Eine Ära geht zu Ende: Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Streichung der Deputat-Kohle für Bergleute

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 04.05.2020
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|3691 Aufrufe

Eine Erinnerung an längst vergangene Zeiten: Der „Hausbrand“ auf Bezugsschein war viele Jahre lang als Sachleistung Teil des Lohnes oder der Rente von Bergleuten. Im jetzt durch das Bundesverfassungsreicht entschiedenen Fall hatten den betroffenen Bergleuten aus ihrer betrieblichen Altersversorgung Kohle zum Eigenbedarf zugestanden. Wegen der Einstellung der Kohleförderung Ende 2018 hatten sich die Tarifpartner - der Gesamtverband Steinkohle und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) - auf eine Regelung zum Ende der sogenannten Hausbrandleistung oder Deputatkohle geeinigt. Stattdessen gibt es eine “Energiebeihilfe“. Das BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats) sieht hierin keinen Verfassungsverstoß und hat daher in einem jetzt veröffentlichten Beschluss (vom 20.02.2020 - 1 BvR 2071/18 u.a.- BeckRS 2020, 7003) insgesamt 80 Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Ein schützenswertes Vertrauen der Betroffenen sei dadurch nicht verletzt. Die Beschwerdeführer hatten bemängelt, dass die Geldleistung deutlich niedriger ausfalle als der Marktwert der Kohle. Außerdem sei die “Tonne auf Attest“ gestrichen worden, die Menschen mit ärztlich bescheinigtem erhöhten Wärmebedarf erhalten konnten. Die Kläger waren der Ansicht, dass die Unternehmen die Kohle eben nun auf dem Weltmarkt beschaffen müssten. Das scheidet für die Verfassungsrichter aber aus, weil dies mit deutlich höheren Kosten verbunden wäre. Mit der Umstellung sei ein legitimes Ziel verfolgt worden. Jeder Tarifvertrag stehe zudem unter Änderungsvorbehalt.

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