, müssen die Kontaktdaten ihrer Kunden sammeln. Sie sollen sie dann für drei Wochen aufbewahren.

Mit der Verpflichtung will die Landesregierung es ermöglichen, etwaige Infektionsketten nachzuvollziehen, wie aus der geänderten Corona-Verordnung von heute hervorgeht. Kunden, die mit der Speicherung ihrer Daten nicht einverstanden sind, sollen demnach nicht bedient werden dürfen.

Genauer heißt es abschließend im neuen § 7 Abs. 1 Satz 4: „Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“

Die Corona-Maßnahme wirft eine Menge von datenschutzrechtlichen Fragen auf – spontan fällt mir ein:

  • Wo und wie werden die personenbezogenen Daten sicher gespeichert und wer darf an sie ran?
  • Was genau muss der Friseur dem Kunden bei der Datenaufnahme mitteilen (Art. 13, 14 DS-GVO)?
  • Wie steht es um die Freiwilligkeit und Widerruflichkeit der Einwilligung (Art. 7 DS-GVO)?
  • Wer stellt sicher, dass die Daten dann auch nach 3 Wochen wirklich gelöscht werden?
  • Was passiert rechtlich, wenn der Friseur die Daten nicht ordentlich aufhebt?

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24 Kommentare

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Tja, mit COVID-19 geht der 2018 hochgejazzte Datenschutz immer mehr den Bach runter. Wieso eigentlich nur Frisöre? Warum nicht dann auch Kirchen und Moscheen, Autohäuser, Behörden, Ärzte, usw.?  Gleichheitswidrig die Maßnahme und Geschaftelhuberei wie man in Bayern sagt.

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Nun, am Samstag 25.4.2020 habe ich  mich  bei einer Beerdigung in eine Liste  mit Angaben zu Person, Adresse und Tel.-Nr engetragen. So what? Juckt doch mich nicht? Ich war halt da. Wer abends bei Anstalten für Betreutes Denken Krimis sieht, ahnt sogar den Vorteil, ggf. ein Alibi zu haben. 

Bei mehreren mir bekannten Kirchengemeinden haben sich die Kirchenvorstände bzw. Pfarrgemeinderäte bereits darauf verständigt, dass sowohl die Namen und die Personalausweisnummern wie auch die Anwesenheitszeiten, die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme am Abendmahl sowie die Nummer des zugewiesenen Sitzplatzes dokumentiert werden sollen. In einem Fall ist sogar beabsichtigt, vor Beginn des Gottesdienstes jeweils aus verschiedenen Perspektiven ein paar Dokumentationsfotos zu schießen.

Also nicht nur die Friseure.

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Diejenigen, die sich einen Überwachungsstaat wünschen, scheinen Corona zum Vorwand nehmen zu wollen, ihren Zielen näher zu kommen.

Wenn es um eine so apokalyptische und furchtbare und tödliche und Landstriche entvölkernde Epidemie wie die mittellaterliche Pestwelle gehen würde, wären solche Maßnahmen zwar verhältmäßig, aber Corona ähnelt eher der Spanischen Grippe oder der Vogelgrippe oder der Schweinegrippe oder der russischen Grippe oder der asiatischen Grippe, und solche immer mal wieder vorkommenden Epidemien rechtfertigen es nicht einen deratigen Überwachungsstaat aufzubauen und die Bürgerrechte so weit einzuschränken wie dies derzeit geschieht.

Das gilt umso mehr in Anbetracht des Umstandes, daß die im Gegensatz zu den Regierungen in China, Taiwan, Korea, Singapur, Japan, und Italien, die deutsche Bundesregierung und die Landesregierungen bis ungefähr 20. März nur wenig gegen Corona unterommen haben, sondern es zuließ, daß Meinungen wie die, daß Deutschland eine Durchseuchung von 70 % brauche (sic), und daß mit einer Durchseuchung von 70 % alles kein Problem mehr wäre, vorherrschten.

Während in Vendig der Karneval angesagt worden war, haben die deutschen Behörden Rosenmontagsumzüge genehmigt, und die zahlreichen alkoholgeschwängerten promiskuitiven Karnevals-Parties geschehen lassen, ebenso wie lange Zeit noch Kinos und Zuschauerränge von Fußballstadien nebst Konzerthallen gefüllt waren, und in Tirschenreuth gemütliche Starbierfeste mit sich zuprostenden und manchmal auch singenden und schunkelnden Besuchern gefeiert wurden.

Lange zeit tat man in deutschland so, als würde Deutschland nicht betroffen sein, und als komme es vor allem darauf an, ein Medikament und einen Impfstoff zu entwicklen, während es ansonsten schon mit dem Unterlassen von Händeschütteln und dem sich angewöhnen von Armbeugen-Husten und Händewaschen getan sein sollte.

Auch im Moment lässt man zu, daß unverpacktes Bällcheneis auf Hörchen oder Eis-Waffeln und Softeis verkauft wird, so, daß wenn der Verkäufer infiziert ist, dann der Virus auch viele seiner Kunden betreffen kann.

Der Kampf gegen Corona wird also nicht wirklich konsequent und nicht wirklich ernsthaft geführt.

Und wenn der Friseur alle seine Kunden registrieren soll, sollen dann auch Taxifahrer und Eisverkäufer/-innen und Bäckereiverkäufer und Metzgereiverkäufer und Pommesbudenverkäufer und Gyrosbudenbetreiber und Pizzeriabesitzer und Gastwirte und Freudenmädchen und Strichjungen alle ihre Kunden namentlich registrieren?

Vieles was die Regierungen hierzulande derzeit tun, erscheint inkonsequent und unverhältnismäßig oder sogar absurd.

Unser Staat beansprucht zur Zeit ein erhöhtes Maß an Autorität, aber die stattlichen Entscheidungsträger sind dabei leider nicht wirklich glaubwürdiger oder vertrauenswürdiger oder wesentlich kompetenter als vor der Corona-Epidemie geworden.

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Ein interessanter Debattenbeitrag hier:

Nida-Rümelin, Palmer, Zeh, Straubhaar, Kekulé, Schmidt: "Wir müssen Gesundheit, Wirtschaft und Rechtsstaat gleichermaßen schützen"

https://www.spiegel.de/politik/corona-raus-aus-dem-lockdown-so-schnell-wie-moeglich-a-00000000-0002-0001-0000-000170604448

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Der in Niedersachsen einflussreiche Innenminister Boris Pistoius strebt auch eine Vorratsdatenspeicherung sowie einen Klarnamenzwang zur Identifikation von Leserbriefschreibern und Internet-Bloggern an.

Kein Wunder, daß Pistoius nun auch die Friseurbesuche aller Bürger dokumentieren lassen will.

Vielleicht fordert er bald, daß man auch keinen Gerichtssaal und Universitätshörsaal und überhaupt gar ein Gebäude und auch keine Busse oder Straßenbahnen mehr betreten darf, ohne das dies aufgezeichnet wird.

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Nun Rungestraße-Bes...,  25.4.19:51 Uhr, hätten Sie denn da jeweils etwas zu verbergen? Nach meiner Einschätzung kommt es auf die Phase der Auswertung an. Da muss extreme Zurückhaltung gelten bei Berufsgeheimnisträgern. Ich bin weniger auf der Seite der organisierten Verbrecherschützer.

Viele Politiker und viele Beamte sowie viele spießige Ruheständler wünschen sich das ihre Mitmenschen auf Schritt und tritt überwacht werden.

Konsequenterweise sollten diese dann mit gutem Beispiel vorangehen, und sich selbst elektronische Fußfesseln anlegen, sowie Videokameras in ihre Wohnungen und Büros und Autos ainbauen lassen, und alle Aufzeichnungen ins Internet streamen, damit der Souverän, also das Volk, davon Kenntnis nehmen kann.

Und wenn die Datenschutz-Gegner dies ablehnen, dann könnten man die böses-unterstelende Frage "Haben Sie etwa etwas zu verbergen" diesen selbst stellen.

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Sehr geehrte Frau Kling, Ihren Erwägungen 27.4..   00:04 kann ich teilweise folgen. a) Allerdings übersehen Sie bitte nicht, dass unter Juristen der besondere grundrechtliche Schutz der Wohnung, also eines echten Privatbereichs, anerkannt ist und bleiben sollte. b) Der öffentliche Raum hat in gewisser Hinsicht eine Vergleichbarkeit zum Corona-Virus: Es geht um eine im voraus nicht identifizierbare Masse an Verbrechen. Es geht um die pauschale Überwachung ,um konkrete Schadeinflüsse zu bekämpfen. Dabei gehört dazu das für Verbrecher ernsthafte Risiko, durch Videoaufnahmen bekannt zu werden als Täter, auch Generalprävention. c) Ebenso ist ja anzuraten, den im Privateigentum stehenden häuslichen Bereich, Hauseingänge usw.,durch Videokameras und Film zu überwachen, um Einbrecher abzuschrecken, mindestens aber bessere Chancen  zu  haben, sie und die Beute zu finden. d) Welche besondere Rolle bei Verbrechen gerade Ruheständler haben sollen, ist nicht deutlich.  e) Was Politiker und Beamte, die ja von Steuerzahlern bezahlt werden, angesichts öffentlicher Verantwortung haben, an Transparenz leisten sollten, wird debattiert und zu Recht. Die Oppositon etwa in NRW fragt andauernd nach Terminen und Reisen des MP und von Ministern. Manches, aber eben nicht alles bekommt man öffentlicn mit, was da so an Steuergeld für touristische Zwecke wie Kanzlerinnens Jodelorgien zu Besinnungstreffen  der Betroffenheitsindustrie vergeigt wird. f) Und sehr beachtenswert die permanenten Fragen gezielt der Linken im Bundestag, wer da aus eventueller wirtschaftlicher Interessenlage bei der Entstehung von Gesetzen Einfluss genommen hat. Da scheint mir bessere Transparenz wünschenswert, mag die Regierung erklärtermaßen auch noch so jammern über die Beantwortungspflichten. g) Schützenswert scheint mir die Verschwiegenheit der klassischen auf Verschwiegenheit ausgelegten Berufe.  Da staune ich freilich, wie sehr wahrnehmbar praktisch dieselben Kreise, die dauernd das Liedchen vom Allerheiligsten St. Datenschutz trällern, begeistert die Publikation von aus Anwaltsbüros  stammenden sog. Panama-Papers bejubeln und momentan auf EU-Ebene und deutsch-national sogenannte "Whistleblower" hätscheln möchten.

Da bin ich bei Ihnen. Aber da hier in diesem Blog ja manche meinen, Ihr Leben wäre in Gefahr, wenn sie sich mal identifizieren müssten bei ihrer Meinungsäusserung, kann hier jeder als "Gast", oder "Hans Wurst" oder "Cicero maximus" aufschlagen.

Wer das dann nicht ausnützt, der ist aber auch nicht wirklich clever, also kein "Cleverle".

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Und ich muss hier immer meine E-Mail-Adresse angeben.

Ehrlich finde ich die Probleme des Datenschutzes bei Friseuren echt nicht so extrem interessant. Als Vermieter einer Ferienwohnung finde ich es viel spannender, dass ich allen meinen Gästen schon seit immer die Meldebögen abverlangen und selbst Duplikate aufbewahren muss. Und da geht es nicht um drei Wochen Aufbewahrungsfrist.

Übrigens ein Tipp an alle Datenselbstschützer: einfach mal ein Familienmitglied an die Haare ranlassen. Habe ich schon zweimal hinter mir und sehe keinen Grund, es in absehbarer Zeit anders zu halten. Meine Kollegen haben mir im Spaß wegen illegaler Friseurbesuche schon mit der Polizei gedroht.

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Eine solche Verpflichtung zur Bervorratung von Kundendaten ist angesichts der dynamischen epidemiologischen Lage und des einschneidenden Grundrechtseingriffs meines Erachtens verfassungswidrig. Zum Glück ist das nicht in BW der Fall, bislang... Mit Blick auf die Reproduktionszahl ist das empörend und unfassbar. Die Reproduktionszahl befindet sich seit 9.3.20 auf dem Abwärtstrend und liegt bereits vor Einleitung des Kontaktverbots bei 0,7-0,9. Aufgrund der nunmehr erhöhten Testzahlen ist die Zahl selbst nach Aussage des Epidemiologischen Bulletins des RKI 17/2020 zu hoch bemessen.

Das nächste verfassungsrechtliche Dilemma ist ja die Maskenpflicht. Ich hoffe, Sie erlauben mir diesen kleinen Exkurs. Diese Pflicht ist unabhängig von der Missachtung des Wesentlichkeits- und Parlamentsvorbehalts ein tiefer Eingriff in das geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und dürfte sogar den Wesensgehalt dieses Grundrechts betreffen, weil es den Bürger zwingt das Persönlichste des Menschen, nämlich sein Gesicht teilweise zu bedecken. Verteidigt wird die Maske ja von MP Kretschmann als ein "Symbol der Verantwortung".

Den gesunden (!) Menschen wird vorgeben, wie sie künftig ihr Gesicht zu bedecken haben zum Wohle eines nicht näher definierten Schutzes. Dazu braucht man sehr, sehr gute Gründe. Denn als gesunder Mensch ist man gerade keine Gefahr für den anderen. Das Argument des angeblichen Lebens- und Gesundheitsschutzes geht komplett fehl. Im Übrigen ist für einen Gesunden die -ohne hin nicht näher definierte Maske- nach den bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen ohne jeglichen Schutzwert. Im Übrigen sind sie unhygienisch und bei bestimmten Personengruppen (Asthmatikern u.a.) kontraproduktiv.

Grundsätzlich kann nur einen Ansteckungsverdächtigen und nur diesen eine polizeiliche Pflicht treffen. Dieser mag Störer sein.  Nur diesen kann überhaupt eine etwaige Pflicht treffen, wie dies auch das InfSchG vorsieht. In der Vergangenheit sind wir mit solchen Umständen aber auch ohne Maskenpflicht klar gekommen. Eine flächendeckende Einführung einer Pflicht ist weder rechtmäßig noch verfassungsgemäß, zumal die Fakten und Zahlen zur epidemiologischen Lage und zwar von den offiziellen Seiten des RKI  ganz eindeutig ein Verlöschen der Epidemie ohne jegliches Zutun durch Regierungsmaßnahmen zeigen.

Ich erwäge, wohlgemerkt symbolhaft als Zeichen des Protests im Bewusstesein des vor Gericht eigentlich bestehenden Vermummungsverbotes und des trotzdem gewünschten Tragens eines Mund-Nasenschutzes, morgen mit Sturmmaske zur Verhandlung bei Gericht zu erscheinen. Wenn dann das Gericht meine Anwesenheit feststellen will, wird es spannend. In unserem Gerichtsbezirk wird auch von Seiten der Gerichtsleitung auf das Erwünschtsein des Tragens des Mund-Nasen-Schutzes zumindest im Gerichtsgebäude hingewiesen. Wenn sich eine Vielzahl von Anwälten diesem Protest anschließen würden, könnte so vielleicht auf die verfassungsrechtlichen Misstände aufmerksam gemacht werden? Die Maske ziehe ich dann selbstverständlich zum Verhandeln wieder ab....

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"Denn als gesunder Mensch ist man gerade keine Gefahr für den anderen. "
laut Herr Drosten ist man am Tag vor Beginn der Symptome am ansteckensten... Sie sind sich absolut sicher, gesund zu sein? Glückwunsch, Sie haben hellseherische Fähigkeiten.

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Wenn von mir verlangt wird, dass ich hellsehe, dann werden wir künftig nie mehr enger als 1,5 Meter einander näher kommen und immer zur Maske greifen müssen (unabhängig schon von der Frage der medizinischen Wirksamkeit, die ich bestreite). Denn wann wissen Sie jemals, ob in Ihnen nicht ein gefährlicher Virus schlummert. Das ist eben so in einer Welt, die aus Viren und Bakterien besteht. Und übrigens, wenn wir alle im keimfreien Raum leben würden, wäre das medizinisch sicher nicht von Vorteil, weil  dann unser Immunsystem nichts mehr zu arbeiten hat und beim kleinsten Stäubchen zusammenbrechen würde. Dieser Fakt müsste auch uns Juristen verständlich sein. Abe rbitte, lassen wir doch usnere Freiheutsrecht fahren und steiegen ein in einen Kontrollstaat, der uns vorschreibt, wer usner Wohnzimmer zu betreten hat und wer nicht.

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Ich stimme Ihnen zu, niemand will in solch einem Staat leben... noch sollte man den Handwerker und oft unfreiwilligen Sozialarbeiter jetzt noch zum Arzt (Früherkennung von Krankheiten) oder gar Juristen machen. Man stelle sich vor, er machte es besser als wir. ;)

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Rauchmelder retten Leben

Was halten Sie von Wärmebildkameras in Rauchmeldern? Diese erkennen Infizierte und können die Gefährder einsperren, bis ein SEK des Gesundheitsamtes eintrifft..

Damit dies funktioniert, müssen Türklinken abgeschafft werden. Türklinken sind Virenträger wie Bargeld. Alle Schlösser werden elektronisch durch den Vorgesetzten gesteuert.

Betritt ein Infizierter den Raum, oder jemand, der per Haftbefehl gesucht wird, zum Beispiel weil er Mietschulden hat, wird er eingesperrt.

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Die Daten von mir wird es so nicht geben. Die spinnen wohl. Weder Adresse noch Telefonnummer wird stimmen.

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Ja, ja, ja...... fleissig im Internet unterwegs sein wohlmöglich noch bei Facebook und Co, vielleicht auch noch ein bisschen online shoppen etc....... und sich  hier über den Datenschutz auslassen........na , ja gute Nacht Welt

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Ich war beim Friseur, ok, wenn ich Daten für drei Wochen da lasse, wer garantiert mir, dass die Werbungen nicht missbräuchlich verwandt werden und man mit weiteren Mails vollgestopftwird. Warum nicht nur Blankzettel für Name,Anschrift und Telefonnummer.

Nein, mit Corona lassen sich Geschäfte machen

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Nun ja, Herr Janssen, 05-15   14:40 - Sie lässt doch niemand an die Zettel heran und abschreiben.

Die gesammelten Daten sind anscheinened nicht nur für Behörden einsehbar, sondern auch für private Dritte.

Das legt jedenfalls wohl eine Meldung der Internet-Homepage der ARD-Tagesschau vom heutigen Tage nahe.

Siehe:

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/datenleck-restaurants-101.html

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