Lesetipp: Steinert zur fiktiven Schadensberechnung

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 18.05.2020
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht5|2689 Aufrufe

Nur kurz einen Lesetipp. Die SVR schaltet monatlich einen Beitrag kostenfrei zum Download. Diesmal einen Aufsatz von Philipp Steinert. Titel: "Nochmals: Ist das Ende der fiktiven Schadensabrechnung gekommen? – eine Bestandsaufnahme" - schauen Sie rein! HIER

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5 Kommentare

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Zumindest im Bereich des Straßenverkehrs-Zivilrechtes wäre zumindest für diejenigen Leute, die mehr als genug Geld haben,  die Abschaffung der fiktiven Schadensberechnung wohl kein Problem.

Aber die fiktive Schadensabrechnung gibt es ja nicht nur bei Beschädigungen von Autos, sondern auch bei Schäden an höherwertigen Gütern, die vielleicht den einzigen wesentlichen Vermögensbestandtteil der Geschädigten ausmachen (zum Beispiel Schädigungen am Einfamilienhaus, am einzigen Miethaus, oder am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder der diesbezüglichen immobilie.

Da die Versicherungen regelmäßig erhebliche Abzüge machen (Zeitwertabzug, Abzug alt für neu, Mietverschulden, ...), können diejenigen geschädigten Menschen, die nicht in der glücklichen Lage sind, Geld im Überfluss zu haben, den Schaden nicht wie im Kostenvoranschlag kalkuliert beheben lassen, weil sie das aufgrund der Abzüge die die Versicherung macht nicht bezahlen können.

Diese geschädigten Menschen würden faktisch zu einer Art Zwangsverauf erheblich unter Wert genötigt, und womöglich in Probleme oder in Not oder gar ins Elend gestürzt, wenn sie Schadesersatzzahlungen nur bei vollständiger Reparatur erhalten.

Diese Geschädigten konnten bisher versuchen, wenigstens mit dem wenigen Geld, das nach den versicherungs-üblichen Abzügen noch verbelibt, die beschädigte Sache wenigstens so provisorisch reparieren zu lassen, das sie wieder nutzbar wird.

Diese Möglichkeit sollten man den Geschädigten nicht verbauen.

Viele Geschädigten sind durch die Schadensfälle bereits schon psychisch und finaziell mehr als genug betroffen.

Es ist nicht einzusehen, daß die schuldhaft handelnden Schädiger und deren vermögende Versicherungen zu Lasten des Geschädigten ungeschoren davonkommen kommen sollen.

In der normalen Lebenswirklichkeit sind die meisten Geschädigten keine Betrüger, auch wenn in Deutschland manche Versicherungs-Lobbyisten und vielleicht auch manche Richter dazu neigen die Geschädigten unter Generalverdacht zu stellen.

In Deutschland stehen bereits derzeit die Geschädigten sowohl materiell-rechtlich wie auch prozessual (umfangreiche Darlegungs- und Beweislast nebst teuer Sachverständigegutachten für die man die Geschädigten oft kostenpflichtig zumindest aber vorschusspflichtig macht) schelcht dar, und werden vom Gesetzgeber stiefmütterlich behandelt (die PR- und die Lobby der Versicherungsunternehmen war in Deutschland auch führer schon stark).

In den USA stehen Geschädigte oft sehr viel besser dar, und dies erscheint auch gerechter, anstatt es den Geschädigten noch schwerer zu machen, und die Schädiger noch besser zu stellen.

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Es zwar vielleicht nicht in der Mehrheit der in den Lehrveranstaltungen an den juristischen Fakultäten der Universitäten vorkommenden Fälle so, aber es ist jedenfalls in der Mehrheit der in der Wirklichkeit vorkommenden Fälle so, daß die Versicherungen nicht nur viele Schadenspositionen (z. B. eigene Aufwendungen, und die Kosten selbst eingeholter Privatgutachten) als nicht ersatzpflichtig betrachten, und auch regelmäßig erhebliche Schandens-Abzüge machen (Zeitwertabzug, Abzug alt für neu, Mitverschulden, ...), sondern es is in der Praxis oft so, daß die Versicherungen durch ihre eigenen Sachverständigen die Schäden und die Schadensbehebungskosten im Interesse der eigenen Profitmaximierung viel zu niedrig ansetzen lassen, und dann den Geschädigten kalt lächelnd zu verstehen geben, daß wenn die Geschädigten dies nicht akzeptieren, es dann die nächsten Jahre gar kein Geld gibt, und den Geschädigten anheim gestellt wird, kostenvorschusspflichtig mit Gutachtern und Gegengutachtern durch sämtliche Instanzen jahrelang zu klagen.

In Deutschland sind die Geschädigten bereits bislang in der schlechteren und schwächeren Position, und wenn man deren Position noch weiter verschlechtert, werden die versicherungen bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen demnächst noch weniger anbieten.

Wenn man im deutschen Recht etwas ändert, dann sollten man nicht die Geschädigten noch mehr als ohnehin schon benachteilgen, sondern dann sollte man etwas in die gegenteilige Richtung ändern.

Der Schaden kommt ja aus der Sphäre des Schädigers, und trifft den meist unschuldigen Geschädigten, so daß es durchaus vertretbar und gerecht wäre, sowohl im materiellen Recht wie auch im Prozessrecht den Geschädigten besser zu stellen.

(insbesonderevielleicht wie in den USA

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Jede Versicherung sieht ihren Lebenszweck hauptsächlich darin, nicht zahlen zu müssen oder, wenn schon, dann möglichst wenig. Wer sich etwas anderes einbildet, lebt an der Wirklichkeit vorbei.

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Man sollte die in Deutschland den Geschädigten traurigerweise benachteiligende bzw. für den Geschädigten ohnehin bereits beschwerliche Schadensregulierungs-Praxis (während der Schädiger materiell-rechtlich und prozessual und wirtschaftlich in der komfortableren Position sitzt) nicht dadurch noch weiter zu Lasten des Geschädigten verändern, daß es dem Geschädigten demnächst noch schwerer gemacht wird an einen Schadensausgleich zu kommen.

Um die organisierte Kriminalität im Bereich provozierter Verkehrsunfälle zu bekämpfen braucht man mehr fachkundiges Personal bei Polizei und Staasanwaltschaft; wegen der empörenden kriminellen Energie einiger auf die Provokation von Verkehrsunfällen spezialisierter Banden, gleich im kompletten Zivilrecht all die vielen Millionen unschuldig Geschädigten zu bestrafen, wäre vollkommen ungerecht, und würde in meinen Augen nach Versicherungswirtschafts-Lobbyismus aussehen.

Die Meetings von Bundestagsabgeordneten sowie von Ministerialbeamten und BGH- sowie OLG-Richtern mit Lobbyisten der Versicherungswirtschaft sollten meiner Meinung nach in ein öffentlich einsehbares Tranzparanzregister eingetragen werden.

Und es sollte der Versicherungswirtschaft und deren Vertretern verboten werden, Entscheidungsträger mit üppigen Vortragshonoraren auszustatten, oder sie zu Urlaubsreisen oder Abendessen einzuladen, und zwar auch, wenn die Beteiligten gerade nicht mit einer Entscheidung befasst sind (vorbeugende "politische Landschaftspflege" ist auch abzulehnen).

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Vielen Dank für den Hinweis und den link. Tatsächlich fehlt vielleicht der Hinweis darauf, dass der V. Zivilsenat die Problematik jedenfalls für das Vertragsrecht mit Beschluss vom 13.3.2020 dem VII. Senat vorgelegt hat mit der Frage, ob der Senat an seiner Linie zu den fiktiven Mängelbeseitigungskosten festzuhalten gedenkt - es riecht nach einer Entscheidung des Großen Senats des BGH.

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