Terminsgebühr auch im abgetrennten Verfahren
von , veröffentlicht am 06.06.2020Das LG Hamburg hat sich im Beschluss vom 18.05.2020 - 628 Qs 10/20 - mit der Frage befasst, welche Terminsgebühren bei einer Verfahrenstrennung entstehen. Es stellte sich auf den Standpunkt, dass dann, wenn miteinander verbundene Verfahren noch im Hauptverhandlungstermin getrennt werden, auch für das abgetrennte Verfahren eine Terminsgebühr für diesen Hauptverhandlungstag entsteht. Allerdings sei die kurze Dauer des Hauptverhandlungstermins in der abgetrennten Sache bei der Höhe der Gebühr zu berücksichtigen. Im konkreten Fall billigte das Gericht lediglich die Mindestgebühr zu, was allerdings kritisch zu hinterfragen ist, da die Mindestgebühr nur für ganz einfache Sachen von geringem Umfang in Betracht kommt, wenn sämtliche Kriterien unterdurchschnittlich sind.
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