Corona-Warn-App - Ein Gesetz soll`s richten

von Dr. Michaela Hermes, LL.M., veröffentlicht am 04.06.2020
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Frankreich hat sie schon. Deutschland wird voraussichtlich Mitte Juni nachziehen. Die Corona-Warn-App soll jetzt helfen, Infektionsketten zu unterbrechen. Lange waren die Voraussetzungen der Corona-App unklar. Seit Monaten wird über das „Für-und-Wider“ einer Tracing-App zum Aufspüren einer potentiellen Ansteckungsgefahr gestritten. Dabei soll, so informiert die Bundesregierung, mittels Bluetooth der Abstand zwischen Personen gemessen und ermöglicht werden, dass sich das Handy die Kontakte anonym merkt. Dafür tauschen die Geräte untereinander temporäre verschlüsselte Identitäten aus. Werden Nutzer der App positiv auf das Coronavirus getestet, haben sie die Wahl, auf freiwilliger Basis ihre Kontakte durch die App informieren zu lassen. Dabei werden die verschlüsselten IDs des Infizierten allen Mobiltelefonen der App-Nutzer zur Verfügung gestellt, berichtet die Bundesregierung. Die Geräte überprüfen alle möglichen Kontaktpersonen und geben im Falle einer Übereinstimmung ein Warnsignal. Die Entwickler der Corona-App haben jetzt den gesamten Programmcode offengelegt.

Mangelhafte Kommunikation

Die Kommunikation hätte besser sein können. Für Verwirrung sorgte auch die vom Robert-Koch-Institut am 07.04.2020 vorgestellte Corona-App. Diese hatte aber nichts mit der Kontaktverfolgung zu tun, sondern sollte die freiwillige Spende der Daten von Fitnessarmbändern zu Forschungszwecken ermöglichen. Im Ergebnis hat die monatelange Diskussion viele verunsichert.

Ein Gesetz soll`s richten

Jetzt setzten sich vier Justizminister der Grünen dafür ein, den Einsatz der Corona-Warn-App per Gesetz zu regeln. Ein solches Begleitgesetz soll Vertrauen wieder herstellen. Die Justizminister der Grünen wollen damit klarstellen, dass niemand bei Massengeschäften benachteiligt werde, wenn er sich gegen die  Tracing-App entscheide. Auch in Arbeitsverhältnissen dürfe die Installation einer Corona-Warn-App nicht verlangt werden.

Die Bundesregierung ist der Meinung, eine gesonderte gesetzliche Regelung sei nicht notwendig. Denn es handle sich um eine freiwillige App. Auch die SPD-Bundestagsfraktion sieht auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung keine Notwendigkeit für ein Gesetz, sofern es sich um eine informierte freiwillige Einwilligung handle, teilte der digitalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion der FAZ mit (FAZ vom 04.06.2020).

Sorgt ein Gesetz für noch mehr Verwirrung?

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, der für die Prüfung der App zuständig ist, sieht das so: „Wenn es kein Gesetz gibt, stehen allen Betroffenen uneingeschränkt die Rechte der Datenschutz-Grundverordnung zu.“ (FAZ vom 04.06.2020) Diese Meinung teilen die Landesdatenschutzbeauftragten aus Baden-Württemberg und Hamburg nicht. Sie hatten sich für ein Begleitgesetz ausgesprochen.

Dazu auch der Blog Beitrag: „Coronavirus: Handy-Ortung im neuen Seuchenschutzgesetz“.

 

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Die LTO-Presseschau:

Corona – Tracing-App: Während die vier Justizminister und -senatoren der Grünen in den Bundesländern in einem Positionspapier auf die Regelung der geplanten Corona-Tracing-App per Gesetz bestanden, sieht die Bundesregierung laut lto.de derzeit keine Notwendigkeit für ein solches Gesetz. Der FAZ (Helene Bubrowski/Constantin van Lijnden) gegenüber erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, dass auch ohne Gesetz allen Betroffenen uneingeschränkt die Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung zustünden. Der Datenschutzbeauftragte Hamburgs, Johannes Caspar, warnt vor einem (indirekten) Zwang zur Nutzung der App und spricht sich gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten Baden-Württembergs, Stefan Brink, für ein entsprechendes Begleitgesetz aus.

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